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Originally Posted by 1comeprepared
Eine Verbindliche Auskunft ist wohl nicht zu empfehlen, da sie
a) kostenpflichtig ist (zusätzlich zu dem was dein RA/StB verlangt), und
b) wohl keine neuen Erkentnisse bringt, da der zuständige Sachbearbeiter dir in 99% der Fälle nur den hier mehrfach zitierten Erlass abschreiben wird, weil dieser ja die offizielle Meinung der Finanzverwaltung zum Thema darstellt.
Ich denke es gibt eine Menge Leute, die steuerlich nichts zu befürchten haben, aber derzeit trotzdem von Ängsten verfolgt werden. Für solche Leute kann je nach Sachverhalt eine verbindliche Auskunft u.U. durchaus Sinn machen, um ihre Bedenken oder Ängste zu beseitigen bzw. Klarheit zu bekommen, was auf sie zukommt bzw. auf was für ein Glückspiel sie sich bei der Besteuerung ihrer Pokeraktivitäten einlassen. Außerdem kann man über diesen Weg die Finanzverwaltung auch zwingen, konkreter auf einen konkreten Sachverhalt einzugehen und sich nicht nur auf den schwammigen und wenig konkretisierten Wortlaut des Erlasses zu berufen.
Ich denke, dass sollte je nach Sachverhalt ein StB oder RA bestens beantworten können, ob eine verbindliche Auskunft Sinn macht. Leider ist es im deutschen Steuerrecht so, dass eine verbindliche Auskunft tatsächlich zusätzliche Gebühren kostet. Auch diese Gebühren, die die Finanzverwaltung erhebt, betrachte ich allerdings als verfassungswidrig, soweit keine klaren Rechtsgrundlagen und Erlasse vorliegen, mit denen jeder normale Steuerpflichtige etwas anfangen könnte. Wenn es die Finanzverwaltung nicht schafft, klare Erlasse herauszugeben, dann kann sie imo auch keine Gebühren für die Auslegung ihrer unklaren Erlasse verlangen.