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Steuern Steuern

12-18-2008 , 03:27 PM
Quote:
Originally Posted by DwarF
Nur aus Interesse: weißt du, ob 7 monate in einem anderen land dafür ausreichen, dort besteuert zu werden ?
Ja. Die Frage, wo du dein Einkommen versteuern musst, wird in solchen Fällen durch die 183-Tage-Regel geklärt. Hältst du dich 2009 also 7 Monate in Monaco und 5 Monate in Deutschland auf, dann bist du für 2009 in Monaco steuerpflichtig, in Deutschland nicht.

Die 183-Tage-Regel besagt übrigens nicht, dass man 183 Tage in einem Land zugebracht haben muss, um dort steuerpflichtig zu sein, sie bietet nur eine Entscheidungsgrundlage. Somit kann man die Steuer leider nicht umgehen, indem man jeweils 4 Monate in drei verschiedenen Ländern verbringt.
12-20-2008 , 07:42 AM
Ich hatte letzte Woche ein Treffen mit meinen Anwälten und Steuerberater und dort wurde mir gesagt, dass es keine "Tage-Regelung" gibt. Es geht darum, wo du deinen Lebensmittelpunkt hast. Wenn du "auswandern" willst, dann darfst du in Deutschland keinen Wohnsitz mehr haben. Es gibt schon Probleme wenn du nur ein eigenes Bett bei deinen Eltern hast oder deine eigene Zahnbürste irgendwo stehen hast.
12-20-2008 , 08:13 AM
Quote:
Originally Posted by cardcore
Es geht darum, wo du deinen Lebensmittelpunkt hast.
Ja. Aber wenn du sowohl in Deutschland, als auch in einem anderen Land eine Zahnbürste stehen hast, dann kann die 183-Tage-Regel herangezogen werden, um den Lebensmittelpunkt zu bestimmen.
12-20-2008 , 08:33 PM
es gibt KEINE Tageregelung
12-21-2008 , 06:30 AM
Die 183-Tage-Regelung gilt normalerweise nur in Doppelwohnsitzfällen, wenn ein DBA vorliegt und grds. nur bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Für Pokerspieler ist das weniger relevant. Mit Monaco gibt es zudem kein DBA!!!

Egal, ob DBA besteht oder nicht. Das was hier in Abs. 3.1 steht sollte von Pokerspielern immer beachtet werden: Guide Wegzugsbesteuerung
Übersicht DBAs

Steuerlich motivierte Wegzugsüberlegungen sollten imho immer mit einem StB besprochen werden.
12-26-2008 , 09:39 AM
Aus dem "Spiegel":

Glücksspielgewinne generell steuerfrei
Grundsätzlich müssen Privatleute für Spielgewinne keine Steuern zahlen - gleich ob diese aus legalem Glücksspiel, also den staatlich geschützten Monopolkasinos oder illegaler Online-Zockerei bei ausländischen Anbietern ohne deutsche Lizenz anfallen. Der Hamburger Steuerberater Michael Schleifer fasst die Rechtslage so zusammen: "Grundsätzlich sind Spielgewinne nach derzeit vorliegender Rechtsprechung keiner der sieben Einkunftsarten zuzuordnen, da sie in der Regel ohne Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr und ohne nachhaltigen Leistungsaustausch mit Anderen erzielt werden (Lottogewinne, Roulettegewinne)." Folge: Im privaten Vermögensbereich bleiben diese Einnahmen einkommensteuerfrei.

Einschränkung: gewerbliche Berufsspieler müssen zahlen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat allerdings in einigen Entscheidungen bei sogenannten Berufsspielern in Kasinos Anfang der neunziger Jahre eine Steuerpflicht auf Spielgewinne festgestellt (XI R 48/91, V R 20/91). In diesen Entscheidung definiert das Gericht eine Grenze zwischen der privaten Vermögensebene und den Ausnahmefällen einer "gewerblichen und daher einkommensteuerpflichtigen Tätigkeit eines Berufsspielers", wie Steuerberater Michael Schleifer zusammenfasst.

Wann ist Online-Poker gewerblich?
Auf das Online-Glücksspiel hat bislang noch kein Gericht diese BFH-Entscheidungen übertragen. Steuerberater Schleifer erklärt: "Entscheidungen zur Frage, ob regelmäßige Gewinne aus der Teilnahme an Online-Pokerrunden Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes - entweder gewerbliche/berufliche oder auch sonstige Einkünfte - sind, liegen meines Wissens nach noch nicht vor." Darüber, wie Richter entscheiden werden, falls ein Online-Poker-Fall einmal vor Gericht landet, kann man nur spekulieren. Steuerberater Schleifer hält es für plausibel, dass Finanzgerichte "bei einer quasi hauptberuflichen Qualität zu dem Ergebnis kommen könnten, die Gewinne einer Einkunftsart zuzuordnen und damit einkommensteuerpflichtig werden zu lassen." Dazu müsste aber eine Erwerbstätigkeit mit Einkünfteerzielungsabsicht nachweisbar sein. Steuerberater Schleifer. "Zum Beispiel der Berufsspieler mit besonderen Fertigkeiten, die ihm die Planung einer nachhaltigen Einkünfteerzielung ermöglichen."

Meldet das Finanzamt Online-Zocker der Staatsanwaltschaft?

Wie gehen Finanzämter mit Einnahmen aus Online-Pokerspielen um? Eine theoretische Frage, erklärt Sebastian Panknin, Sprecher der Hamburger Finanzbehörde und verweist darauf, dass die Teilnahme an solchen von Behörden nicht erlaubten Glücksspielen in Deutschland illegal ist. Grundsätzlich müssten Privatleute aber für Gewinne aus Glücksspiel keine Steuern zahlen - unabhängig, ob diese nun bei legalen deutschen Kasinos oder Lotterien anfallen oder in Internetkasinos erspielt wurden. Sollte nun ein Spieler diese Einnahmen dennoch dem Finanzamt melden, würde man ihn wohl nicht zwangsläufig der Staatsanwaltschaft melden. Denn, so Panknin: "Laut der Abgabenordnung müssen Amtsträger das Steuergeheimnis wahren. Eine Ausnahme gilt, wenn ein zwingendes öffentliches Interesse besteht, Verbrechen und vorsätzliche schwere Vergehen gegen Leib und Leben zu verfolgen." Und darunter dürfte die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel nicht fallen, schätzt Panknin.


Habe es rauskopiert, weil sich der Text in so einem komischen grauen Flash-Kasten versteckt. Der Link: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...593941,00.html

Und jetzt bitte nicht auf mich einschlagen, wenn irgendwas nicht stimmt!
Wird ja wohl Wasser auf McSs Mühlen sein...
12-30-2008 , 05:22 AM
Quote:
Originally Posted by Wunibald
Und jetzt bitte nicht auf mich einschlagen, wenn irgendwas nicht stimmt!
Wird ja wohl Wasser auf McSs Mühlen sein...
Lol, war der Steuerberater Schleifer vielleicht McSeafield oder hat der Spiegel bei McSeafield abgeschrieben?
01-02-2009 , 08:09 AM
Hallo,

hab mir jetzt mal die ersten 4 Pages durchgelesen und bin erschreckt wieviel Blödsinn hier verbreitet wird.

Grds. gilt nach dem EStG, dass Einkünfte aus Glücksspiel steuerfrei sind. Warum? Weil sie nicht im Einnahmenkatalog gem. § 2 EStG aufgeführt sind. Grds heißt, es gibt natürlich auch Ausnahmen. Einnahmen aus Glücksspiel werden dann nicht mehr steuerfrei behandelt, wenn es zu einer gewerblichen Tätigkeit wird gem. § 15II EStG. Dafür müsste man folgende Kriterien erfüllen:
- selbständige nachhaltige Tätigkeit
- Gewinnerzielungsabsicht
d.h. Du handelst auf eigene Rechnung(eigenes Geld) und hast die Absicht in Zukunft Gewinn zu erzielen bzw. hast es schon gemacht. Dann widerrum fällst Du in den Einnahmekatalog nach § 2 EStG und erzielst Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die widerrum mit anderen Einkommensarten addiert werden können, z.B. aus nichtselbständiger Arbeit(Anstellungsverhältnis). Demnach wirst Du dann steuerpflichtig. Jetzt lautet die Frage jedoch,ob Du im Jahr über den Grundfreibetrag von 7664€ kommst nach § 32a ESTG(Einkommenssteuertarif). Falls ja, kannste Dir dort auch deinen Tarif ausrechnen. Also biste denke ich mal steuerbar und steuerpflichtig.Hier zu beachtet wäre noch dann die Pauschbeträge, die du abziehen könntest, sofern nicht höhere Beträge nachgewiesen werden. Aktuell wäre auch wieder die Pendelpauschale zu berücksichtigen!!! Solltest Du deine Steuererklärung machen, bist Du natürlich durch das Steuergeheimnis nach dem § 30 AO geschützt.Demnach hast Du nichts zu befürchten. ( siehe auch den Artikel darüber). Umsatzsteuerlich erbringst Du als Berufskartenspieler eine sonstige Leistung nach BVerfG, d.h. Du könntest zum Vorsteuerabzug berechtigt sein für Gegenstände, die Du min. 10% "betrieblich" nutzt, z.B. kaufst Du dir ein teueres Kartenset, welches Du zu 100% betrieblich nutzt, demnach könntest Du dann die komplette UST. zurückholen vom Finanzamt.
So nun zur Sache mit der Schätzung. Die Steuerbescheide werden meistens nach §§ 164, 165 AO vorläufig und unter Vorbehalt geschätzt, d.h. Du könntest die Schätzung abwarten und die daraus resultierende Steuerfestsetzung aktzepieren oder du erklärst danach deine Steuern, wonach Du sofort die Aussetzung der Vollziehung beantragst und Einspruch einlegst.

So, ich hoffe, ich konnte bisschen Licht ins Dunkel bringen!!?!!

P.S. Vergesst bitte die 183 - Tage - Regel, es gibt sie, aber das betrifft meistens andere Bereiche. Entscheidend wird meistens der Lebensmittelpunkt mit dem Hauptwohnsitzt sein

Grüße
01-02-2009 , 08:36 AM
Quote:
Originally Posted by Cascarsela
Hallo,

hab mir jetzt mal die ersten 4 Pages durchgelesen und bin erschreckt wieviel Blödsinn hier verbreitet wird.

Grds. gilt nach dem EStG, dass Einkünfte aus Glücksspiel steuerfrei sind. Warum? Weil sie nicht im Einnahmenkatalog gem. § 2 EStG aufgeführt sind. Grds heißt, es gibt natürlich auch Ausnahmen. Einnahmen aus Glücksspiel werden dann nicht mehr steuerfrei behandelt, wenn es zu einer gewerblichen Tätigkeit wird gem. § 15II EStG. Dafür müsste man folgende Kriterien erfüllen:
- selbständige nachhaltige Tätigkeit
- Gewinnerzielungsabsicht
Es gibt noch mindestens ein weiteres Kriterium, nämlich die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Anscheinend ist es strittig ob das auf einen Pokerspieler zutrifft (der nur spielt und nicht Spiele organisiert).

Quote:
d.h. Du handelst auf eigene Rechnung(eigenes Geld) und hast die Absicht in Zukunft Gewinn zu erzielen bzw. hast es schon gemacht. Dann widerrum fällst Du in den Einnahmekatalog nach § 2 EStG und erzielst Einkünfte aus Gewerbebetrieb..
Das trifft alleine in D auf hunderttausende winning smallstakes Hobbyspieler zu, die sich ab und zu ein paar hundert Euro auszahlen lassen.
01-02-2009 , 09:10 AM
also meine Darstellung sollte nur einen kurzen Überblick geben. Die beiden Kriterien, die ich angeführt habe, sind natürlich die ausschlagebenen. Natürlich muss man da im Einzelfall abwägen. Wenn man es genau nehmen möchte kann man die Negativkriterien ebenfalls noch heranziehen, d.h. es dürfte sich nicht um Land oder Forstwirschaft handeln, aber wir wollen ja die Kirche im Dorf lassen. Zudem reicht die Absicht Gewinn zu erzielen in Verbindung mit einer nachhaltigen Tätigkeit ja meistens ja schon aus ... aber das sind alles so Kleinigkeiten, an die man sich hochziehen kann.

Irgendwie hab ich mir schon gedacht, dass sowas in der Art als Antwort kommt
01-02-2009 , 09:53 AM
Quote:
Originally Posted by Cascarsela
also meine Darstellung sollte nur einen kurzen Überblick geben. Die beiden Kriterien, die ich angeführt habe, sind natürlich die ausschlagebenen.
Jo, natürlich.

Jura 2. Semester?
01-02-2009 , 10:07 AM


wer DU? Man man man, da versucht man es mal und dann fühlt sich gleich jemand auf den Schlipps getreten. Natürlich werden werden die Smallstakes Steuerpflichtig, da sie die Kriterien erfüllen, aber werden von von Grundfreibetragsgrenze nicht erfasst. Die Teilnahme am allg. wirtschtl. Verkehr ist bereits gegeben, wenn man eine Kontotransaktion tätig(z.B. Einzahlung auf Pokerseite). NAchhaltige Tätigkeit, also sprich imma und imma wieder zocken(jetzt klä Pokerbot) und die reine Gewinnerzielungsabsicht(natürlich schwer nachzuweisen besonders im HInblick auf Liebhaberei und Hobby). Einnahme- Überschuss Rechnung nach §4 III EStG müsste dann gemacht warden etc. bei Selbständigkeit. Wie gesagt, sollte nur ein Leitfaden sein zu Orientierung um unsachliche Äußerungen den Wind aus den Segeln zu nehmen. Das dieser Satz jetzt wieder von Pokerbot zitiert wird ist ebenfalls klar. Ansonsten verweise ich auf zahlreiche Fälle aus meiner Praxis, worunter auch ein paar Berufskartenspieler sind, wodurch der kurze Leitfaden sich orientiert.

@pokerbot, was machst DU eigentlich? Jurastudent, der eben mal ein Blick ins Gesetz geworfen hat oder befasst Du dich hauptsächlich mit Steuern? Steuerfachangellter?
01-02-2009 , 10:21 AM
In deinem ersten Post schreibst du:

Quote:
Also biste denke ich mal steuerbar und steuerpflichtig.
Und jetzt musst du dich verteidigen und bist dir plötzlich ganz sicher und hattest in der Praxis auch schon ganz viel damit zu tun?

Last edited by Madd; 01-03-2009 at 11:48 AM.
01-02-2009 , 10:38 AM
lol, ja wie gesagt. Hab halt hauptberuflich was anderes zu tun ne
Auf was bezieht sich deine Gesprächsgrundlage eigentlich? Ich betreibe Poker nur als Hobby und spiele ab und an nur mal so ein paar Runden und wollte einfach mal eine Meinung hören.


@all: Wenn es gewünscht wird, könnte ich einen Leitfaden erstellen und einen ultimativen Thread eröffnen wo dann der Leitfaden drinn steht. Natürlich müssten sich dann die passenden Leute, welche fürs Board zuständig sind, einmal kurz melden oder so...

Last edited by Madd; 01-03-2009 at 11:49 AM.
01-05-2009 , 05:38 PM
Quote:
Originally Posted by Cascarsela
Die Teilnahme am allg. wirtschtl. Verkehr ist bereits gegeben, wenn man eine Kontotransaktion tätig(z.B. Einzahlung auf Pokerseite).
Copy & paste von ps.de'ler aragon20:

Quote:
Auslegung des BFH dazu:

Eine Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr liegt vor, wenn ein Steuerpflichtiger mit Gewinnerzielungsabsicht nachhaltig am Leistungs- oder Güteraustausch teilnimmt. Damit werden solche Tätigkeiten aus dem gewerblichen Bereich ausgeklammert, die zwar von einer Gewinnerzielungsabsicht getragen werden, aber nicht auf einen Leistungs- oder Güteraustausch gerichtet sind, z.B. Bettelei. Die Teilnahme am allgemeinen Wirtschaftsverkehr erfordert, daß die Tätigkeit des Steuerpflichtigen nach außen hin in Erscheinung tritt, er sich mit ihr an eine (wenn auch begrenzte) Allgemeinheit wendet und damit seinen Willen zu erkennen gibt, ein Gewerbe zu betreiben (BFH vom 9.7.1986, BStBl II S. 851).

ergo nicht auf Poker übertragbar

Meiner Meinung sowie der meiner Kollegen nach, bei Steuerbescheid vor den vors FG/BFH ziehen, da es momentan kein BFH Urteil, was eindeutig auf diesen Fall (online Poker) anwendbar ist und aus obigen Gründen kein positives Urteil bezüglich der Besteuerung zu erwarten ist.

Was auch noch in diesem Fall problematisch wäre, ist die Abgrenzung zwischen Liebhaberei und Gewerbebetrieb, da dies wahrscheinlich dazu führen würde, dass Gewinner besteuert, aber Verlierer keinen steuerlichen Verlust hätten. Das würde dann sehr wahrscheinlich gegen Artikel 3 GG verstoßen.

Ist steuerrechtlich hoch komplex, da es keine BFH Rechtssprechung gibt.
01-06-2009 , 02:57 PM
Quote:
Originally Posted by Cascarsela
Natürlich werden werden die Smallstakes Steuerpflichtig, da sie die Kriterien erfüllen, aber werden von von Grundfreibetragsgrenze nicht erfasst.
Neuer Käse. Langssam fängt er zum stinken an. Fange besser von vorne zum Lesen an. Wenn das nicht reicht. Es gibt noch einen weiteren Thread.
01-28-2009 , 07:31 PM
Updates GWK?

Oder sonst jemand mit neuen Erkenntnissen?
01-28-2009 , 09:16 PM
Moinsan!

Bei ps.de kann bzw. will man mir nicht wirklich helfen...


Bin mittlerweile auf NL200 angekommen, habe fertig studiert und bin arbeitslos und plane zumindest mal das Jahr zu spielen und zu schauen was geht...

Im Januar habe ich incl RB ca. 12-13k verdient...

Ich denke das ich monatlich ca. 5k abheben werde, tw mehr, tw weniger...

bisher bin ich so verfahren, dass ich direkt auf mein Bankkonto abgehoben habe, was ja anscheinend scheiße ist...

Theoretisch wäre es besser wenn ich den GROßteil direkt auf Netteller und dann über Nettellercard Bargeld abhebe, oder??? Wenn ich keine Zinsen bekomme ist das reichlich egal... Nen kleineren Teil könnte ich dann direkt aufs Konto abheben - so 1-2k im Monat oder so, dass sollte doch keinen jucken???

Könnte dann auch immer nen Teil von dem über Netteller ausgecashtem Bargeld aufs Konto einzahlen... Mein Vater verdient sehr gut und ich glaube da würde in unserer Dorfbank niemand nachfragen, wenn ich da alle 2 Monate mal was einzahle...

den Rest der anfällt erledige ich ausschließlich in bar (Einkaufen, Tanken, Party, etc...)

das scheint mir nach allem was ich bisher gehört habe am sichersten??!!!

oder hab ich nen Fehler drin????


mfg

ps: falls das im falschen Thread gelandet ist sorry, aber ich denke es hat schon irgendwie was mit Steuern zu tun...
01-29-2009 , 04:32 AM
Es gibt halt keine "Musterlösung" weil die Rechtslage nicht eindeutig ist.

Von deinem Vorgehen würde ich allerdings abraten. Ich bin von der wenige_große_Cashouts_direkt_aufs_Bankkonto-Fraktion, imo die beste Lösung.
01-29-2009 , 04:54 AM
Bei der Netellercard liegt die Sache folgendermaßen:
die Gefahr, "erwischt" zu werden, ist relativ gering, aber wenn was rauskommt, hast du größeren Ärger mit einem möglichen Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche und vielleicht auch Steuerhinterziehung. Du kannst schwerer den reumütigen Nichtswissenden spielen, wenn du diese anonyme Methode wählst. Wenn man Pokergewinne wirklich versteuern muss, hat das den Charakter von wissentlicher Steuerhinterziehung.

Da das Auscashen von größeren Beträgen direkt aufs Bankkonto ein höheres Risiko darstellt, ist die neteller-card wahrscheinlich trotzdem die beste Lösung, wenn du nicht mit offenen Karten spielen willst.
01-29-2009 , 06:16 AM
yep, kleinere beträge (bis ca 1k) aufs konto ist auch mein way to go.
Ich denke da muss man schon viel pech haben damit aufzufallen.
Aber wie gesagt: nur MEINE meinung.
01-29-2009 , 06:48 AM
Ich vermute mal dass Auszahlungen zum Beispiel auf ein Girokonto eher auffallen könnten als Auszahlungen auf Tagesgeldkonten, oder? Den Mitarbeitern der örtlichen Sparkasse könnte ja auffallen, dass auf das Girokonto keine Gehaltszahlungen mehr eingehen und stattdessen komische Überweisungen aus dem Ausland. Für die Mitarbeiter der Banken der Tagesgeldkonten sieht es evtl. eher aus wie Umschichtungen von Kapitalanlagen?

Gedanken dazu? Macht das Sinn?

Zumindest kann man die Auszahlungen so etwas verteilen.
01-29-2009 , 07:18 AM
Quote:
Originally Posted by pokerbot_v7
Ich vermute mal dass Auszahlungen zum Beispiel auf ein Girokonto eher auffallen könnten als Auszahlungen auf Tagesgeldkonten, oder? Den Mitarbeitern der örtlichen Sparkasse könnte ja auffallen, dass auf das Girokonto keine Gehaltszahlungen mehr eingehen und stattdessen komische Überweisungen aus dem Ausland. Für die Mitarbeiter der Banken der Tagesgeldkonten sieht es evtl. eher aus wie Umschichtungen von Kapitalanlagen?

Gedanken dazu? Macht das Sinn?

Zumindest kann man die Auszahlungen so etwas verteilen.
Also ich muss um Geld auf mein Tagesgeldkonto zu bekommen den weg über mein Girokonto gehen da überweisungen auf das TGK nur über EIN Referenzkonto gehen. Und das ist mein Girokonto ldo.
So ist das jedenfalls bei meiner Bank, kein peil ob das immer so ist
01-29-2009 , 07:47 AM
ich hab hier gerdae meine jahresdepotauszug liegen und ich hab bei meinem Tagesgeldkonto 8€ MINUS gemacht, wtf?? Jemand bei der Deka,dem das auch so geht?
01-29-2009 , 08:01 AM
Quote:
Originally Posted by septic
Also ich muss um Geld auf mein Tagesgeldkonto zu bekommen den weg über mein Girokonto gehen da überweisungen auf das TGK nur über EIN Referenzkonto gehen. Und das ist mein Girokonto ldo.
So ist das jedenfalls bei meiner Bank, kein peil ob das immer so ist
Man kann vom TGK nur auf ein Referenzkonto auszahlen, üblicherweise dein Girokonto.

Man kann aber von beliebig vielen Konten auf das TGK überweisen. Das funzt auch von FTP aus (also direkt Überweisung FTP --> TGK).

Last edited by pokerbot_v7; 01-29-2009 at 08:02 AM. Reason: jedenfalls ist es bei meinen TGK so. wo bist du denn?

      
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