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Steuern Steuern

11-06-2010 , 11:20 AM
joa,

ich frage mich was es denn für konsequenzen hat wenn ich sag ich hab ein ftop turnier geshippt, bzw einfach geld mit poker gewonnen und lasse mir halt einmalig 80k oder so schicken.
11-06-2010 , 12:05 PM
Quote:
Originally Posted by insyder19
joa,

ich frage mich was es denn für konsequenzen hat wenn ich sag ich hab ein ftop turnier geshippt, bzw einfach geld mit poker gewonnen und lasse mir halt einmalig 80k oder so schicken.
das frage ich mich auch schon lange... wäre cool wenn du eine Antwort gibst nachdem du es ausprobiert hast! gl
11-09-2010 , 03:28 PM
ja aber jetzt mal im ernst wenn ich innerhalb von einem monat sag ich mal 7 mal 10 k auscash nach einem großen Ship fällt das doch auch auf
11-09-2010 , 04:20 PM
Quote:
Originally Posted by PockettAA
ja aber jetzt mal im ernst wenn ich innerhalb von einem monat sag ich mal 7 mal 10 k auscash nach einem großen Ship fällt das doch auch auf
du cashst auch nicht 7 mal sondern einmal 70k aus
11-09-2010 , 05:59 PM
Quote:
Originally Posted by insyder19
du cashst auch nicht 7 mal sondern einmal 70k aus
aber die Banken müssen ab 15k melden
11-09-2010 , 07:32 PM
Quote:
Originally Posted by PockettAA
aber die Banken müssen ab 15k melden
common guys

hört doch mit dem ******** mal auf, wundert mich dass diese legende immer noch so verbreitet ist, obwohl in 5mins+google zu widerlegen
11-10-2010 , 06:03 AM
da_face,
das mit dem melden ist keine legende... kann ich von meinem job her sagen, zu 100%wird es gemeldet wenn es der chef so will. nicht immer und überall, insbesondere auf kleineren banken btw sparkassen in örtlichen gefilden lässt man 5 gerne gerade sein. aber wie ich schon sagte, kann ja jeder handeln wie er möchte.


das frage ich mich auch schon lange... wäre cool wenn du eine Antwort gibst nachdem du es ausprobiert hast! gl - schliesse ich mich an
11-10-2010 , 08:15 AM
Quote:
Originally Posted by blenau
da_face,
das mit dem melden ist keine legende... kann ich von meinem job her sagen, zu 100%wird es gemeldet wenn es der chef so will. nicht immer und überall, insbesondere auf kleineren banken btw sparkassen in örtlichen gefilden lässt man 5 gerne gerade sein. aber wie ich schon sagte, kann ja jeder handeln wie er möchte.


das frage ich mich auch schon lange... wäre cool wenn du eine Antwort gibst nachdem du es ausprobiert hast! gl - schliesse ich mich an

-es gibt DEFINITIV keine Regel, dass die Banken alle Transaktionen > 15k weitermelden müssen, es ist und bleibt halt Blödsinn, schau doch mal ins Geldwäschegesetz
-es gibt eine Vorschrift, Transaktionen >12,5k aus dem Ausland an die Bundesbank aus statistischen Gründen zu melden
-es gibt Leute die schon vor Jahren 6stellige Summen ohne Probleme auf ihren Bankaccount überwiesen haben. es macht sich btw gut vorher vielleicht nen kurzen Anruf bei der Bank zu machen ala ich erwarte die Auszahlung eines Glückspielgewinns i h v XXX, nur dass ihr Bescheid wisst, könnt ihr mir nen guten Kurs machen, evtl noch nen Hinweis auf die Anlage usw
11-10-2010 , 04:16 PM
Die Geldwäschehandlungen haben in der Regel den Zweck, die Herkunft des Geldes zu verschleiern, es vor dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden und des Finanzamts zu verbergen und Gewinne aus der Schattenwirtschaft in den legalen Bereich zu überführen.

Meldung verdächtiger Transaktionen

Unabhängig von der Höhe und der Art der Transaktion (bar oder unbar) ist jede Versicherungsgesellschaft und jedes Kreditinstitut nach § 11 Abs. 1 GwG (Geldwäschegesetz) verpflichtet, eine Verdachtsanzeige bei Verdacht auf Geldwäsche gegen ihren eigenen Kunden zu erstatten.
Aber auch Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater unterliegen seit dem 15. August 2002 einer Verpflichtung zur Anzeige, wenn sie nicht rechtsberatend tätig werden.

1. Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 GwG hat ein Institut oder eine Spielbank bei Feststellung von Tatsachen, die darauf schließen lassen, daß eine Finanztransaktion einer Geldwäsche nach § 261 des Strafgesetzbuches dient oder im Falle ihrer Durchführung dienen würde, diese unverzüglich mündlich, fernmündlich, fernschriftlich oder durch elektronische Datenübermittlung den zuständigen Strafverfolgungsbehörden anzuzeigen. Als zuständige Stelle zur Entgegennahme von Anzeigen nach § 11 GwG wird für das Land Brandenburg das Landeskriminalamt in Basdorf bestimmt. Soweit Verdachtsmeldungen bei einer anderen Polizeidienststelle oder einer Staatsanwaltschaft eingehen, ist das Landeskriminalamt und die nach Ziffer 2 dieses Gemeinsamen Runderlasses zuständige Behörde der Staatsanwaltschaft unverzüglich zu informieren. Anzeigen nach § 11 GwG können auch zeitgleich an das Landeskriminalamt und die nach Ziffer 2 des Gemeinsamen Runderlasses zuständige Behörde der Staatsanwaltschaft gerichtet werden.

§ 261 Geldwäsche;
Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte
(1) Wer einen Gegenstand, der aus einer in Satz 2 genannten rechtswidrigen Tat herrührt, verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, den Verfall, die Einziehung oder die Sicherstellung eines solchen Gegenstandes vereitelt oder gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Rechtswidrige Taten im Sinne des Satzes 1 sind

1. Verbrechen,
2. Vergehen nach
a) § 332 Abs. 1, auch in Verbindung mit Abs. 3, und § 334,
b) § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Betäubungsmittelgesetzes und § 19 Abs. 1 Nr. 1 des Grundstoffüberwachungsgesetzes,
3. Vergehen nach § 373 und nach § 374 Abs. 2 der Abgabenordnung, jeweils auch in Verbindung mit § 12 Abs. 1 des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen,
4. Vergehen
a) nach den §§ 152a, 181a, 232 Abs. 1 und 2, § 233 Abs. 1 und 2, §§ 233a, 242, 246, 253, 259, 263 bis 264, 266, 267, 269, 271, 284, 326 Abs. 1, 2 und 4, § 328 Abs. 1, 2 und 4 sowie § 348,
b) nach § 96 des Aufenthaltsgesetzes, § 84 des Asylverfahrensgesetzes und nach § 370 der Abgabenordnung,
die gewerbsmäßig oder von einem Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, begangen worden sind, und
5. Vergehen nach § 89a und nach den §§ 129 und 129a Abs. 3 und 5, jeweils auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, sowie von einem Mitglied einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung (§§ 129, 129a, jeweils auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1) begangene Vergehen.

Satz 1 gilt in den Fällen der gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung für die durch die Steuerhinterziehung ersparten Aufwendungen und unrechtmäßig erlangten Steuererstattungen und -vergütungen sowie in den Fällen des Satzes 2 Nr. 3 auch für einen Gegenstand, hinsichtlich dessen Abgaben hinterzogen worden sind.

(2) Ebenso wird bestraft, wer einen in Absatz 1 bezeichneten Gegenstand

1. sich oder einem Dritten verschafft oder
2. verwahrt oder für sich oder einen Dritten verwendet, wenn er die Herkunft des Gegenstandes zu dem Zeitpunkt gekannt hat, zu dem er ihn erlangt hat.
(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Geldwäsche verbunden hat.

(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 oder 2 leichtfertig nicht erkennt, daß der Gegenstand aus einer in Absatz 1 genannten rechtswidrigen Tat herrührt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(6) Die Tat ist nicht nach Absatz 2 strafbar, wenn zuvor ein Dritter den Gegenstand erlangt hat, ohne hierdurch eine Straftat zu begehen.

(7) Gegenstände, auf die sich die Straftat bezieht, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden. § 73d ist anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Geldwäsche verbunden hat.

(8) Den in den Absätzen 1, 2 und 5 bezeichneten Gegenständen stehen solche gleich, die aus einer im Ausland begangenen Tat der in Absatz 1 bezeichneten Art herrühren, wenn die Tat auch am Tatort mit Strafe bedroht ist.

(9) Nach den Absätzen 1 bis 5 wird nicht bestraft, wer

1. die Tat freiwillig bei der zuständigen Behörde anzeigt oder freiwillig eine solche Anzeige veranlaßt, wenn nicht die Tat in diesem Zeitpunkt ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der Täter dies wußte oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen mußte, und
2. in den Fällen des Absatzes 1 oder 2 unter den in Nummer 1 genannten Voraussetzungen die Sicherstellung des Gegenstandes bewirkt, auf den sich die Straftat bezieht.
Nach den Absätzen 1 bis 5 wird außerdem nicht bestraft, wer wegen Beteiligung an der Vortat strafbar ist.
12-13-2010 , 02:45 PM
http://www.isa-guide.de/law/articles...ergewinne.html

GermanWunderkind, ist das dein Fall?
12-13-2010 , 11:03 PM
Quote:
Originally Posted by pokerbot_v7
http://www.isa-guide.de/law/articles...ergewinne.html

GermanWunderkind, ist das dein Fall?
Ne - aber sehr interessant - das macht Hoffnung auf zurückbekommen der Steuern.
Kenne jemanden aus der Gegend, der aber nicht von Kazemi vertreten wird - weiss also auch nicht welcher Fall das ist.
12-15-2010 , 01:53 PM
Quote:
Die Finanzbehörden sind sich der Schwierigkeiten, die aus einer grundsätzlichen Unterwerfung des Pokerns unter die Gewerbesteuer folgen, durchaus bewusst. Auch im hiesigen Verfahren war daher festzustellen, dass eine Klärung grundsätzlicher Fragen nicht gewünscht ist.
Ja, die unteren Finanzbehörden sind vermutlich angewiesen, die abschreckende Wirkung beizubehalten und keinesfalls an einer Klärung grundsätzlicher Fragen mitzuwirken. Mit dieser Rechtsunklarheit werden wirtschaft- und ordnungspolitische Zielsetzungen verfolgt, weil sie es auch strafrechtlich vermasselt haben. Die oberen Behörden wissen sicherlich auch genau warum es steuerrechtlich keine haltbare Rechtsgrundlage gibt. Es kann unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung aller pokerspielenden Steuerpflichtigen in Deutschland auf der Basis des derzeitigen Steuergesetzes keine grundsätzliche Besteuerung von reinen Pokergewinnen geben. Nur der Gesetzgeber kann eine Rechtsänderung herbeiführen. Das war für mich von Anfang an so klar wie Klosbrühe. Also rühren wir weiter in der Tomatencremesuppe oder im Erbseneintopf.

Deshalb wehret den Anfängen und lass euch von der Finanverwaltung nichts gefallen.
12-15-2010 , 03:00 PM
Die entscheidene Frage ist vermutlich wie die 300 000 sich zusammensetzen.

Ich vermute mal bei monatlich 9 k kein Hobbyspieler, bei Hobbyspieler und nem 270 K Donkamentwin Hobbyspieler.....leider steht dazu im Artikel nichts.
12-15-2010 , 07:30 PM
Die Unterscheidung zwischen Hobbyspielern und Berufsspielern war von Anfang an Käse und entbehrt jeder steuerrechtlichen Grundlage.

Der Erlass der Finanzverwaltung zielt sehr offentsichtlich auf bekannte Gesicher aus dem TV. Hier kann man womöglich unterstellen, dass diese tatsächlich eine Leistung vollbringen, da eine Pokerrrunde nur unter ihrer Teilnahme zu Stande kommt.

Ich behaupte einmal, dass der Internetspieler xxy nie im Fokus des Finanzamtes stand. Gewerbliche Einkünfte setzen erbrachte Leistungen vorraus, die der Internetspieler nicht vollbracht hat. Es wäre theoretisch relativ einfach, "Berufsspieler" aus dem Internet ausfindig zu machen und zu besteuern. Es geschieht aber nicht. Warum? Weil die Leistung des Gewinners sich von der Leistung des Verlierers nicht unterscheiden. Beide bieten zwar in gewisser Weise ein Spiel gegen Geld an, organisieren dieses aber nicht. Selbst wenn man eine Leistungserbringung konstruiert, gilt diese für den Verlierer genauso wie für den Gewinner. Sind die Verluste negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden können? Nein. Warum sollen es also die Gewinne sein ...

Das offensichtliche Ziel besteht darin, irgendwelche zufälligen winning player aus "Pflichtbewusststein" zu einer Besteuerung zu drängen, die jedweder Grundlagen entbehrt.

Der Traum von einer Besteuerung von Poker-Gewerbetreibenden, die massig Steuern entrichtet, wird wie eine Seifenblase zerplatzen, weil es a) im deutschen Steuerrecht keine Grundlage für eine Besteuerung von Glücksspielgewinnen ohne Leistungserbringung gibt und b) die selbst bei Missachtung von Punkt a) zu erwartenden Mehreinnahmen in keinem Verhältnis zu den rechtlichen Problemen stehen.

Ist eine Unterscheidung zwischen Hobby- und Berufsspielern überhaupt möglich? Welche Entscheidungskriterien werden angelegt und wer trifft die Unterscheidung? Ist die Unterscheidung steuerrechtlich überhaupt relevant? Jeder Teilnehmer an einem Glücksspiel handelt mit Gewinnerzielungsabsicht, und die Einnahmen aus einem nebenberuflichen 400-Euro-Job müssen bekanntermaßen auch versteuert werden. Worin besteht die Leistung eines Spielers, der unbekannt ist und ausschließlich im Internet auftritt und dabei zufällig gewinnt?

Die angebliche Besteuerung von Pokergewinnen war ein Bluff. Sie hat nie stattgefunden und niemand, der nicht nur Akten lesen kann, sondern auch einen Kopf zum Denken geschenkt bekomment hat, hat jemals daran geglaubt.
12-15-2010 , 09:02 PM
Quote:
Originally Posted by chePoker
Die Unterscheidung zwischen Hobbyspielern und Berufsspielern war von Anfang an Käse und entbehrt jeder steuerrechtlichen Grundlage.

Der Erlass der Finanzverwaltung zielt sehr offentsichtlich auf bekannte Gesicher aus dem TV. Hier kann man womöglich unterstellen, dass diese tatsächlich eine Leistung vollbringen, da eine Pokerrrunde nur unter ihrer Teilnahme zu Stande kommt.

Ich behaupte einmal, dass der Internetspieler xxy nie im Fokus des Finanzamtes stand. Gewerbliche Einkünfte setzen erbrachte Leistungen vorraus, die der Internetspieler nicht vollbracht hat. Es wäre theoretisch relativ einfach, "Berufsspieler" aus dem Internet ausfindig zu machen und zu besteuern. Es geschieht aber nicht. Warum? Weil die Leistung des Gewinners sich von der Leistung des Verlierers nicht unterscheiden. Beide bieten zwar in gewisser Weise ein Spiel gegen Geld an, organisieren dieses aber nicht. Selbst wenn man eine Leistungserbringung konstruiert, gilt diese für den Verlierer genauso wie für den Gewinner. Sind die Verluste negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden können? Nein. Warum sollen es also die Gewinne sein ...

Das offensichtliche Ziel besteht darin, irgendwelche zufälligen winning player aus "Pflichtbewusststein" zu einer Besteuerung zu drängen, die jedweder Grundlagen entbehrt.

Der Traum von einer Besteuerung von Poker-Gewerbetreibenden, die massig Steuern entrichtet, wird wie eine Seifenblase zerplatzen, weil es a) im deutschen Steuerrecht keine Grundlage für eine Besteuerung von Glücksspielgewinnen ohne Leistungserbringung gibt und b) die selbst bei Missachtung von Punkt a) zu erwartenden Mehreinnahmen in keinem Verhältnis zu den rechtlichen Problemen stehen.

Ist eine Unterscheidung zwischen Hobby- und Berufsspielern überhaupt möglich? Welche Entscheidungskriterien werden angelegt und wer trifft die Unterscheidung? Ist die Unterscheidung steuerrechtlich überhaupt relevant? Jeder Teilnehmer an einem Glücksspiel handelt mit Gewinnerzielungsabsicht, und die Einnahmen aus einem nebenberuflichen 400-Euro-Job müssen bekanntermaßen auch versteuert werden. Worin besteht die Leistung eines Spielers, der unbekannt ist und ausschließlich im Internet auftritt und dabei zufällig gewinnt?

Die angebliche Besteuerung von Pokergewinnen war ein Bluff. Sie hat nie stattgefunden und niemand, der nicht nur Akten lesen kann, sondern auch einen Kopf zum Denken geschenkt bekomment hat, hat jemals daran geglaubt.
dem kann ich nur zustimmen
12-16-2010 , 05:38 AM
Quote:
Originally Posted by chePoker
...Der Traum von einer Besteuerung von Poker-Gewerbetreibenden, die massig Steuern entrichtet, wird wie eine Seifenblase zerplatzen, weil es a) im deutschen Steuerrecht keine Grundlage für eine Besteuerung von Glücksspielgewinnen ohne Leistungserbringung....
Schießt sich die Pokergemeinde mit der Forderung "Poker als Geschicklickeitsspielt" einzustufen dann nicht selbst ins Knie?
12-16-2010 , 11:36 AM
Quote:
Originally Posted by b0mb
Schießt sich die Pokergemeinde mit der Forderung "Poker als Geschicklickeitsspielt" einzustufen dann nicht selbst ins Knie?
Geschicklichkeitsspiel = legal

Steuern ist eine andere Sache.

Verrechnung von Verlusten mit anderen Einkunftsarten muss nicht sein..siehe z.B Kapitalerträge. Ist alles nur eine Sache der Formulierung.....genau wie Besteuerung. Es wäre wohl ein leichtes Pokern zu legalisieren und das Steuerrecht so zu ändern das man zu zahlen hat...ob über den Betreiber oder jeder nach Gewinn sei mal dahin gestellt. Ich würde es über den Betreiber machen ( 2-3 % Rake)

Schlimmer ist eher das der Glücksspielstaatsvertrag jetzt wohl EU-Konform umformuliert wird...dann würde Poker illegal bleiben....aber da wurde ja soviel ich weiss auch noch keiner angeklagt.
12-17-2010 , 03:06 AM
Quote:
Originally Posted by b0mb
Schießt sich die Pokergemeinde mit der Forderung "Poker als Geschicklickeitsspielt" einzustufen dann nicht selbst ins Knie?
Poker war immer Glückspiel und wird es nach der Glückspieldefinition, die in Deutschland verwendet wird, immer bleiben. Im übrigen hat noch niemand stichhaltig bewiesen, dass Poker kein Glückspiel sein soll. Dieser Beweis wird auch nie gelingen, solange beim Poker um Geld gespielt wird und einzelne Spieler bei diesem Spiel viel Geld verlieren können.

Ich sehe auch keine Forderung der Pokergemeinde, dass Poker als Geschicklichkeitsspiel eingestuft werden sollte. Diese Forderung stammt imo aus der Ecke der Affiliates, der Pokerturnierausrichter und der Internet-Pokerseiten, damit sie ungeniert in Deutschland Werbung betreiben, private Pokerturniere ausrichten oder das Werbeverbot unterlaufen können. Für mich war immer klar, dass es bei dieser Forderungen einen deutlichen Interessenskonflikt gibt, diese Forderung nicht mit den Interessen der großen Mehrheit der Pokerspieler übereinstimmt und bei uns in Deutschland auch realitätsfremd ist, da sie praktisch und politisch überhaupt nicht durchsetzbar ist. Andererseits sehe ich aber einen schmalen Weg, wonach ein staatlich reguliertes Pokerspiel in Deutschland legalisiert werden könnte und die Pokerspieler dann gut damit leben könnten, wenn Poker Glückspiel bleibt und sich niemand aus steuerlichen Gründen dafür interessiert, wer, wann, wie viel und wo gewonnen hat. Das bedeutet nicht, dass unser Gesetzgeber bei einem Glückspiel keine Steuern will. Unser Staat will Steuern und er wird sie über kurz oder lang auch genau an der Quelle erheben und abschöpfen.

Die Alternativen lauten deshalb nicht Glückspiel oder Geschicklichkeitsspiel. Die Alternativen lauten verbotenes (weitgehend unkontrolliertes) Glückspiel oder staatlich reguliertes und kontrolliertes Poker(Glück-)spiel, das der deutschen Quellenbesteuerung unterliegt. Diese Alternativen haben wir im Grunde auch bereits jetzt. Nur die Affiliates, Pokerturnierausrichter und auch Pokerseiten wollen diese zweite Alternative nicht. Ich als Pokerspieler würde sie allerdings sehr begrüßen, da ich auch die Wild West Auswüchse bei diesem Spiel abgestellt sehen will und ich insbesondere aus der Illegalität bei diesem Spiel heraus will.
12-17-2010 , 04:37 AM
Quote:
Originally Posted by McSeafield
Im übrigen hat noch niemand stichhaltig bewiesen, dass Poker kein Glückspiel sein soll.
Das braucht man nicht zu beweisen! Jeder halbwegs intelligente Mensch wird verstehen, dass ein Spiel, in dem Chancengleichheit gegeben ist und die Spieler durch freies Handeln den Spielausgang beeinflussen können, kein Glücksspiel ist.

Das Problem bei einem Spiel, an dem mehr als zwei Spieler teilnehmen können, ist die Möglichkeit des Zusammenspiels von Spielern, um einen anderen Spielern zu benachteiligen.
12-17-2010 , 05:49 AM
Es gab hier mal einen Thread bzgl. einer Gründung einer Pokerspielerlobby. Leider ist das eingeschlafen. Hätte mMn viel Unterstützung gefunden, nur will derzeit keiner die Arbeit übernehmen. Was ich im Grunde verstehen kann (ich würde es auch nicht tun), aber in so vielen Bereichen finden sich Freiwillige so das es hier etwas unverständlich ist das sich noch niemand zusammengefunden hat, bzw. niemand der das im großen Stil tut so dass es auch hier im 2p2 Thema ist.

Last edited by Lord_of_The_Krauts; 12-17-2010 at 06:04 AM.
12-17-2010 , 06:05 AM
Ich verabschiede mich immer klarer von dem Gedanken, mit "reinem Gewissen" und mit "Sicherheit" Poker spielen zu wollen. Eine staatliche Regulierung auf Kosten von ... ihr wisst Bürokratie anrichtet und kostet. Never ever wird das +EV für die Mehrheit der INteressen der Pokerspieler sein. Höchstens in Einzelfällen. Ein teuer erkauftes "reines Gewissen" für die Mehrheit der Amateur und Profi Pokerspieler in Deutschland.Alle staatlichen Anstrengungen die ich bisher in diese Richtung mitbekommen habe (z.B. Italien, Frankreich, neuerdings die News aus den Staaten) sehe ich metaphorisch als so großes Loch im Pokermoney-Fass, dass sämtlicher Betrug/Collusion/Schwarze Schafe generell (Einzelfälle benachteiligen dafür natürlich einige zum Teil extrem... das nervt) dieses Ausmaß nicht mal ansatzweise erreicht.

Das ist meine derzeitige Meinung. In diesem schnelllebigen Geschäft würde es mich auch nicht überraschen, wenn Infos in den Markt kommen, die diese Auffassung wieder ins Wanken bringen, wie es in letzter Vergangenheit schon der Fall war. Jedoch haben tendenziell fast alle Veränderungen in genau eben diese vertretene Richtung gedeutet. Von daher schätze ich diese Meinung für mich als relativ endgültig ein.

Kurz: Die derzeitige steuerliche/legale Grauzone in Deutschland ist einkommenstechnisch für die Gesamtheit der Interessen der Pokerspieler eindeutig +EV. Es existiert mMn keine realistische Alternative die am Ende so viel vom Kuchen übrig lässt. Einzelfälle (z.B. Betrugsopfer) sind die Ausnahme. Aber auch diese können durch staatliche Regulierung nicht komplett ausgeschlossen, maximal eingedämmt werden.
Sozial und vom Ansehen des Pokerspiels an sich betrachtet lässt die derzeitige Situation auf der anderen Seite ganz andere Schlüsse zu . Dort würde eine Legalisierung und Regulierung des Pokerspiels vermutlich deutliche positive Auswirkungen haben.
12-17-2010 , 11:03 AM
Quote:
Originally Posted by K47W11
Das braucht man nicht zu beweisen! Jeder halbwegs intelligente Mensch wird verstehen, dass ein Spiel, in dem Chancengleichheit gegeben ist und die Spieler durch freies Handeln den Spielausgang beeinflussen können, kein Glücksspiel ist.
Kommt auf die Definition von "Glücksspiel" an, Poker ist kein reines Glücksspiel, aber Chancengleichheit ist kurzfristig sicher nicht gegeben! Ob man langfristige Ergebnisse z.B. in MTTs überhaupt erreichen kann, ist dann die nächste Frage...
12-17-2010 , 02:01 PM
also soweit ich das recherchiert hab geht es den beamten nicht um glück oder skill.

sobald man ein gewisses einkommen pro monat hat werden die sich melden.
ab 2.5keur oder so monatlicher gewinn.

solange ihr weniger verdient wird es als hobby betrachtet.
12-17-2010 , 04:28 PM
Quote:
Originally Posted by Lord_of_The_Krauts
Ich verabschiede mich immer klarer von dem Gedanken, mit "reinem Gewissen" und mit "Sicherheit" Poker spielen zu wollen. Eine staatliche Regulierung auf Kosten von ... ihr wisst Bürokratie anrichtet und kostet. Never ever wird das +EV für die Mehrheit der INteressen der Pokerspieler sein. Höchstens in Einzelfällen. Ein teuer erkauftes "reines Gewissen" für die Mehrheit der Amateur und Profi Pokerspieler in Deutschland.Alle staatlichen Anstrengungen die ich bisher in diese Richtung mitbekommen habe (z.B. Italien, Frankreich, neuerdings die News aus den Staaten) sehe ich metaphorisch als so großes Loch im Pokermoney-Fass, dass sämtlicher Betrug/Collusion/Schwarze Schafe generell (Einzelfälle benachteiligen dafür natürlich einige zum Teil extrem... das nervt) dieses Ausmaß nicht mal ansatzweise erreicht.

Das ist meine derzeitige Meinung. In diesem schnelllebigen Geschäft würde es mich auch nicht überraschen, wenn Infos in den Markt kommen, die diese Auffassung wieder ins Wanken bringen, wie es in letzter Vergangenheit schon der Fall war. Jedoch haben tendenziell fast alle Veränderungen in genau eben diese vertretene Richtung gedeutet. Von daher schätze ich diese Meinung für mich als relativ endgültig ein.

Kurz: Die derzeitige steuerliche/legale Grauzone in Deutschland ist einkommenstechnisch für die Gesamtheit der Interessen der Pokerspieler eindeutig +EV. Es existiert mMn keine realistische Alternative die am Ende so viel vom Kuchen übrig lässt. Einzelfälle (z.B. Betrugsopfer) sind die Ausnahme. Aber auch diese können durch staatliche Regulierung nicht komplett ausgeschlossen, maximal eingedämmt werden.
Sozial und vom Ansehen des Pokerspiels an sich betrachtet lässt die derzeitige Situation auf der anderen Seite ganz andere Schlüsse zu . Dort würde eine Legalisierung und Regulierung des Pokerspiels vermutlich deutliche positive Auswirkungen haben.
Gebe Dir zu 90% recht aber :

"Sozial und vom Ansehen des Pokerspiels an sich betrachtet lässt die derzeitige Situation auf der anderen Seite ganz andere Schlüsse zu . Dort würde eine Legalisierung und Regulierung des Pokerspiels vermutlich deutliche positive Auswirkungen haben."

Glaube mir nach Jahrzehnten Spielerfahrung das da legal oder grau keinen Unterschied macht. Es gibt gesellschaftliche Schichten die es aktzeptieren und andere nicht und da macht der legale Status keinen Unterschied.
Für einige ist Roulette, Backgammon, Slots bis hin zur Börse alles böse und andere finden es cool selbst wenn Du es betrunken und nackt machst
12-17-2010 , 07:02 PM
Eine Legalisierung würde nach meiner Einschätzung massiv positive Auswirkungen für das Pokerspiel haben. Ich sehe in Deutschland Unmengen an relativ gutsituierten Leuten, die ich aus Casinos kenne, die durchaus gerne ein Pokerspielchen wagen würden. Nicht als Profis, eher als reine Gelegenheitsspieler, als sog. dicke Fische.

Diese Leute wollen folgendes:

- sie wollen anonym bleiben
- im Gewinnfalle keine steuerlichen Probleme am Hut haben
- sie wollen vorallem keine strafrechtlichen Risiken eingehen
- sie wollen und brauchen keine Affiliates, die sie ständig mit Bonusangeboten und Spam-Mails bombardieren
- sie brauchen auch keine 50 Dollar Anlockprämie und
- sie wollen ein gutes Gefühl haben, dass sie im Internet nicht betrogen werden.

Das beste was dem Pokersport passieren könnte, wäre daher die volle Legalisierung dieses Spiels unter staatlicher Kontrolle, ähnlich wie das in deutschen Casinos immer der Fall war. Dann gäbe es ziemlich schnell goldene Zeiten mit ziemlich dicken Fischen für alle guten Pokerspieler. Kein Pokerspieler bräuchte dabei eine Aufhebung des Werbeverbots. Dass Werbung beim Poker erforderlich sei, ist imo leeres Geschwätz der Affiliates, die sich aus diesem Vermittlungsgeschäft von Internet-Kiddies nicht einfach verabschieden wollen.

Ohne Werbung hat es auch in deutschen Casinos immer problemlos geklappt. Nachwievor ist auch dort jegliche Werbung verboten und Affiliates gibt es im Casinobereich nicht und hat es unter staatlicher Kontrolle in Deutschland nie gegeben und wird es auch in Zukunft nicht geben, weil es in unserem Lande als eine ziemlich verwerfliche Handlung angesehen wird, wenn ein junger Spieler zum Glückspiel oder auch Rake-Race animiert wird. Das muss jeder Spieler unbeeinflusst mit sich selbst ausmachen, ob und in welchem Umfange er sich an einem Glückspiel beteiligen will. Dazu braucht er vor allem keine Affiliates, die sich ähnlich wie Zuhälter verhalten. An dieser Betrachtung gibt es imo nichts zu rütteln, auch wenn Korn & Co. diese meine Betrachtung nicht schmeckt (Es ist nichts anderes als eine reine Tatsachenbeschreibung). Die Spieler waren in Casinos auch immer anonym, niemand kannte ihren Namen, Gewinnertabellen wurden nirgendwo veröffentlicht und die Spieler wurden nie von Spielervermittlern belästig und keine Finanzbehörde hat sich für die Ergebnisse einzelner Spieler interessiert. Die Finanzbehörden haben sich nur sehr intensiv für die Einspielergebnisse der Casino interessiert und dabei auch überwacht, dass möglichst keine Betrugsvorgänge passierten und alles mit rechten Dingen abläuft. Das hat relativ gut geklappt und ich sehe keinen Grund, warum das gleiche Modell im Internet nicht klappen sollte.

Last edited by McSeafield; 12-17-2010 at 07:15 PM.

      
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