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Steuern Steuern

06-03-2010 , 05:32 AM
Mal eine kurze Zwischenfrage die nichts mit Pokern zu tun habe.

Wenn ich im Ausland promoviere und mich dauerhaft dort aufhalte, meine Gehalt aber von einer deutschen Uni kriege? Wo bin ich dann steuerpflichtig? In dem Land wo ich wohne oder in Deutschland?
06-03-2010 , 12:30 PM
Es ist doch so, dass wenn man den Großteil des Jahres (mindestens 6 Monate und 1 Tag) im Ausland verbringt und dort seinen Hauptwohnsitz hat, dass man in Deutschland keine Steuern bezahlt.

Meine Frage ist, wie genau der Staat das kontrollieren will. Wie wollen die z.b herausbekommen, dass ich nicht ehrlich bin, wenn ich 8 Monate in Deutschland bin, 2 in England und 2 auf Hawaii ?
06-03-2010 , 01:07 PM
Quote:
Originally Posted by swizz
Mal eine kurze Zwischenfrage die nichts mit Pokern zu tun habe.

Wenn ich im Ausland promoviere und mich dauerhaft dort aufhalte, meine Gehalt aber von einer deutschen Uni kriege? Wo bin ich dann steuerpflichtig? In dem Land wo ich wohne oder in Deutschland?
Die Antwort hängt auch davon ab in welches Land du gehst. Nach deutschem Recht sieht es so aus:

§1 Abs. 2 Einkomensteuergesetz:

Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind auch deutsche Staatsangehörige, die

2. zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen,

sowie zu ihrem Haushalt gehörende Angehörige, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder keine Einkünfte oder nur Einkünfte beziehen, die ausschließlich im Inland einkommensteuerpflichtig sind. Dies gilt nur für natürliche Personen, die in dem Staat, in dem sie ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, lediglich in einem der beschränkten Einkommensteuerpflicht ähnlichen Umfang zu einer Steuer vom Einkommen herangezogen werden.

Die unbschränkte Steuerpflicht ist also abhängig davon, ob in dem Staat in den du gehst deine Einkünfte "in einem der beschränkten Einkommensteuerpflicht ähnlichen Umfang zu einer Steuer vom Einkommen herangezogen werden".


Außerdem:
§1 Abs. 4 Einkommensteuergesetz:

Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 und des § 1a beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte im Sinne des § 49 haben.

§49 Abs. 1 Einkommensteuergesetz:

Inländische Einkünfte im Sinne der beschränkten Einkommensteuerpflicht (§ 1 Absatz 4) sind:

...

4.

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19), die

b) aus inländischen öffentlichen Kassen einschließlich der Kassen des Bundeseisenbahnvermögens und der Deutschen Bundesbank mit Rücksicht auf ein gegenwärtiges oder früheres Dienstverhältnis gewährt werden, ohne dass ein Zahlungsanspruch gegenüber der inländischen öffentlichen Kasse bestehen muss,

Hinsichtlich der Einkünfte die deine Uni dir zahlt, bist du in den meisten Fällen insoweit in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Dafür gibt es wiederum Ausnahmen (z.B. §1a EStG für EU-Mitgliedstaaten, Doppelbesteerungsabkommen, usw.).


Eine definitve Antwort kann ich dir insoweit ohne weiter Informationen also leider nicht geben.
06-03-2010 , 01:09 PM
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Originally Posted by JohnnyGanjah
Es ist doch so, dass wenn man den Großteil des Jahres (mindestens 6 Monate und 1 Tag) im Ausland verbringt und dort seinen Hauptwohnsitz hat, dass man in Deutschland keine Steuern bezahlt.
Nö, ist leider nicht. Es werden nicht einfach nur die Tage gezählt, es reicht schon ganz wenig für eine Steuerüflicht in D.

google "gewöhnlicher Aufenthalt". Wurde aber auch schon in diesem oder in einem anderen Thread besprochen.
06-03-2010 , 01:11 PM
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Originally Posted by JohnnyGanjah
Es ist doch so, dass wenn man den Großteil des Jahres (mindestens 6 Monate und 1 Tag) im Ausland verbringt und dort seinen Hauptwohnsitz hat, dass man in Deutschland keine Steuern bezahlt.
Das ist unter ganz bestimmten Vorraussetzungen und bei bestimmten Einkünften der Fall (siehe nur oben), kann aber bei weitem nicht so veralgemeinert werden.

Quote:
Originally Posted by JohnnyGanjah
Meine Frage ist, wie genau der Staat das kontrollieren will. Wie wollen die z.b herausbekommen, dass ich nicht ehrlich bin, wenn ich 8 Monate in Deutschland bin, 2 in England und 2 auf Hawaii ?
Was willst du genau wissen? Welche Ermittlungs- und Fahnundgsmethoden die Steuerverwaltung hat? Wie Große deine Chancen sind mit Steuerhinterziehung durchzukommen?
06-03-2010 , 01:15 PM
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Originally Posted by pokerbot_v7
Nö, ist leider nicht. Es werden nicht einfach nur die Tage gezählt, es reicht schon ganz wenig für eine Steuerüflicht in D.

google "gewöhnlicher Aufenthalt". Wurde aber auch schon in diesem oder in einem anderen Thread besprochen.
Der gewöhnlich Aufenthalt i.S.d. §9 AO würde in diesem knapp geschilderten Fall wohl schon im Ausland liegen (da Aufenthalt dort >=183 Tage im Jahr). Ansonsten hast du Recht, dies allein ist noch lange nicht auschlaggebend für die Steuerpflich in Deutschland, es würde insoweit nur die unbeschränkte Steuerpflicht gem. §1 Abs. 1 EStG ausscheiden.
06-03-2010 , 01:20 PM
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Originally Posted by McSeafield
Immer StB oder besser RA fragen, da du das selbst nicht beurteilen kannst!!!

Beim FA kannst du eine verbindliche Auskunft beantragen. Am besten macht das auch dein StB/RA.
Eine Verbindliche Auskunft ist wohl nicht zu empfehlen, da sie

a) kostenpflichtig ist (zusätzlich zu dem was dein RA/StB verlangt), und

b) wohl keine neuen Erkentnisse bringt, da der zuständige Sachbearbeiter dir in 99% der Fälle nur den hier mehrfach zitierten Erlass abschreiben wird, weil dieser ja die offizielle Meinung der Finanzverwaltung zum Thema darstellt.
06-03-2010 , 02:07 PM
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Originally Posted by 1comeprepared
Der gewöhnlich Aufenthalt i.S.d. §9 AO würde in diesem knapp geschilderten Fall wohl schon im Ausland liegen (da Aufenthalt dort >=183 Tage im Jahr). Ansonsten hast du Recht, dies allein ist noch lange nicht auschlaggebend für die Steuerpflich in Deutschland, es würde insoweit nur die unbeschränkte Steuerpflicht gem. §1 Abs. 1 EStG ausscheiden.
Ich will keine Steuern hinterziehen, ich möchte mich innerhalb der rechtliche Grenzen bewegen. Wenn ich also z.b. nach GB ziehe wie lange darf ich denn in Deutschland "urlaub" machen ohne zur Kasse gebeten zu werden ?
06-03-2010 , 05:32 PM
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Originally Posted by 1comeprepared

Eine definitve Antwort kann ich dir insoweit ohne weiter Informationen also leider nicht geben.
Danke, allerdings muß ich gestehen, dass ich von dem, was du da gerade erzählst so gut wie gar nichts verstehe. Das Land um das es geht ist Holland, also eigentlich nicht wirklich Ausland.

Es gibt hier noch einen Hollander, der bei einem deutschen Institut einen deutschen Doktorandenvetrag hat und in Holland arbeitet. Der behauptet, dass er gar keine Steuern zahlen müsste. Ich bin mich aber nicht sicher, ob es bei dem nicht eventuell über eine Art Stipendium läuft. Oder liegt das, dann an seiner Nationalität?

Gibt es sonst noch irgendwelche Informationen die wichtige sind?
06-07-2010 , 10:38 AM
Quote:
"Pokern ist kein Beruf"
Interview Kartenspieler aufgepasst: Rechtsanwalt Robert Kazemi erklärt im FTD-Gespräch den Plan der Finanzämter, Pokergewinne zu besteuern.
http://www.ftd.de/karriere-managemen.../50121727.html
06-08-2010 , 06:01 AM
Quote:
Originally Posted by 1comeprepared
Eine Verbindliche Auskunft ist wohl nicht zu empfehlen, da sie

a) kostenpflichtig ist (zusätzlich zu dem was dein RA/StB verlangt), und

b) wohl keine neuen Erkentnisse bringt, da der zuständige Sachbearbeiter dir in 99% der Fälle nur den hier mehrfach zitierten Erlass abschreiben wird, weil dieser ja die offizielle Meinung der Finanzverwaltung zum Thema darstellt.
Ich denke es gibt eine Menge Leute, die steuerlich nichts zu befürchten haben, aber derzeit trotzdem von Ängsten verfolgt werden. Für solche Leute kann je nach Sachverhalt eine verbindliche Auskunft u.U. durchaus Sinn machen, um ihre Bedenken oder Ängste zu beseitigen bzw. Klarheit zu bekommen, was auf sie zukommt bzw. auf was für ein Glückspiel sie sich bei der Besteuerung ihrer Pokeraktivitäten einlassen. Außerdem kann man über diesen Weg die Finanzverwaltung auch zwingen, konkreter auf einen konkreten Sachverhalt einzugehen und sich nicht nur auf den schwammigen und wenig konkretisierten Wortlaut des Erlasses zu berufen.

Ich denke, dass sollte je nach Sachverhalt ein StB oder RA bestens beantworten können, ob eine verbindliche Auskunft Sinn macht. Leider ist es im deutschen Steuerrecht so, dass eine verbindliche Auskunft tatsächlich zusätzliche Gebühren kostet. Auch diese Gebühren, die die Finanzverwaltung erhebt, betrachte ich allerdings als verfassungswidrig, soweit keine klaren Rechtsgrundlagen und Erlasse vorliegen, mit denen jeder normale Steuerpflichtige etwas anfangen könnte. Wenn es die Finanzverwaltung nicht schafft, klare Erlasse herauszugeben, dann kann sie imo auch keine Gebühren für die Auslegung ihrer unklaren Erlasse verlangen.
06-08-2010 , 04:02 PM
Quote:
Originally Posted by McSeafield
Auch diese Gebühren, die die Finanzverwaltung erhebt, betrachte ich allerdings als verfassungswidrig, soweit keine klaren Rechtsgrundlagen und Erlasse vorliegen, mit denen jeder normale Steuerpflichtige etwas anfangen könnte. Wenn es die Finanzverwaltung nicht schafft, klare Erlasse herauszugeben, dann kann sie imo auch keine Gebühren für die Auslegung ihrer unklaren Erlasse verlangen.
Durch eine verbindliche Auskunft erfolgt eine rechtliche Bewertung, die sogar bindend ist (verbindlich), es sei denn man kommt später mit ganz anderen Fakten. Selbstverständlich muß die Finanzverwaltung dafür Gebühren nehmen und selbstverständlich ist soetwas nicht verfassungswidrig (würde es dieses Instrument gar nicht geben so wie früher, wäre das im Übrigen auch nicht verfassungswidrig - alleine an dem Umkehrschluss sieht man schon das es gar nicht verfassungswidrig sein kann: eine Erleichterung kann nicht verfassungswidrig sein wenn schon die Nichterleichterung nicht verfassungswidrig ist).
06-08-2010 , 08:43 PM
Abwarten. Selbstverständlich ist imo gar nichts. Es kommt auf den jeweiligen Einzelfall an. Die Gebührenpflicht von verbindlichen Auskünften gibt es erst seit 2007. Ich gehe davon aus, dass es auch zu diesem Thema noch Gerichtsentscheidungen geben wird. Die Grenze zur Verfassungswidrigkeit ist imo schnell erreicht, wenn bei einem nicht mehr zu übersehenden Steuerchaos, das von unserem Gesetzgeber nicht beseitigt wird, sich selbst StB oder Finanzämter nicht in der Lage sehen, zu einem steuerlichen Thema eine vernünftige Auskunft zu erteilen.
06-16-2010 , 01:00 PM
Neuigkeiten von meinem Steuerberater:

Eben war ich bei meinem Steuerberater mit einer Liste meiner Pokergewinne aus den Jahren 2007-2009 (jeweils 5-stellige Beträge). Nachdem ich ihn in den Vorjahren schon über meine Tätigkeit unterrichtet hatte, war er diesmal bestens vorbereitet. Seine vorläufige Aussage:

Pokergewinne sind nicht zu versteuern. Grund: Poker wird vom Staat als Glücksspiel definiert und nach einem neueren Urteil eines Finanzgerichts dürfen Pokergewinne nicht versteuert werden, sie werden als Liebhaberei angesehen.

Er schätzt die Situation auch so ein, dass sich die Steuerbehörden generell nicht auf eine Besteuerung von Pokergewinnen einlassen werden, weil dann auch Verluste aus Pokerspiel absetzbar wären. Eine Besteuerung kommt seiner Meinung nach nur in Frage, wenn man 11 Jahre hintereinander Gewinne erziel (warum auch immer - ich habe nicht nachgefragt). Bis dahin werden Pokergewinne als Liebhaberei betrachtet und sind nicht zu versteuern.

Er wird sich aber in den nächsten Tagen nochmal bei mir melden, denn es muss noch entschieden werden, ob wir die Pokergewinne in der Steuererklärung überhaupt deklarieren oder nicht.
06-16-2010 , 01:04 PM
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Originally Posted by eigenvalue
nach einem neueren Urteil eines Finanzgerichts dürfen Pokergewinne nicht versteuert werden, sie werden als Liebhaberei angesehen.

...

Er wird sich aber in den nächsten Tagen nochmal bei mir melden, denn es muss noch entschieden werden, ob wir die Pokergewinne in der Steuererklärung überhaupt deklarieren oder nicht.
kannst du ihn bitte nach einer quelle zu diesem urteil fragen? thx
06-16-2010 , 01:22 PM
Spielst du nur Poker oder gehst du noch einer anderen Tätigkeit nach? Und würde das nach Auffassung deines StB etwas am Sachverhalt ändern?

Schonmal danke für deinen Beitrag.
06-17-2010 , 01:56 PM
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Originally Posted by ExaMeter
kannst du ihn bitte nach einer quelle zu diesem urteil fragen? thx
Es war irgendeine neuere Entscheidung eines OLG - glaube ich. Die Pokergewinne sind bei mir auch immer nur eine von verschiedenen größeren Steuerangelegenheiten, weswegen ich das nur "am Rande" mitbekommen habe. Sobald er mir mitteilt, ob er die Gewinne überhaupt deklariert, werde ich ihn nochmals befragen.
06-17-2010 , 04:10 PM
Poker ist in deinem Fall also nur eine "nebensächliche Liebhaberei". Dann wird für einen "hauptberuflichen" Pokerspieler eine andere Beurteilung möglich sein.
06-17-2010 , 05:21 PM
Weiß jemand zufällig wie die Lage in Liechtenstein ist?
06-17-2010 , 05:52 PM
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Originally Posted by pokerbot_v7
Spielst du nur Poker oder gehst du noch einer anderen Tätigkeit nach? Und würde das nach Auffassung deines StB etwas am Sachverhalt ändern?

Schonmal danke für deinen Beitrag.
In dem relevanten Zeitraum habe ich 4 verschiedene Tätigkeiten gleichzeitig betrieben (Poker mit eingerechnet) und so ungefähr 5-6 verschieden Einkunftsquellen gehabt. Die Frage der Besteuerung meiner Pokergewinne hat aber wohl mit dem ganzen Rest nicht wirklich etwas zu tun. Jedenfalls hat mein Steuerberater da keinen Zusammenhang hergestellt.
06-18-2010 , 07:04 PM
Wie hoch war denn dein einkommen aus den übrigen quellen im verhältnis zu den pokergewinnen?
06-19-2010 , 04:44 PM
Eine Frage, die mich immer (wieder) umtreibt, und die in dem FTD-Artikel auch angesprochen wird, ist die Frage nach der Legalität des Online-Pokerns. Angenommen, ich gäbe zu, dass ich meinen Lebensunterhalt mit Online-Pokern bestreite und wäre bereit, meine Cash-Outs regulär zu versteuern. Ist der folgerichtige nächste Schritt dann eine Anzeige des FA bei der Staatsanwaltschaft? Wie passt das zusammen?

Sorry, falls diese Frage in dem Thread bereits beantwortet wurde - in diesem Fall würde ich mich über einen kurzen Hinweis freuen (ich wollte jetzt nicht 30 Seiten durchlesen ). Vielen Dank!

Last edited by BigFiszh; 06-19-2010 at 05:06 PM.
06-19-2010 , 05:50 PM
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Originally Posted by McSeafield
Zusammenfassung meiner Thesen, warum Poker Glückspiel ist (Replik auf die Besprechung der aktuellen verwaltungs- und strafrechtlichen Rechtslage zur Pokervariante Texas Hold´em).
[...]
Diese Thesen sind übrigens zum größten Teil unkorrekt und einfach zu widerlegen - es wundert mich, dass darauf noch keiner eingegangen ist?

Zum Zweiten wundert es mich, dass jemand, der diesem Spiel offenbar so negativ gegenüber steht, es auf über 5k posts in diesem Forum gebracht hat ... auch, wenn er anscheinend nicht mehr "aktiv" ist? Ich war offenbar schon sehr lange nicht mehr hier ...
06-19-2010 , 07:07 PM
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Originally Posted by Tackleberry
Diese Thesen sind übrigens zum größten Teil unkorrekt und einfach zu widerlegen - es wundert mich, dass darauf noch keiner eingegangen ist?
Na dann versuche es und kläre die Dinge auf und zwar so, dass sie gerichtsfest sind. Ich habe meinen Part geleistet und stehe zu dem, was ich gesagt habe. Solange niemand vor Gericht das Gegenteil beweisen kann, ist Poker Glückspiel.

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Originally Posted by Tackleberry
Zum Zweiten wundert es mich, dass jemand, der diesem Spiel offenbar so negativ gegenüber steht, es auf über 5k posts in diesem Forum gebracht hat ... auch, wenn er anscheinend nicht mehr "aktiv" ist? Ich war offenbar schon sehr lange nicht mehr hier ...
Ich stehe Poker ganz und gar nicht negativ gegenüber. Ich bin nur für ein sauberes und für ein legalisiertes Pokerspiel, bei dem niemand Angst haben muss, dass er strafrechtlich verfolgt wird oder im Internet betrogen wird. Ich bin auch dafür, dass unserer Staat dabei Steuern kassiert, allerdings auf der Basis einer klaren gesetzlichen Grundlage und nicht durch die Hintertür.

      
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