Ich bin nachwievor fest davon überzeugt, dass Poker für fast alle Pokerspieler ein Glückspiel ist und aus diesem Grunde nicht versteuert werden kann. Ich habe gestern deshalb auch im Probability Forum noch diesen Post losgelassen.
http://forumserver.twoplustwo.com/sh...72&postcount=4
Jeder Mathematiker kann anhand einer Tabelle der Verteilungsfunktion der Normalverteilung weitere handfeste Aussagen über das Glückspiel Poker treffen, wenn er in etwa die Gewinnerwartung eines durchschnittlichen Pokerspielers und die Standardabweichung seiner täglichen Ergebnisse kennt. Wenn ich z.B. davon ausgehen kann, dass der Verlust eines durchschnittlichen Pokerspielers rakebedingt etwa 1,6bb/100h beträgt und ein durchschnittlicher Pokerspieler eine Standardabweichung von rund 80bb/100h bei seinen täglichen Ergebnissen zu erwarten hat, dann weiß ich automatisch auch, dass nach etwa 1 Mio. Pokerhänden nur noch etwa 2,3% aller durchschnittlichen Pokerspieler einen kleinen Gewinn von bis etwa max. 0,8bb/100h haben können. Da die Intelligenz unter den Pokerspielern auch halbwegs normalverteilt ist und ich im übrigen davon ausgehe, dass kein Pokerspieler nach 1 Mio. Pokerhänden noch als Durchschnittsspieler angesehen werden kann, behaupte ich - bis zum Beweis des Gegenteils - dass Poker für alle Pokerspieler ein reines Glückspiel ist.
Jedem Finanzbeamten muss anhand dieser einfachen Überschlagsrechnung klar werden, dass bei den Pokerspielern deshalb keine positiven Steuereinnahmen zu erwarten sind. Ich kann im Steuerverfahren nicht einfach die Gewinnerzielungsabsicht bei winning player bejahen und bei losing player verneinen. Vor dem Gesetz gibt es einen Gleichbehandlungsgrundsatz. Und beim Poker gelten in etwa die gleichen Verhältnisse wie bei anderen Glückspielen (Roulette, Black Jack etc.) auch. Möglicherweise war das früher, als es noch keine deutschen Übersetzungen von 2+2 Büchern gab, einmal anders. Heutzutage dürfte es aber kaum noch ein durchschnittlicher Pokerspieler geben, der im Internet um nennenswerte Einsätze spielt, der nicht all diese Bücher bereits gelesen hat. Somit sehe ich keine Handhabe, für winning player eine Sonderstellung herauszuarbeiten. Im übrigen können Hobbyspieler mit hohem Kapitaleinsatz u.U. erheblich mehr Geld gewinnen oder auch verlieren, als Berufsspieler, die nur um relativ geringe Einsätze grinden. Jede Abgrenzung, die in diesem Bereich ohne gesetzliche Abgrenzung abläuft, ist imo willkürlich und nicht verfassungskonform.
Die Betrachtung, dass manche Pokerspieler einen Gewerbebetrie haben, kann ich nur nachvollziehen, soweit ich sehe, dass einzelne Pokerspieler von Pokerseiten gesponsert werden. Sie bekommen Geld und geldwerte Vorteile dafür, dass sie für Poker Werbung machen und lassen ihre Köpfe als shills oder Poker Pros bei den Pokerseiten abbilden. Ein Eddy Scharf ist z.B. dadurch aufgefallen, dass er die FTP Poker Million in Deutschland mit promotet hat und in diveren Pokersendungen im deutschen Fernsehen auf bezahlter Basis aufgetreten ist. Er hat auch einen Poker Blog im Internet geführt, für den er offensichtlich bezahlt wurde. Solche Aktivitäten sprechen natürlich für einen Gewerbebetrieb. Insoweit kann ich die Betrachtungen der Finanzverwaltung halbwegs nachvollziehen.
Damit können die normalen Pokergewinne eines solchen Poker Pros aber noch nicht als gewerbliche Gewinne angesehen werden. Die Haupttätigkeit eines solchen Poker Pros besteht darin, sich an einem Glückspiel zu beteiligen, das steuerlich nicht als gewerbliche Aktivität angesehen werden kann. Etwas anderes könnte nur gelten, wenn das Finanzamt anhand stichhaltiger Beweise und nicht aufgrund bloßer Behauptung belegen kann, dass das Pokerspiel für den betreffenden Pokerspieler kein Glückspiel, sondern ein Skill-Game war. Ich kann nur allen betroffenen Pokerspielern empfehlen, die Finanzverwaltung zu zwingen, sich genau auf diese Argumentationsschiene einzulassen. Eine Beweisführung kann imo nicht überzeugend gelingen und sie führt automatisch genau zu den Fragestellungen, die das Besteuerungsverfahren gegen den Betroffenen insgesamt als nicht verfassungskonform herausstellen. Notfalls muss halt das BVerfG in letzter Instanz darüber befinden, dass alle Steuerverfahren gegen deutsche Pokerspieler als verfassungswidrig anzusehen sind, weil der steuerliche Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wurde.