Wenn Tochtergesellschaften amerikanischer Konzerne und auch britische Konzerntöchter
- insbesondere Software-Hersteller, Internet-Provider, Telefon- und Handy-Provider sowie Zahlungsverkehrsdienste -
ihre Server-Daten an amerikanische oder britische Geheimdienste weitergeben (weil sie das gemäß amerikanischer oder britischer Gesetze müssen) und damit zum flächendeckenden Ausspähen deutscher Staatsbürger und zur Wirtschaftsspionage beitragen, müssen sie imo in Deutschland gerichtlich verfolgt und zum Schadensersatz verdonnert werden.
Der Generalbundesanwalt als oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland muss in dieser Angelegenheit ermitteln und Politiker und Geheimdienstmitarbeiter notfalls zum Verhör vorladen, wenn sie nicht freiwillig zur vollständigen Aufklärung beitragen. Wenn der Generalbundesanwalt in dieser Angelegenheit nicht aufklärt, ist er eine Lame Duck oder wird von der Politik in Stasi-Manier ausgebremst. Er untersteht aktuell noch der Dienstaufsicht einer geschäftsführenden FDP Ministerin.
Das ist strafbar
Unvorstellbar, wie amerikanische Gerichte mit deutschen Firmen in USA umspringen würden, wenn die Verhältnisse genau umgedreht wären.