Es gibt sicherlich sehr viele unterschiedliche Möglichkeiten, wie man besteuern kann. Z.B. wäre auch das schwedische Modell halbwegs praktikabel. Alle Ansätze müssen allerdings auch in das System unseres Steuerrechtes hineinpassen und unser Staat wird sich auch sehr genau anschauen, was dabei für ihn herumkommt. Das ganze muss auch irgendwie in einen internationalen Kontext hineinpassen, wenn man will, das sich möglichst alle Staaten, aus denen die beteiligten Spieler kommen, ein solches Spiel erlauben. Schwierig wird die Betrachtung insbesondere dann, wenn ich mir die vielen unterschiedliche Glückspiele im Internet betrachte und mir vorstellen, dass alle irgendwie ähnlich behandelt und geregelt werden müssen bzw. wenn ich mir die unterschiedlichen Besteuerungskonzepte ansehe, die wir in Deutschland bereits haben, als da sind:
a) die
Rennwett- und Lotteriesteuer, die von gemeinnützigen Zweckabgaben für sportliche, kulturelle, soziale und denkmalpflegerische Zwecke, zu denen die Lotteriebetreiber neben der Steuer gesetzlich verpflichtet sind, ergänzt wird. Vereinfacht betrachtet beträgt diese Steuer 16,66% der Wetteinsätze (bei Buchmacherwetten) bzw. 20% bis 25% auf den Nennwert der planmäßigen Preise.
b)
Spielautomatensteuer (auch Spielgerätesteuer oder Spielvergnügungsteuer genannt). Diese wird von den Kommunen erhoben und beträgt zwischen 5% - 10% der Spieleinsätze. Besteuert wird dabei der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen. Die Spielautomatenaufsteller müssen dabei noch normale andere Steuern bezahlen.
c) Spielbankenabgabe. Das ist eine Steuer, die von den öffentlichen Spielbanken an Stelle der Steuern vom Einkommen, vom Vermögen und vom Umsatz erhoben wird. Die Abgabe beträgt je nach Bundesland in der Regel 80% der Bruttospielerträge (Saldo zwischen Einsätzen und Gewinnen der Spieler). Auf Poker im Casino bezogen vermutlich bis zu 80% auf die Rakeeinnahmen. In manchen Bundesländern, wie z.B. Mecklenburg, gibt es auch gestaffelte Prozentsätze, die mit etwa 50% anfangen, um auch für kleinere Spielbanken die Existenzfähigkeit sicherzustellen.
Eine Besteuerung darf keine sog. "erdrosselnde" Wirkung haben, sonst wäre die Besteuerung verfassungswidrig.
Poker ist Glückspiel und deshalb muss es überhaupt keine einkommensteuerähnliche Gewinnbesteuerung geben. Die Durchführung einer solchen Besteuerung wäre auch viel zu personalaufwendig.
Auf eine Besteuerung des Cashouts wird sich der Gesetzgeber vermutlich nicht einlassen, weil eine solche Steuer beliebig manipulierbar wäre (Stichwort: Chip Dumping!) und ein Cashout nicht zwingend Spieleinsatz bedeutet oder den Umfang des Spieleinsatzes repräsentiert. Das gleiche gilt für eine Besteuerung bei der Einzahlung. Wenn ein Spieler 100 Euro in einen Spielautomaten einwirft und dann sofort wieder auf den Auszahlungsknopf drückt, muss der Spielautomatenaufsteller auch keine Vergnügungssteuer bezahlen, weil tatsächlich kein Spieleinsatz erfolgt ist.
Auf Poker bezogen habe ich vorgeschlagen, dass die Besteuerung direkt beim Rake, d.h. den Einsätzen der Spieler, anknüpft. Meine Vorstellung dabei wäre, dass es einen elektronischen Verteilungsschlüssel gibt und die Steuer automatisch auf alle Länder verteilt wird, aus denen die Spieler kommen. Die Steuern müssen dabei moderat bleiben, dürfen keiner erdrosselnder Strafbesteuerung gleichkommen, sonst hat dieses Geschäft von Anfang an keine Zukunftsperspektive und unser Staat hat auch nichts davon, wenn er die Besteuerungsquelle von Anfang an kaputtbesteuert.
Tatsächlich kann man eine solche Besteuerung auch sehr einfach allein mit geeigneter Software kontrollieren und gleichzeitig mit einem System softwaremäßiger Checks auch die Fairness beim Pokerspiel überwachen. Der Fiskus ist nach meinen Vorstellungen nach Belieben immer online, hat rückwirkend Zugriff auf alle Daten und kann auch für jedes einzelne Spiel die Besteuerung kontrollieren bzw. nachvollziehen. Wie das sehr einfach mit sehr geringen Personalaufwand beim Fiskus funktionieren könnte, habe ich ziemlich konkret vor Augen. Im Prinzip funktioniert dieses System ähnlich wie in österreichischen Spielautomaten. Auch dort kann der Fiskus softwaremäßig auf jeden einzelnen Spielautomaten zugreifen und das Spiel beliebig kontrollieren.
Last edited by McSeafield; 05-11-2011 at 10:03 AM.