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Gewinne versteuern? Gewinne versteuern?

01-17-2012 , 10:11 AM
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Originally Posted by McSeafield
Klappt in der Regel nicht, denn eine Auskunft kann der Empfänger des Gesuchs nur geben, wenn er auch den ganzen Sachverhalt kennt und objektiv beschrieben bekommt.
Du meinst in deinem folgenden Vorschlag ist der Sachverhalt ganz und objektiv beschrieben? Ohne Gewinnsumme, Spielhäufigkeit, ...?

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Originally Posted by McSeafield
...

Sehr geehrte(r) ....,

Namens und im Auftrage meines o.a. Mandanten teile ich Ihnen auf ihr obiges Schreiben folgendes mit.

Mein Mandant betreibt im Rahmen seiner privaten Spielleidenschaft ein Pokerspiel, das gemäß allgemeiner Rechtsauffassung unzweifelhaft als Glücksspiel zu betrachten ist. Mein Mandant war aufgrund dieser rechtlichen Beurteilung bislang immer der Auffassung, dass die Ergebnisse aus diesem Glückspiel für steuerliche Zweck unrelevant sind, da sie unter keine Einkunftsart des Einkommensteuergesetzes fallen und er deshalb auch zu keiner Zeit verpflichtet war, seine Gewinne oder Verluste in einer Steuererklärung zu deklarieren.

Soweit er aus aus seinen Glücksspieleinkünften Zinsen vereinnahmt hat, hat er diese vollständig und zutreffen erklärt.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Steuerberater
Was soll das? Die Anfrage soll Klarheit für einen Berufsspieler schaffen. Dafür ist dieses Schreiben unbrauchbar, weil eine Antwort wird genau so unklar sein wie die Anfrage!

Du bist der Meister des nichtssagenden Geschwafels!
01-17-2012 , 10:42 AM
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Originally Posted by K47W11
Du meinst in deinem folgenden Vorschlag ist der Sachverhalt ganz und objektiv beschrieben? Ohne Gewinnsumme, Spielhäufigkeit, ...?
Genau das meine ich. Wieviel ein Pokerspieler gewonnen hat und wie häufig er spielt, geht dem Finanzamt nichts an, weil sich das wie bei jedem anderen Glücksspiel auch in der Privatsphäre des Pokerspielers abspielt. Warum sich das in der Privatsphäre abspielt, habe ich bereits kilometerlang hergeleitet.

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Originally Posted by K47W11
Was soll das? Die Anfrage soll Klarheit für einen Berufsspieler schaffen. Dafür ist dieses Schreiben unbrauchbar, weil eine Antwort wird genau so unklar sein wie die Anfrage!

Du bist der Meister des nichtssagenden Geschwafels!
Der Steuerberater stellt damit seine Rechtsauffassung deutlich klar. Wenn das Finanzamt etwas will, dann muss es nachhacken und eine konkrete Rechtsmeinung vertreten (dann weiß er genau das, was du wissen willst), auf die der Steuerberater dann erneut geschickt antworten wird. All das ist zulässig und gehört zum normalen Handwerk eines jeden Steuerberaters, der seinen Mandanten vernünftig vertritt.

Am Ende kommt es vielleicht zu einem Prozess oder auch zu einer Einigung, aber nie zu einem Steuerhinterziehungsverfahren.

Anders wäre es nur, wenn es bereits klare Gesetze, klare Erlasse, höchstrichterliche Rechtsprung bzw. einschlägige Finanzgerichtsurteile geben würde. Dann darf sich der Steuerberater nicht dumm stellen, muss alle Urteile und Erlasse kennen und muss dann etwas anders ansetzen.
01-17-2012 , 12:23 PM
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Originally Posted by GermanWunderkind
gibt in der Steuererklärung sogar extra ein Feld für Glücksspielgewinne - denke wenigstens da sollte man sie erklären
Irgendwie kann ich mich ganz dunkel erinnern, dass wir dieses Thema bereits hatten. Vermutlich war es hier:

http://forumserver.twoplustwo.com/80...er-wie-490829/

Ich habe das nochmal gecheckt. Es gab nie ein Feld, in dem Glücksspielgewinne einzutragen waren. Auch 2008 gab es ein solches Feld nicht.

http://www.ofd.niedersachsen.de/port...85&_psmand=110

Nur unter ganz besonderen Umständen - wenn ich aufgrund von besonderen Umstände von der Steuerpflicht überzeugt gewesen wäre - hätte ich bereits damals Pokergewinne in der Einkommensteuererklärung angegeben. (Dann vermutlich in der Anlage G und nur mit Hilfe oder aufgrund einer Empfehlung eines Steuerberaters). Niemals aber nur, um das Finanzamt auf normale Pokereinkünfte aufmerksam zu machen, um eine Problemklärung herbeizuführen oder aus Angst, weil ich mich vor den Konsequenzen einer Steuerhinterziehung gefürchtet hätte.

Ich meine es steht jedem frei, es auch anders zu handhaben. Notwendig ist das allerdings für den Normalfall nicht, um den staatsbürgerlichen Pflichten nachzukommen.
01-17-2012 , 06:38 PM
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Originally Posted by McSeafield
Ich habe schon lange keine Einkommensteuererklärung mehr ausgefüllt. Also nehme ich dir ab, dass es ein solches Kästchen mal gab oder gibt, obwohl es ein solches eigentlich nicht geben dürfte, weil es dem Fianzamt einfach nichts angeht, wenn du private Glücksspielgewinne vereinnahmst.

Soweit ich es auf die Schnelle sehen kann, gibt es auch für 2010 kein solches Feld.
Hmm - ich war mir eigentlich recht sicher, dass es so ein Feld gibt, oder zumindest mal gab - nun wo ich es suche finde ich es allerdings auch nicht (mehr). Alles was ich finde ist, dass Glücksspielgewinne als Bezüge des Kindes gelten und somit der Kindergeldanspruch der Eltern verloren geht.
Ausserdem hab ich bei der Recherche endlich mal wieder die Geschichte von Erwin Lindemann gefunden
01-24-2012 , 04:09 AM
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Originally Posted by Borg7
ich bin offiziell student und bekomme 900€ finanzielle unterstüzung von meinen eltern, von daher können sie mich eigentlich nicht als "Profi" deklarieren, oder? denn soweit ich weiß, sind glücksspielgewinne nicht zu versteuern, wenn man kein "profi" ist, wobei das natürlich sehr schwammig ist.
ich hab auch schon überlegt auszuwandern...hat jemand tipps, welche länder immoment attraktiv für pokerspieler sind?

danke für die hilfe!
Wie so bekommst du dann 900€/Monat Unterstuezung von deinen Eltern wenn du so viel verdienst?

komm nach UK Tax free baby
01-25-2012 , 09:50 AM
Wieso denn bei einer solchen Ausstattung fliehen und einen nicht nachvollziehbaren Knick in einen relativ geradlinigen Lebenslauf einbauen? Ich finde es komfortabler, in diesem Möchtegern-Rechtsstaat zu leben und die unliebsamen Dinge richtigzustellen. Deutsche sind überaus obrigkeitshörig erzogen und feige. Nur weil die OFD Frankfurt einen Pfurz gelassen hat, die Staatsmacht oder die Parteiendiktatur das Recht offensichtlich mit Füßen tritt oder einige Hinterbänkler in den Parlamenten offensichtlich zu blöd sind, die einfachsten Probleme zu erkennnen und zu lösen, willst du bereits abhauen, statt geradlinig für eine gerechte Sache zu kämpfen.

Wenn jemand nach UK flieht, hat er aus meiner Sicht im Regelfall noch weitere Gründe, als einfache steuerliche Probleme. Könnte gut sein, dass dann das englische Insolvenzrecht den stärksten Anreiz bietet, Deutschland zu verlassen.
01-25-2012 , 09:59 AM
lol....
01-25-2012 , 10:59 AM
Wenn man denkt im Thread passiert nichts mehr,
kommt von irgendwo uns McSeafield her.
01-25-2012 , 11:08 AM
Liest sich das wie "uns Uwe" oder is das ein tippfehler?
01-25-2012 , 11:36 AM
Das liest sich wie uns McSeafield. Uns Uwe hat den Namen vermutlich nur geklaut.
01-26-2012 , 12:58 PM
Angenommen man hat kein Einkommen außer Kapitalerträgen von unter 8004 Euro, die aus der Anlage von nicht versteuerten und nicht erklärten Pokergewinnen stammen. Von den Erträgen wurde durch die Bank Kapitalertragssteuer abgeführt. Den abgeführten Betrag könnte man, soweit ich weiß, durch eine Einkommenssteuererklärung mit Antrag auf Günstigerprüfung zurückbekommen.

Wie schätzt ihr das Risiko ein, aufgrund der Steuererklärung aufgefordert zu werden, auf die Pokergewinne Steuern zu zahlen?

Last edited by Tazz; 01-26-2012 at 01:01 PM. Reason: Rechtschreibung
01-26-2012 , 01:27 PM
Das Finanzamt kennt dann die Höhe deines Kapitals. Wenn du im nächsten Jahr erheblich mehr hast und sonst keine Einkünfte versteuerst, wird man wahrscheinlich den Grund der Kapitalerhöhung wissen wollen.
01-26-2012 , 01:39 PM
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Originally Posted by Tazz
Den abgeführten Betrag könnte man, soweit ich weiß, durch eine Einkommenssteuererklärung mit Antrag auf Günstigerprüfung zurückbekommen.
Du kannst beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung bekommen, die du dann deiner Bank gibst. Damit wird von vorne rein keine Kapitalerstragssteuer für dich abführt seitens der Bank. Selbiges machst du auch bei Bausparkassen und überall sonst, wo ansonsten Kapitalertragssteuer automatisch abgeführt wird.
01-26-2012 , 03:23 PM
Besten Dank für die Hilfe!

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Originally Posted by K47W11
Das Finanzamt kennt dann die Höhe deines Kapitals. Wenn du im nächsten Jahr erheblich mehr hast und sonst keine Einkünfte versteuerst, wird man wahrscheinlich den Grund der Kapitalerhöhung wissen wollen.
Meinst du, dass das FA daraus, dass erstmalig entsprechende Kapitaleinkünfte erklärt werden, schließt, dass in den vorigen Jahren erheblich weniger Kapital vorhanden war? Wenn man noch nie eine Steuererklärung abgegeben hat, weiß das FA doch erstmal nicht, was man auf dem Konto hat, oder?

Hälst du es deswegen für ungeschickt eine Steuererklärung zu machen?

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Du kannst beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung bekommen, die du dann deiner Bank gibst. Damit wird von vorne rein keine Kapitalerstragssteuer für dich abführt seitens der Bank. Selbiges machst du auch bei Bausparkassen und überall sonst, wo ansonsten Kapitalertragssteuer automatisch abgeführt wird.
Das wusste ich nicht, danke. Wenn man nun so eine Bescheinigung für die Zukunft beantragt, kann man auch für die letzen Jahre eine Steuererklärung machen, denn die alten Einkünfte wird das FA dann doch wissen wollen, oder?

Last edited by Tazz; 01-26-2012 at 03:24 PM. Reason: Rechtschreibung
01-26-2012 , 04:57 PM
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Originally Posted by Tazz
Meinst du, dass das FA daraus, dass erstmalig entsprechende Kapitaleinkünfte erklärt werden, schließt, dass in den vorigen Jahren erheblich weniger Kapital vorhanden war?
Das bezog sich auf das nächste Jahr. Könnte aber sein, dass das Finanzamt wissen will woher das Kapital stammt, um Geldwäsche auszuschließen. Wird wahrscheinlich Geldwäsche sein, wenn man Gelder aus verbotenem Glücksspiel über eine Bank in den Kreislauf einschleust. (Jetzt sind wir wieder bei der Diskussion, ob das auf Online-Poker zutrifft.)

      
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