1. Die Staatsanwaltschaft verklagt Hoeneß wegen 3,5 Millionen.
2. Hoeneß gibt zu Prozessbeginn 18,5 Millionen zu.
3. Steuerfahnderin sagt: Best-Case (für Hoeneß) 27,2 Millionen.
4. Hoeneß' Anwälte stimmen 27,2 Millionen zu und sagen die Selbstanzeige decke bis zu 70 Millionen.
Ich weiß ja nicht welche Form so eine Selbstanzeige haben muss, aber für mich klingt das alles nicht als könne sie auch nur annähernd "vollständig" sein.
Quote:
Originally Posted by madlex
Die Revision wird in erster Linie auf die Frage abzielen, wie die Selbstanzeige aussehen muss um strafbefreiend zu sein. Da besteht Hoffnung, dass der BGH der Meinung ist die gängige Praxis aus "Selbstanzeige vollständig und fehlerfrei = du bist komplett straffrei raus" und "Selbstanzeige enthält Fehler oder ist nicht vollständig, egal wie wenig falsch ist = Pech gehabt" widerspricht rechtsstaatlichen Grundsätzen.
Gibt scheinbar schon ein Urteil dazu:
http://www.fr-online.de/panorama/urt...,26551354.html
Last edited by Michman; 03-13-2014 at 09:41 PM.