1. Keine Bank hat
im Regelfall Interesse daran, Glücksspieler oder Pokerspieler im eigenen Kundenstamm zu haben, weil auch ein Kunde mit Guthaben ein permanenter Risikofaktor darstellt, sobald er sein Konto überziehen darf oder der Kunde im Besitz einer Kreditkarte ist. Die diversen Eigenkapitalvorschriften vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht zwingen Banken zu einer bankinternen Risikobeurteilung eines jeden Privatkundenverhältnisses.
Basel III: Konsequenzen für Privatkunden
2.
§ 11 GwG zwingt ferner deutsche Banken zu bestimmten Verdachtsmeldungen, die unabhängig von bestimmten Größenordnungen sind. Ich betrachte diese Verdachtsmeldungen als verfassungswidrig und gehe davon aus, dass jede ordentliche Bank das Kontoverhältnis von sich aus spätestens dann kündigen wird, sobald sie sich zu einer (verfassungs- und damit rechtswidrigen) Verdachtsmeldung genötigt sieht oder sich solche automatisch erstellten Verdachtsmeldungen wiederholen.
Eine Problemlösung muss imo mit der Eröffnung von Konten bei ausländischen Banken gesucht werden, die nicht zu einer Meldung gem. § 11 GwG gezwungen sind. Ich empfehle jedem deutschen Bankkunden, sich ein Bankkonto bei einer ausländischen Bank zuzulegen. Der Umstand, dass deutsche Politiker das deutsche Bankgeheimnis mit Hilfe von rechtswidrigen Gesetzen vollständig ausgehebelt haben, zwingt imo zu so einer Reaktion (oder einem Generalstreik aller deutschen Bankkunden, die kein gläsernes Bankkonto bei einer deutschen Bank haben wollen).
Es gibt unter deutschen Politikern eine ganze Menge von "
politischen Quartalsirren", das hat mir die Diskussion um die Bespitzelung linker Bundestagsabeordneter durch den Verfassungsschutz deutlich gezeigt. Der Datenmissbrauch, der in Deutschland auch im Zusammenhang mit § 11 GwG betrieben wird, ist unerträglich. Wer mit sauberen Geld in seiner Privatsphäre Online-Poker spielt und sein eigenes Geld, das er rechtsmäßig erworben hat, auf sein Privatkonto auscasht, macht sich der Geldwäsche verdächtig und ist der Kriminalpolizei zu melden, weil er sein sauberes Vermögen für „böse“ Zwecke eingesetzt hat, die nichts mit Terrorfinanzierung oder einer Geldwäsche iSd § 261 StGB zu tun haben. Diese Betrachtung ist ziemlich krank. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier macht deutsche Staatsbürger mitverantwortlich, wenn sie sich einen solchen
Datenmissbrauch gefallen lassen.
Last edited by McSeafield; 01-31-2012 at 09:26 AM.