Das was uns der deutsche Fiskus vorsetzen will, ist schwer zu verdauender Stoff.
In Schweden gibt es ein Steuerrecht, dass für alle schwedischen Pokerspieler etwa folgendes bedeutet. Gewinne, die innerhalb der EU erzielt werden, sind (aufgrund Lindman-Urteil) in Schweden steuerfrei. Gewinne, die außerhalb der EU erzielt werden, werden mit 30% Steuern belastet. Aufwendungen zur Erzielung dieser Gewinne sind steuerlich nicht abzugsfähig. Verluste können ebenfalls nicht verrechnet werden. Wahrscheinlich können aber ausländische Quellensteuern auf die schwedische Steuer angerechnet werden.
Sargon Ruya musste deshalb seine Gewinne bei der Monte Carlo Millions in Schweden versteuern. Die restlichen Gewinne, könnten von Pokerstars stammen. Dass Pokerstars eine Muttergesellschaft (parent) auf Zypern hat, ist mir allerdings nicht bekannt. Mir ist nur bekannt, dass Pokerstars dort eine Niederlassung hat (Openshore Trading Limited - ansässig in der Loanni Stylianou St. Nr. 6, 2nd floor, Nicosia, Zypern). Ob dies für deutsche Steuerzwecke ausreichen würde, stelle ich in Zweifel.
Das Lindman-Urteil des EuGH ist mit Sicherheit auch für deutsche Besteuerungszwecke beachtlich. Es geht hier bezogen auf unser Thema um die diskriminierende Besteuerung von Pokergewinnen. Die Anwendung dieses Urteils auf einen Steuerfall bedeutet konkret folgendes. Ein Pokergewinn, der in einem europäischen Casino oder auf einer innereuropäischen Pokerwebseite (mit EU-Lizenz) erzielt wurde, kann in Deutschland nicht besteuert werden, wenn in dem betreffenden europäischen Land auf diese Gewinne keine Steuern erhoben werden. Aufgrund Gleichheitsprinzip muss dies imho für Hobbyspieler genauso gelten wie für Berufsspieler (das gilt insbesondere auch für die Umsatzsteuer, weil umsatzsteuerlicher Unternehmer ist man bereits bei Wiederholungsabsicht sehr schnell, ohne das es auf eine Gewinnerzielungsabsicht ankommt und es fehlen praktikable Ansätze, um die Umsatzsteuer überhaupt zu ermitteln).
Soweit ich es sehe, haben wir in Deutschland keine Regelung, die besagt, dass Pokergewinne aus außereuropäischen Ländern der deutschen Besteuerung zu unterwerfen sind. Es gibt im deutschen Steuerrecht stattdessen nur die Regelung, dass Gewinne aus Glücksspielen grundsätzlich nicht zu versteuern sind.
Der deutsche Fiskus will nun professionellen Pokerspielern (Profispielern) in die Tasche greifen. Das kann er meiner Meinung nur, wenn er - von den vielen Detailfragen abgesehen - beweisen kann, dass der betreffende Profispieler kein Glücksspiel betreibt und er muss es in jedem Einzelfall immer wieder tun. Ich sehe schon jetzt sehr viele Gerichtsurteile auf uns zukommen, die sich mit diesen Fragen beschäftigen werden. Der deutsche Fiskus wird aus meiner Sicht eine volle Bauchlandung hinlegen. Er wird sich zunächst nur die günstigen Fälle herauspicken. Danach wird er aber auch mit sehr vielen Fällen konfrontiert werden, die etwa wie folgt gehen:
Ein professioneller (und möglicherweise auch spielsüchtiger) Pokerspieler, der nichts anderes macht als Pokerspielen, will seine Gesamtverluste steuerlich absetzen. Er ist hoch verschuldet und hat längere Zeit vom Poker seinen Lebensunterhalt bestritten. Der deutsche Fiskus wird genau an diesen vielen Einzelfällen irgendwann zur Einsicht gelangen, dass Poker ein Glücksspiel ist und die Verluste deshalb steuerlich nicht abgesetzt werden können, wie umgekehrt die Gewinne aus diesem Spiel nicht zu versteuern sind.
Andere Fälle werden etwa wie folgt gehen. Ein winning Pokerplayer hat gerade seine Steuernachzahlung und diverse Steuervorauszahlungen geleistet. Zwei Tage später beantragt er eine komplette Steuerrückerstattung, weil er seine ganzen Gewinne auf einen Schlag innerhalb von zwei Tagen wieder verloren hat. Spätestens dann, wenn der Arbeitsaufwand auch für den Fiskus eine bestimmte Wahnsinns-Schwelle überschreitet, wird er begreifen, dass er sich übernommen hat und dass Poker ein Glückspiel ist (Orakel McS hat gesprochen).
Aus meiner Sicht dient die ganze Veranstaltung nur einem Zweck, irgendwie einen Hebel zu finden, um das unerwünschte Online-Pokergeschäft auch mit steuerlichen Mitteln zu bekämpfen, weil man auf europäischer Ebene mit England und Malta nicht zu einem vernünftigen Konsens für eine gesamteuropäische Lösung kommt. Möglicherweise will man so auch Online-Pokerspieler zunehmend in den Dunstkreis von Steuerhinterziehung treiben, um für bestimmte gesetzwidrige Ermittlungsverfahren (Fahndung ins Blaue hinein) eine Rechtfertigung zu erhalten.
Ein Aspekt sollte aber allen betroffenen Pokerspielern klar sein. Startgelder, Werbegelder und u.U. auch Reisekostenerstattungen sowie sonstige geldwerte Vorteile etc., die sie von Pokerseiten erhalten, sind losgelöst von allen anderen Betrachtungen grundsätzlich steuerpflichtig. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.