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Steuern Steuern

05-15-2010 , 08:41 AM
Wieso is der wieder da?
05-15-2010 , 09:27 AM
Quote:
Originally Posted by FlippoManiacs
Quote:
Die Verfügung stammt vom 22. April dieses Jahres und teilt folgendes Ergebnis zu der Frage mit, ob Überschüsse aus Pokerspielen steuerbar sind, und wenn ja, unter welche Einkunftsart sie fallen.

Pokergewinne sind steuerbar und rechnen zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, wenn sie berufsmäßig erzielt werden. Der Berufsspieler wird mit Gewinnerzielungsabsicht tätig und beteiligt sich auch am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, da er aufgrund des erforderlichen Umfangs seiner Spieltätigkeit, der erforderlichen Geschicklichkeit und der erforderlichen Höhe der Erlöse und Einsätze nicht nur einer Freizeitbeschäftigung nachgeht, sondern nachhaltig zur Erzielung von Einnahmen tätig wird. Seine Betätigung z. B. auf Online-Plattformen ist nach außen hin erkennbar. Das gilt auch dann, wenn der Berufsspieler lediglich unter einem Pseudonym auftritt. Die Leistung des Berufsspielers besteht in der Teilnahme am Spiel und der Zusage, bei verlorenem Spiel den jeweiligen Einsatz zu erbringen. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob diese Pokerspiele im Einzelfall legal sind oder es sich um illegale Glücksspiele handelt. Zu den Einnahmen aus Gewerbebetrieb rechnen neben den Antritts-, Fernseh- und Werbegeldern usw. auch die Spielgewinne selbst.

Eine Steuerbarkeit von Pokergewinnen soll hingegen dann nicht vorliegen, wenn das Pokerspiel hobbymäßig ausgeübt wird.
Wer einen anderen Ausgang erwartete, der hat keine Ahnung vom wirklichen Leben.
05-15-2010 , 10:06 AM
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Wer einen anderen Ausgang erwartete, der hat keine Ahnung vom wirklichen Leben.
Yo, wenn man weiß, dass die Jurisprudenz nichts mit Gerechtigkeit zu tun hat, dann sollte das einen nicht überraschen. Trotzdem kotzt diese Willkür einen an. Dieses drehen und winden bis es passt und das auf eine offensichtlich lächerliche Weise. Deshalb sind wohl viele Politiker Juristen.......
05-15-2010 , 10:42 AM
Quote:
Seine Betätigung z. B. auf Online-Plattformen ist nach außen hin erkennbar. Das gilt auch dann, wenn der Berufsspieler lediglich unter einem Pseudonym auftritt. Die Leistung des Berufsspielers besteht in der Teilnahme am Spiel und der Zusage, bei verlorenem Spiel den jeweiligen Einsatz zu erbringen. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob diese Pokerspiele im Einzelfall legal sind oder es sich um illegale Glücksspiele handelt. Zu den Einnahmen aus Gewerbebetrieb rechnen neben den Antritts-, Fernseh- und Werbegeldern usw. auch die Spielgewinne selbst.
Dieser Absatz betrifft meines Erachtens vor allem bekannte Gesichter aus dem Fernsehen oder wie ist dieses "nach außen hin erkennbar" zu verstehen?

Ja, ja, Antrittsgelder, wie viele deutsche Pokerspieler kommen denn in diesen Genuss???

Zusage, bei verlorenem Spiel den Einsatz zu erbringen? Na ja, wenn es nicht läuft, hört man schon mal auf, und jeder Spieler bringt einen Einsatz, egal ob er gewinnt oder nicht.

Fazit: Dieser Verfügung zeigt, dass die Herren und Damen keine Ahnung davon haben, wie ein Pokerspiel abläuft. Das Finanzamt rechnet wohl mit einem warmen Geldsegen. Ein Irrtum, bei dem kleinen Prozentsatz an wirklich gewinnenden Spielern. Die Verwaltungskosten werden über den Steuereinnahmen liegen!!!

Ein Onlinespieler hat keinen Gewerbebetrieb. An die Gewinne der Vergangenheit wird die Finanzverwaltung mit diesen Tricksereien nicht herankommen. Hausaufgaben machen und Steuergesetzgebung ändern, dann können wir weiterreden.
05-15-2010 , 01:52 PM
Das ist nur ein Beispiel. Man sollte sich daran orientieren wer nicht steuerpflichtig ist. Alle anderen sind es.

Sei dabei so ehrlich wie viele Gewerbetreibenden. Oder noch besser, wie Politiker.
05-16-2010 , 04:47 AM
.

Last edited by PokerZwerg; 05-16-2010 at 05:01 AM.
05-16-2010 , 12:01 PM
So, jetzt ist er also da unser gleichlautender Ländererlass, wir haben ja lange genug drauf gewartet. Bevor der Unsinn hier wieder um sich greift möchte ich mal folgendes festhalten:

Ein Erlass der entsprechenden Oberfinanzdirektionen (oder im Fall Bayerns auch des Landesamts für Steuern) ist kein Gesetz und hat somit grundsätzlich auch keine Aussenwirkung, es handelt sich hiermit grds. nur um Verwaltungsmeinung bzw. Anweisungen fürs Verwaltungshandeln. Die Frage der steuerrechtlichen Lage ändert sich somit erst einmal nicht.

Der auf Pokerolymp wiedergegebene Teil besagt eigentlich mal gar nichts, außer das Pokergewinne von Verwaltungsseite beim Vorliegen aller gesetzlich bzw. durch Rechtsprechung entwickelten Tatbestandsmerkmale für Einkünfte aus Gewerbebetrieb als solche klassifiziert werden sollen. Der restliche Inhalt ist einfach nur eine nicht besonders gehaltvolle Stellungnahme warum das so sein soll und was die Folgen sind.

Es wird nun also wohl vermehrt zu Nachvorschungen der Finanzbehörden kommen und die Finanzämter werden sich grds. auf den Standpunkt stellen, dass bei Gewinnerzeihlungsabsicht und einem gewissen Umfang der Tätigkeit von gewerblichen EInkünften auszugehen ist. Ob das wirklich der gesetzlichen Realität entspricht wird weiterhin nur ein Gericht entscheiden, da die gesetzliche Lage insoweit weiterhin zumindest sehr fraglich ist.

Leider bin ich momentan auf Fortbildung, aber sobald ich selbst wieder im Finanzamt bin, werde ich mal sehen ob sich in dem Erlass auch irgendetwas gehaltvolles findet.
05-16-2010 , 12:04 PM
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Originally Posted by K47W11
Wer einen anderen Ausgang erwartete, der hat keine Ahnung vom wirklichen Leben.
Wer aus diesem Erlass irgendwas herauszulesen versucht hat keine Ahnung vom deutschen Steuerrecht.
05-16-2010 , 12:08 PM
Quote:
Originally Posted by chePoker
Ein Onlinespieler hat keinen Gewerbebetrieb. An die Gewinne der Vergangenheit wird die Finanzverwaltung mit diesen Tricksereien nicht herankommen. Hausaufgaben machen und Steuergesetzgebung ändern, dann können wir weiterreden.
Da wäre ich mir nicht so sicher. Die Aussage dieses Erlasses ist zwar höchst fragwürdig, die Gesetzeslage ist insoweit jedoch nicht eindutig. Für solche Fälle gibt es leider nur die Auslegung des Gesetzes und die Finanzbehörden haben ihre Auslegung in obigem Erlass deutlich gemacht. Welche Auslgeung korrekt ist haben im Zweifelsfall die Gerichte zu klären, das Finanzamt hatte in solchen Fällen oftmalls Recht aber auch gerne einmal Unrecht.
05-16-2010 , 12:41 PM
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Originally Posted by 1comeprepared
Wer aus diesem Erlass irgendwas herauszulesen versucht hat keine Ahnung vom deutschen Steuerrecht.
Lese ich auch nicht heraus, und Ahnung habe ich auch keine. Es wird einfach allgemein zu erwarten sein, dass jemand, der von solcherart Einkünften lebt, dafür auch Steuern zahlen muss. Das liegt in der Natur der Sache. Wer die Vorteile unserer Gemeinschaft nutzt hat auch was dazu beizutragen. Nein, dafür reicht nicht die Mehrwertsteuer allein.
05-16-2010 , 01:49 PM
Bleib du besser mit deiner Einstellung in der Alpenrepublik. In Deutschland gelten andere Maßstäbe.

Mit deiner Denkweise näherst duch dich vielleicht den Überzeugungen, die von der nichtoffiziellen politischen Seilschaft "Pacto Andino Segundo" in Deutschland vertreten werden. Aber messe deine Betrachtung mal an der steuerlichen Behandlung von Spekulationsgeschäften, das Frankfurter Banker mit Insiderwissen betreiben und damit scheinbar sogar unsere ganze Volkswirtschaft an den Rand des Ruins gebracht haben.

Die ahnungslosen Politiker und Finanzbeamten müssen erst mal begreifen, was Chipdumping und Staking beim Poker ist und wie es funktioniert, wenn sie bei der Besteuerung von Glückspielgewinnen mitreden wollen. Da eine gleichmäßige und gerechte Besteuerung von Glücksspielgewinnen nie erreicht werden kann, wird und kann es nie eine Einkommensbesteuerung von Pokergewinnen geben. Nur ein Quellenbesteuerung unmittelbar vom vereinnahmten Rake oder von Turniergewinnen ist denkbar, wenn eine solche ins Gesetz geschrieben wird. Wer etwas anderes glaubt, hat einen Knick in der Optik. Punkt.
05-16-2010 , 07:01 PM
moin!

wieviel gewerbesteuer wäre denn in etwa zu zahlen für beispielsweise 50k € gewinn im jahr?

wie "quittiert" man seine pokergewinne denn? en paar hm-stats und kontoauszüge werden ja wohl kaum ausreichen.

vielen dank!
05-17-2010 , 07:56 AM
Quote:
Originally Posted by AK:47
moin!

wieviel gewerbesteuer wäre denn in etwa zu zahlen für beispielsweise 50k € gewinn im jahr?

wie "quittiert" man seine pokergewinne denn? en paar hm-stats und kontoauszüge werden ja wohl kaum ausreichen.

vielen dank!
Die Gewerbesteuer hängt ganz allein vom Hebesatz deiner Gemeinde ab, das Finanamt stellt nur ggf. die Höhe des Gewerbesteuermessbetrags fest, auf den dieser Hebesatz dann angewendet wird. Außerdem gibt es einen Freibetrag von 24.500 € der grundsätzlich gewerbesteuerfrei bleibt.

Grundsätzlich würde ich alles aufzeichnen was geht, wichtig ist dies aber vorallem bei den Ausgaben. Für die Einnahmen liegt die Nachweispflich grundsätzlich auf Seiten der Finanzverwaltung, während sie bei den betriebsausgaben immer den Steuerpflichtigen trifft. Im Zweifelsfall wird sich das Finanzamt dabei am ehesten auf Live(turnier-)gewinne stürzen, mit der Besteuerung von Onlinegewinnen wird der Nachweis der Einnahmen für das Finanzamt schon schwer.
05-18-2010 , 05:38 AM
Auch wenn die Frage nicht rein steuertechnisch ist...aber da sicher viele hier ähnliche Lösungen finden mussten...

falls ich mein Auto auf ein Familienmitglied mit Wohnsitz in Deutschland ummelde, damit ich außerhalb Europas mit deutscher Zulassung trotz Abmeldung des Wohnsitzes in D fahren kann (und es nicht verzollen muss und die KfZ-Steuer von dem neuen Halter bezahlt wird!), muss ich irgendetwas steuer- bzw. strafrechtlich Wichtiges beachten? Kann eine KfZ-Versicherung weiterhin auf mich laufen, oder muss sie vom Kfz-Halter abgeschlossen werden?
05-18-2010 , 06:17 AM
Die Versicherung kann der neue Fahrzeughalter übernehmen. Ob die Versicherung im Ausland für eine andere Person als den Zulassungsbesitzer gilt, musst du mit der Versicherung klären.

Ob du ein Fahrzeug eines "ausländischen" Zulassungsbesitzers in dem Land mit "ordentlichen" Wohnsitz benützen darfst, musst du mit dem jeweiligen Land abklären. Wahrscheinlich dürftest du das auch nicht wenn du der Zulassungsbesitzer wärst.
05-18-2010 , 04:46 PM
Wenn das was wir machen, ein Gewerbe ist, frage ich mich, was unsere Dienstleistung oder Produkt ist, dass wir verkaufen?

Das Argument vom FA scheint ja zu sein, dass die anderen uns dafür bezahlen, dass wir mit ihnen spielen. Aber das tun sie ja nicht. Sie bezahlen höchstens ja nur genauso wie wir das Casino dafür.

Wenn unsere Dienstleistung die sein soll, dass wir uns selbst zum Spielen anbieten, dann dürfte man rein logisch ja auch nur das besteuern wo wir genau für unser Spielen bezahlt werden. Also Steuern auf Rakeback, auf gestellte Antrittsgelder (für unsere TV-Pros) usw, aber nicht auf die direkten Gewinne/Verluste.

Dann müßte man auch nicht zu irgendwelchen Kunstgriffen greifen: Gewinne aus Glücksspiel blieben grundsätzlich steuerfrei, Aufwendungen blieben Privatsache (o.k. nicht sicher), die Abgaben sind für uns Spieler erträglich und planbar und sicherlich auch erfassbar (für das FA). Hobbyspieler/Profispieler bzw. unnötigen Aufwand könnte man leicht mit einem Steuerfreibetrag von was weiss ich 2k Euro trennen und wer mehr im Jahr mit Rakeback macht, der ist dann davon betrofen.

Eigentlich logisch und einfach und vermutlich auch verfassungskonform und da sich sicherlich im FA schon mal jemand in die Materie eingearbeitet hat, frage ich mich, warum das nicht so angegangen wird. Wenn ich spekulieren würde: So viel gäbe es da nicht zu holen. Die wollen sicherlich an die Millionen-Donkament-Gewinne unserer bekannten Gesichter, nicht an ein paar k pro Grinder. Aber gerade die Donkaments sind ja nun wirklich Glücksspiel und ob etwa Sandra jetzt als Pro durch die Lande ziehen würde, wenn sie nicht aus Versehen die EPT gewonnen hätte, ist doch wirklich zweifelhaft. Das ist schon die Kategorie des Lotto-Gewinners, der weiter Lotto spielt und deswegen nachhaltiger Pro sein soll.

Nun ja, habe keine Ahnung von Steuerrecht und so einem Kram, habe nur versucht, gesunden Menschenverstand mal zwischen dem Spielen zu nutzen
05-18-2010 , 05:52 PM
Kamel, mit deinen Kritikpunkten hast du vollkommen Recht.

Dazu kommt noch, dass man Liveturnierpoker ohne Sponsoringverträge eigentlich kaum mit positivem Erwartungswert spielen kann, dazu sind die Reise- und Unterbringungskosten sowie der rake einfach zu hoch. Natürlich gibt es auch hier Ausnahmetalente und Glücksritter.

Mit dieser neuen Verfügung sind offensichtlich vor allem bekannte Gesichter, also Livepros, gemeint, mit denen man anfangen möchte.

Eine "Leistung" vollbringt das Casino, nicht der Spieler. Inwiefern das bei wirklich bekannten Gesichtern anders ist, kann ich nicht beurteilen. Also mich bezahlt niemand, damit ich mit ihm spiele, und ich erbringe bei Verlust nicht zwingend einen weiteren Einsatz.

Das Lächerliche an der ganzen Geschichte ist, dass sich das Finanzamt und die Hobbyjuristen immer auf dieses Skatspielerurteil berufen, bei dem tatsächlich ein gewerblicher Ansatz vorhanden war. Nur ist dieser Skatspieler mit einem gemeinen Pokerspieler wirklich nicht vergleichbar.

Mich interessiert vor allem eines: Als Gewerbetreibender müsste man selbstverständlich (?) Umsatzsteuer entrichten. Was wäre denn da die Bemessungsgrundlage? Etwa alle Einsätze?
05-18-2010 , 06:41 PM
Spannend wirds vor allem dann:
Ein Gutverdiener landet meinetwegen zwei Glückstreffer bei großen Turnieren und gibt die Gewinne als Nebengewerbe in der Steuererklärung an.
In den nächsten Jahren verliert er aber mehr, als er davor gewonnen hatte.
Natürlich möchte er das Nebengewerbe auch jetzt mit dem Hauptgewerbe verrechnen, um die Steuerschuld zu senken.
Wie wird jetzt entschieden? Wird aus einem ernsthaften Gewerbe plötzlich eine Liebhaberei???

Gerade noch gelesen, dass das Finanzamt sogar monatliche Steuervorzahlungen verlangt. Die können natürlich gesenkt werden, falls sich die "Ertragslage des Betriebes" nachhaltig verändert hat.

Es ist und bleibt absurd!
05-18-2010 , 07:52 PM
Quote:
Originally Posted by chePoker
Zusage, bei verlorenem Spiel den Einsatz zu erbringen? Na ja, wenn es nicht läuft, hört man schon mal auf, und jeder Spieler bringt einen Einsatz, egal ob er gewinnt oder nicht.
Das haben sie einfach vom Skat übernommen, anscheinend in der Annahme es sei beim Poker genauso:

Quote:
Originally Posted by ps.de
Die Passage im Erlass bezieht sich wohl auf ein Urteil zu einem Skat / Rommespieler in einer Kneipe. Hier wird ja in der Tat erst "um Punkte" gespielt und hinterher abgerechnet, so dass der Verlierer dann auch als "Leistung" das Geld auszahlt.
Quote:
Originally Posted by chePoker
Fazit: Dieser Verfügung zeigt, dass die Herren und Damen keine Ahnung davon haben, wie ein Pokerspiel abläuft.
Das stimmt leider.
05-18-2010 , 08:04 PM
Auf ps.de beteiligt sich 50outs an der Diskussion, der wohl schon so seine Erfahungen mit dem FA gemacht hat:

Ich kopiere es mal hier rein, damit auch solche Erfahrungswerte aus der Praxis hier genannt werden und damit die Informationen für die weitere Diskussion vorhanden sind. Der Thread auf ps.de ist auch schon wieder abartig lang ist, wobei die meisten Posts nicht lesenswert sind.

Quote:
Nach meinen Informationen ist es dem FA egal, ob es sich um ein Glücks- oder Skillgame handelt. Gewinnerzielungsabsicht und Nachhaltigkeit sind das Hauptkriterium für die gewerbliche Tätigkeit (=steuerpflicht). Ob dabei Gewinne oder Verluste erzielt werden ist zunächst einmal egal. So könnte man wohl auch als professioneller BlackJack oder Roulettespieler eingestuft werden. Nebenbei: Glücksspiel heisst ja nicht automatisch -EV Spiel (bietet nur leider keiner an ^^).

Auch ob illegal oder legal ist uninteressant, das gilt schon heute z.B. für Einkünfte aus Drogenhandel, Erpressung usw. (gibt da eine interessante Verordung, die diese Dinge explizit aufzählt). Die Veranlagungsstelle beim FA hat eine Meldepflicht zur Staatsanwaltschaft wenn man solcherlei Einkünfte (oder Verluste aus einer solchen Tätigkeit lol) erklärt. Dabei gibt es eine Wesentlichkeitsgrenze, die bei der Teilnahme am Onlinepoker oder privaten Cashgames wohl nicht erreicht wird (wohl aber beim Veranstalten von sowas).

Unser Steuerberater, der auch einige andere namhafte Spieler in Hamburg betreut die ich nicht nennen mag, ist inzwischen sowas wie ein Fachmann, u.a. auch dadurch, das wir bereits seit einem Jahr mit einer Betriebsprüfung für unsere Poker-Steuerklärungen 2007 zu tun haben.

Jedem, der meint er kann sich einfach vor dem FA "verstecken" oder sich dann auf fehlende Daten berufen muss ich leider etwas Angst machen, dass wird nur in sehr wenigen Fällen funktionieren.

Offensichtlich ist es total blöd, die Abgrenzungskriterien zwischen Profi und Hobbyspieler nicht zu kennen und es kann sehr wohl sein, dass diese erst gerichtlich geklärt werden müssen aber das hilft leider im Einzelfall garnichts wenn man dann als Profi eingestuft wird. Auf "Unklarheit" kann man sich nicht berufen (und schon garnicht auf "Unwissenheit").
Quote:
Mit der Problematik "Gewinnerzielungsabsicht" hast Du sicher recht und ich denke, wir werden es erleben wie das FA die Verluste der einen Spieler mit dem Hinweis auf "Liebhaberei" als nicht abzugsfähig von der restlichen Einkommenssteuer bezeichnet und bei anderen (Winning-)Spielern mit dem gleichen Spielprofil deren Gewinne als voll steuerbar ansieht.

Wegen der Meldepflicht, das sag ich ja, es gibt einen "Katalog" und Onlinepoker gehört wohl nicht dazu obwohl renomierte Anwälte (Hambachs) das als problematisch eingestuft haben.

Von dem "normalen" StB kann ich auch nur abraten.

Was die Aufdeckung anbetrifft gibts viel mehr Risiken als nur den Promifaktor (der uns in 2006 dazu bewogen hat, eine professionelle Lösung zu finden). Es hagelt bereits anonyme Anzeigen wegen Pokergewinnen (ich vermute das Übliche, also Neider/Expartner) und nicht zu vergessen sind natürlich auch die Angaben von erklärenden Spielern (wir zum Beispiel mussten sogar Hand Histories vorlegen um die Reports von PokerStars zu belegen). Eine Zuordnung von Nick zu Realname ist zwar nicht direkt möglich aber man denke nur an die Berichte z.B. in Blogs und Turnierberichten wo oft Nicknames mit Realnames verbunden werden. Dazu kommt, man hat letztendlich keine Ahnung, welchen Regularien z.B. Neteller unterliegt und was die evtl. rausgeben oder mal rausgeben werden; das "Bankgeheimnis" wird in Zukunft mal sicher nicht stärker werden und vermutlich reicht ein einziger großer Anschlag in Europa um es endgültig "den Sicherheitsinteressen unterzuordnen".
Quote:
Ja, die Reisen zu Live-Turnieren rechnen wir komplett als geschäftlich veranlasst ab.

Rakeback und ähnliche Einkünfte (z.B. Antrittsgelder, Bucherlöse, Honorare) erklären wir natürlich ebenso als Erlöse, d.h. sie werden der Steuer unterworfen.

Wir führen genau Buch über alle Live-Pokerergebnisse (Session), holen uns für JEDES Live-Turnier eine Quittung (ohne Problem möglich seit mindestens 2006) und legen fürs Onlinepoker die sogenannten Audit-Reports vor, aus denen ganz genau hervorgeht, wann man wo was gespielt hat.

Das Finanzamt kennt diese Reports und weiss wie sie aussehen. Ebenfalls wissen die das man sie auch für zurpückliegende Jahre anfordern kann (bei Stars ab 2009 über den Client, für Zeiträume davor vom Support).
Quote:
Das geile ist ja, die Finanzverwaltung sagt, dass man das sehr wohl hätte wissen müssen [das man gewerblich tätig ist] und entsprechend seine Steuern hätte erklären müssen.

Vielleicht nicht unbedingt allseits bekannt aber die Steuerfahndung ist schon bei mehreren namhaften deutschen Spielern angerückt und die erscheinen normal erst wenns es um ernsthafte Summen/Strafen geht.
Quote:
Bei PokerStars kann man den Online im Client abfordern (Requests>Playing History Audits) für Zeiträume seit April 2009 (davor muss beim Support angefordert werden).

Darin sind alle Transaktionen aufgeführt, also z.B. wann man an welchen Tisch gegangen ist mit wieviel Geld, welche Table-Rebuys, wann man mit wieviel augestanden ist, Turniere, CashIns und CashOuts, welche Transfers und so weiter, eben alle Kontobewegungen. Lückenlos.

Importiert man das in Excel kann man prima Auswertungen für das FA erstellen.
Quote:
Genau das hat das FA ja mit dem aktuellen durch die Hintertür gesagt: "Die Leistung des Berufsspielers besteht in der Teilnahme am Spiel und der Zusage, bei verlorenem Spiel den jeweiligen Einsatz zu erbringen".

Ist obv totaler Quatsch, wenn man die Hand verliert hat man den Einsatz schon lange erbracht (das Geld war im Pot und damit nicht mehr im Besitz oder Eigentum des Spielers) aber die finden leicht was anderes, z.B. "die Bereitschaft Einsätze zu erbringen".
Quote:
Sorry, will keine Namen nennen weil ich die auch nur durch den Steuerberater kenne. Es gibt aber definitiv online-only Spieler, die sowohl von alleine bereits erklären als auch welche die Post vom FA aus heiterem Himmel bekommen haben. Mir sind auch persönlich drei Fälle bekannt, wo Spieler aufgrund von (vermutlich anonymen) Anzeigen angeschrieben wurden.

Imo ist es auch ganz einfach: man nehme Berichterstattung z.B. im PokerStarsBlog von PCA oder Monte Carlo (wo besonders viele SN/SNE sind), matche die dort oft ersichtlichen Nicks mit den Realnames, vergewissere sich über pokertableratings über deren Onlinespielvolumen, schmeiss alle aus der Liste die dort nicht im Plus sind und schreibe alle anderen an (oder schlimmeres).

Mit wenigen Stunden arbeitsaufwand findet man so 100+ Pros, man biete einem oder zwei gut vernetzen eine Art "Kronzeugenregelung" an um weitere Screennames mit Realnames zu matchen und wird so mit minimalem Aufwand die Top500 Online-Pros in DE rausfinden. Um den Rest muss man sich nicht kümmern, was meint ihr wie redselig die Leute werden wenn die Finanzverwaltung erstmal ernst macht und echte Verfahren mit saftigen Zahlungen drohen. Bumm.
05-18-2010 , 09:38 PM
Ich bin nachwievor fest davon überzeugt, dass Poker für fast alle Pokerspieler ein Glückspiel ist und aus diesem Grunde nicht versteuert werden kann. Ich habe gestern deshalb auch im Probability Forum noch diesen Post losgelassen.

http://forumserver.twoplustwo.com/sh...72&postcount=4

Jeder Mathematiker kann anhand einer Tabelle der Verteilungsfunktion der Normalverteilung weitere handfeste Aussagen über das Glückspiel Poker treffen, wenn er in etwa die Gewinnerwartung eines durchschnittlichen Pokerspielers und die Standardabweichung seiner täglichen Ergebnisse kennt. Wenn ich z.B. davon ausgehen kann, dass der Verlust eines durchschnittlichen Pokerspielers rakebedingt etwa 1,6bb/100h beträgt und ein durchschnittlicher Pokerspieler eine Standardabweichung von rund 80bb/100h bei seinen täglichen Ergebnissen zu erwarten hat, dann weiß ich automatisch auch, dass nach etwa 1 Mio. Pokerhänden nur noch etwa 2,3% aller durchschnittlichen Pokerspieler einen kleinen Gewinn von bis etwa max. 0,8bb/100h haben können. Da die Intelligenz unter den Pokerspielern auch halbwegs normalverteilt ist und ich im übrigen davon ausgehe, dass kein Pokerspieler nach 1 Mio. Pokerhänden noch als Durchschnittsspieler angesehen werden kann, behaupte ich - bis zum Beweis des Gegenteils - dass Poker für alle Pokerspieler ein reines Glückspiel ist.

Jedem Finanzbeamten muss anhand dieser einfachen Überschlagsrechnung klar werden, dass bei den Pokerspielern deshalb keine positiven Steuereinnahmen zu erwarten sind. Ich kann im Steuerverfahren nicht einfach die Gewinnerzielungsabsicht bei winning player bejahen und bei losing player verneinen. Vor dem Gesetz gibt es einen Gleichbehandlungsgrundsatz. Und beim Poker gelten in etwa die gleichen Verhältnisse wie bei anderen Glückspielen (Roulette, Black Jack etc.) auch. Möglicherweise war das früher, als es noch keine deutschen Übersetzungen von 2+2 Büchern gab, einmal anders. Heutzutage dürfte es aber kaum noch ein durchschnittlicher Pokerspieler geben, der im Internet um nennenswerte Einsätze spielt, der nicht all diese Bücher bereits gelesen hat. Somit sehe ich keine Handhabe, für winning player eine Sonderstellung herauszuarbeiten. Im übrigen können Hobbyspieler mit hohem Kapitaleinsatz u.U. erheblich mehr Geld gewinnen oder auch verlieren, als Berufsspieler, die nur um relativ geringe Einsätze grinden. Jede Abgrenzung, die in diesem Bereich ohne gesetzliche Abgrenzung abläuft, ist imo willkürlich und nicht verfassungskonform.

Die Betrachtung, dass manche Pokerspieler einen Gewerbebetrie haben, kann ich nur nachvollziehen, soweit ich sehe, dass einzelne Pokerspieler von Pokerseiten gesponsert werden. Sie bekommen Geld und geldwerte Vorteile dafür, dass sie für Poker Werbung machen und lassen ihre Köpfe als shills oder Poker Pros bei den Pokerseiten abbilden. Ein Eddy Scharf ist z.B. dadurch aufgefallen, dass er die FTP Poker Million in Deutschland mit promotet hat und in diveren Pokersendungen im deutschen Fernsehen auf bezahlter Basis aufgetreten ist. Er hat auch einen Poker Blog im Internet geführt, für den er offensichtlich bezahlt wurde. Solche Aktivitäten sprechen natürlich für einen Gewerbebetrieb. Insoweit kann ich die Betrachtungen der Finanzverwaltung halbwegs nachvollziehen.

Damit können die normalen Pokergewinne eines solchen Poker Pros aber noch nicht als gewerbliche Gewinne angesehen werden. Die Haupttätigkeit eines solchen Poker Pros besteht darin, sich an einem Glückspiel zu beteiligen, das steuerlich nicht als gewerbliche Aktivität angesehen werden kann. Etwas anderes könnte nur gelten, wenn das Finanzamt anhand stichhaltiger Beweise und nicht aufgrund bloßer Behauptung belegen kann, dass das Pokerspiel für den betreffenden Pokerspieler kein Glückspiel, sondern ein Skill-Game war. Ich kann nur allen betroffenen Pokerspielern empfehlen, die Finanzverwaltung zu zwingen, sich genau auf diese Argumentationsschiene einzulassen. Eine Beweisführung kann imo nicht überzeugend gelingen und sie führt automatisch genau zu den Fragestellungen, die das Besteuerungsverfahren gegen den Betroffenen insgesamt als nicht verfassungskonform herausstellen. Notfalls muss halt das BVerfG in letzter Instanz darüber befinden, dass alle Steuerverfahren gegen deutsche Pokerspieler als verfassungswidrig anzusehen sind, weil der steuerliche Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wurde.
05-18-2010 , 11:47 PM
Quote:
Das Finanzgericht München urteilt 1992 (12 K 89/92) für das Roulettspiel (gleiches wird für Lotto gelten):

Quote:
Entgegen der Ansicht des FA sind Spielbankgewinne nicht als steuerpflichtige Einkünfte zu beurteilen. Den steuerpflichtigen Einkünften sind die Ergebnisse einer Tätigkeit nur dann zuzurechnen, wenn die Tätigkeit mit der glaubhaften Absicht unternommen wird, auf Dauer ein positives Ergebnis zu erzielen (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BStBl II 1984, 751 unter C IV 3 der Gründe). Ob eine derartige Absicht vorliegt, ist wie jede innere Tatsache anhand äußerer Merkmale zu beurteilen. Daher muss aus objektiven Umständen auf das Vorliegen oder Fehlen der Absicht geschlossen werden (vgl. BFH-Urteile vom 21. August 1990 VIII R 25/86, BStBl II 1991, 564 und vom 10. September 1991 VIII R 39/86, BStBl II 1992, 328). Für den Streitfall ergibt sich hierzu aus der Auskunft der Staatlichen Lotterieverwaltung, dass auf Dauer gesehen jeder Spieler sein Kapital nach exakt berechenbaren Prozentsätzen verringert. Dies wird auch vom FA nicht bestritten. Ist somit davon auszugehen, dass sich bei regelmäßigem Spielen in einer Spielbank kein Totalüberschuss erreichen lässt, sind auch einzelne Gewinne nicht der Einkunftssphäre zuzuordnen.
Genau dieses Urteil muss auch auf "alle" Pokerspieler angewendet werden, solange Poker als Glückspiel zu beurteilen ist, weil jeder Pokerspieler genau die gleiche Gewinnerzielungsabsicht hat, wie jeder beliebige Roulettespieler oder Lottospieler auch und auch deshalb, weil es einen steuerlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gibt. Es gibt beim Poker keine objektiven Umstände, die eine andere Meinung für gerechtfertigt erscheinen lassen. Wer etwas anderes behauptet, hat nicht begriffen, dass auch professionelle Roulettespieler nicht ganz doof sind und behaupten, sie könnten diesem Spiel nachhaltige Gewinne abringen. Eine einleuchtende Beweisführung, warum Poker ganz klar ein Glückspiel ist, habe ich meinem vorstehenden Post gegeben. Wer das nicht versteht, dass Poker keine Abfüllmaschine für regelmäßige und nachhaltige Gewinne ist, braucht etwas Nachhilfeunterricht in Wahrscheinlichkeitsmathematik.

Das FA muss beweisen, dass es für einen Pokerspieler möglich ist, auf Dauer mit regelmäßigen Pokerspielen einen Totalüberschuss zu erreichen und muss bestreiten, dass auf Dauer gesehen jeder Pokerspieler sein Kapital nach exakt berechenbaren Prozentsätzen (Rake!) verringert.

Das FA kann sich bei dieser Beweisführung nicht einzelne Gewinner zusammensuchen die irgendwo auf einer Internetseite sehen und die sich nach einem langwierigen Zufallsprozess selbst als vorübergehende Gewinner herausselektiert haben. Wer so vorgeht hat nicht verstanden, dass es bei jedem Glückspiel immer auch einzelne Gewinner geben wird.
05-19-2010 , 03:17 AM
Quote:
Originally Posted by McSeafield
Ich bin nachwievor fest davon überzeugt, dass Poker für fast alle Pokerspieler ein Glückspiel ist und aus diesem Grunde nicht versteuert werden kann.
Ich bin nachwievor fest davon überzeugt, dass das Finanzamt eine Feststellung treffen wird warum Pokerspieler, welche das Spiel nicht nur zum Vergnügen spielen, steuerpflichtig sind.

Übrigens, hast du die Mods schon gefragt warum sie deinem Wunsch für einen "unwiderruflichen longterm ban" nicht nachkommen?

      
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