Mein (unmaßgebliches und abschließendes) Urteil dazu:
Gewinne aus Glücksspiel sind nicht immer steuerfrei
Quote:
Der ganz normale Spielgewinn muss nicht versteuert werden, egal in welcher Höhe. Anders sieht es aus, wenn es sich um ein berufliches Spielen handelt, wenn man als so genannter „Profispieler“ angesehen wird. In diesem Fall handelt es sich bei dem „Gewinn“ nicht mehr um einen Gewinn im spieltechnischen Sinne, sondern um gewerbliche Einkünfte i.S.d. § 15 EstG. Maßgeblich hierfür sind zwei Entscheidungen des Bundesfinanzhofes gewesen, BFH XI R 48/91 und BFH/NV 94, 622.
Entscheidend, ob man als Profispieler oder als Freizeitspieler angesehen wird, sind die jeweiligen Umstände. Entscheidende Kriterien sind unter anderem:
* Werden noch andere Einkünfte erzielt, außer durch das Spielen?
* Wie oft wird gespielt?
* Wie lange wird gespielt?
* Kann man von den Gewinnen leben bzw. macht man dieses?
* Wird eine ernsthafte Gewinnabsicht verfolgt?
* Entspricht die Spielzeit einer Arbeitszeit?
Bei 6 Stunden täglicher Spielzeit kann es bereits die Berufseigenschaft angenommen werden.
Das sind die entscheidenden Passagen um die es bislang geht. Sowas kann aus meiner Sicht nur ein Jurist schreiben, der entweder im Steuerrecht nichts begriffen hat oder keine Ahnung hat, was ein Glückspiel ist.
Ich will meine anders lautende Meinung noch mal kurz und klar wie folgt zusammen:
Generell sind alle Glücksspielgewinne in Deutschland steuerfrei. Da sie zu keiner der sieben gesetzlich exakt definierten steuerpflichtigen Einkunftsarten zählen und insbesondere auch deshalb, weil es am Verhältnis von Leisung/Gegenleistung fehlt.
Bei Berufs- und Falsspielern kann diese Auffassung zweifelhaft sein.
Das ist soweit der Standpunkt, der auch von anerkannten Autoren im Steuerrecht so gesehen wird und den ich teile (vgl. L. Schmidt EStG 20. Aufl).
Es kommt im deutschen Steuerrecht in aller Regel nicht darauf an, wie lange oder intensiv jemand arbeitet. Man kann nicht allein deshalb, weil jemand sehr intensiv oder lange arbeitet einen Gewerbebetrieb vermuten. Auch ein Geringverdiener muss Steuern bezahlen. Auch ist es in aller Regel vollkommen egal, ob jemand noch andere Einkünfte erzielt. Auch ein Richter, der nebenbei einer schriftstellerischen Tätigkeit betreibt, muss für die daraus erwachsenden Einkünfte Steuern bezahlen, egal wie hoch sie sind und wie intensiv er diese Tätigkeit betreibt.
Es kommt so betrachtet auch gar nicht auf die Gewinnerzielungsabsicht an, sondern es kommt entscheidend darauf an, ob ein Glückspiel betrieben wird.
Ja oder nein?
Sobald ein Spieler kein Glückspiel betreibt, muss er seine Einkünfte versteuern, egal wie hoch sie sind. Wenn ein Spieler beim Falschspiel erwischt wird, muss er ebenfall Steuern bezahlen.
Wenn das Finanzamt vermutet, dass ein Spieler beim Pokern kein Glückspiel betreibt, ist das Finanzamt beweispflichtig und muss darlegen, warum der Spieler eine einkommensteuerlich relevante Gewinnerzielungsabsicht hat.
Letzteres dürfte bei einem Glückspiel wie Poker nach meinen Erfahrungen so gut wie nicht gelingen.
Damit betrachte die Diskussion, ob ein professioneller Pokerspieler Steuern bezahlen muss, für mich als beendet.