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Uli Hoeness Appreciation (aka Knast) Thread Uli Hoeness Appreciation (aka Knast) Thread

03-11-2014 , 08:40 PM
Quote:
Originally Posted by McSeafield
McSeafield stellt sich langsam aber sicher auch die Frage, ob die fünf Millionen Euro Kaution überhaupt noch ausreichen, um der Fluchtgefahr vorzubeugen
fyp
03-12-2014 , 10:57 AM
Morgen wird vermutlich das Urteil gesprochen! Auf 10 Mio. mehr oder weniger kommts strafrechtlich nicht mehr an.

Prof. Dr. Dr. Manuel René Theisen: "Ich gehe davon aus, dass sich einige wundern werden und hoffe ich gehöre nicht dazu".

Willkommen in Stadlheim ...!
03-12-2014 , 10:58 AM
sitzt du da auch grad oder wie?

PCsent.
03-12-2014 , 08:30 PM
2 Jahresvertrag für Hoeneß in der JVA München
03-13-2014 , 09:52 AM
tree fiddy (Y)
03-13-2014 , 10:10 AM
3,5 Jahre = mildes Urteil. Würde ich an H Stelle sofort akzeptieren. Wenn er damit vor BGH zieht riskiert er weitere 1-3 Jahre und zusätzliche Anwalts- und Gerichtskosten. 70000 Seiten Ermittlungsakten bei Stundensätzen von 500 Euro durcharbeiten, kann sehr teuer werden und in übrigen eine noch erheblich höhere Steuerschuld ergeben!

H hätte besser von Anfang an in einen vernünftigen Steuerberater investiert (aber selbst dafür war er vermutlich zu gierig!).

Gier + Dummheit endet in Stadlheim (und dort werden ihn seine Spezies nicht besuchen - das wäre anrüchig und unhygienisch).
03-13-2014 , 10:30 AM
Glaube kaum, dass n Typ, der 10 Mio. im Jahr verdient und mit 100 Mio. mal n bisschen aufn Dollar spekuliert, an den Anwaltskosten sparen wird.
03-13-2014 , 11:06 AM
Jetzt will er vermutlich nicht mehr sparen. Jetzt würde er gerne - egal was es kostet - recht haben.

Allerdings sind es bereits ca. 30 Mio. Steuerschuld + 6% Zinsen pro Jahr. Das macht überschlagen so etwa 50 Mio. und damit stellt sich auch die Frage, ob er nicht bereits deutlich pleite ist.
03-13-2014 , 11:06 AM
Bye bye Uli
03-13-2014 , 01:08 PM
03-13-2014 , 01:46 PM
Das einzige was ihn retten könnte, wäre, wenn er im Rahmen einer Revision nachweisen könnte, dass er seinem Steuerberater den vollen Umfang seiner Steuerhinterziehung vor Formulierung seiner Selbstanzeige voll offenbart hat. Solange er das nicht kann, ist ihm zu unterstellen, dass er nachwievor mit ziemlich verwerflicher Gesinnung die Öffentlichkeit voll verarschen will.
03-13-2014 , 01:52 PM
was könnte dich retten? wenn wir schon mal dabei sind.

naja und thor, nach der verurteilung noch schadenfreude zu zeigen spricht nicht gerade für deinen charakter.
03-13-2014 , 02:23 PM
Mich muss keiner retten - der Rechtsstaat funktioniert noch, zumindest in Bayern. Ich wusste bereits kurz nach Bekanntgabe des Hoeness Geständnisses am ersten Verhandlungstag, was in etwa gespielt wird und warum Hoeness gestanden hat.

Jetzt reden wir von 28,5 Mio. Steuerhinterziehung und das ist mE noch eine sehr vorsichtige wohlwollende Schätzung. Würde mich nicht wundern, wenn sich die Schlagzeilen noch überschlagen.
03-13-2014 , 02:30 PM
Naja kann man so nicht sagen.
er hat einfach scheisse gebaut also muss er dafür gerade stehen.
so einfach ist das.
Und das es mal nicht nur den kleinen Mann trifft
ist schon mal ein Anfang.
03-13-2014 , 02:57 PM
Nettes Gedicht.

Last edited by Sugar Nut; 03-13-2014 at 02:58 PM. Reason: Oder ist es ein Haiku?
03-13-2014 , 03:47 PM
Quote:
Originally Posted by McSeafield
Das einzige was ihn retten könnte
Die Revision wird in erster Linie auf die Frage abzielen, wie die Selbstanzeige aussehen muss um strafbefreiend zu sein. Da besteht Hoffnung, dass der BGH der Meinung ist die gängige Praxis aus "Selbstanzeige vollständig und fehlerfrei = du bist komplett straffrei raus" und "Selbstanzeige enthält Fehler oder ist nicht vollständig, egal wie wenig falsch ist = Pech gehabt" widerspricht rechtsstaatlichen Grundsätzen.

Wenn er mehr Zeit für die Selbstanzeige gehabt hätte und die deshalb ordentlich abgegeben worden wäre oder das Steuerabkommen mit der Schweiz durchgekommen wäre, hätte er 30mio hinterzogen und mit einfachem Nachzahlen wäre die Sache erledigt gewesen. So hätte er ohne die ganzen mildernden Umstände vermutlich deutlich mehr als 5 Jahre bekommen. Das ist schon befremdlich.
03-13-2014 , 05:20 PM
Quote:
Originally Posted by Sugar Nut
Nettes Gedicht.

Last edited by Jever; 03-13-2014 at 05:20 PM. Reason: Haiku loool
03-13-2014 , 05:26 PM
Quote:
Originally Posted by madlex
Die Revision wird in erster Linie auf die Frage abzielen, wie die Selbstanzeige aussehen muss um strafbefreiend zu sein. Da besteht Hoffnung, dass der BGH der Meinung ist die gängige Praxis aus "Selbstanzeige vollständig und fehlerfrei = du bist komplett straffrei raus" und "Selbstanzeige enthält Fehler oder ist nicht vollständig, egal wie wenig falsch ist = Pech gehabt" widerspricht rechtsstaatlichen Grundsätzen.

Wenn er mehr Zeit für die Selbstanzeige gehabt hätte und die deshalb ordentlich abgegeben worden wäre oder das Steuerabkommen mit der Schweiz durchgekommen wäre, hätte er 30mio hinterzogen und mit einfachem Nachzahlen wäre die Sache erledigt gewesen. So hätte er ohne die ganzen mildernden Umstände vermutlich deutlich mehr als 5 Jahre bekommen. Das ist schon befremdlich.
So sieht's aus.

Andererseits soll er wohl die Möglichkeit gehabt haben, erstmal eine "unvollständigen" Anzeige stellen zu können, um andere wichtige Sachen nachzureichen.
Aber dass der Staat sagt: "Hier, machstu Selbstanzeige, bistu straffrei, aber wenn da auch nur ein Fehler drin ist: Hähä! Ätsch!" kann auch nicht Sinn der Sache sein. Seh ich auch so.
Andererseits ist die Sache mit der straffreien Selbstanzeige an sich schon so ne Sache.
03-13-2014 , 06:00 PM
Quote:
Originally Posted by Jever
Andererseits ist die Sache mit der straffreien Selbstanzeige an sich schon so ne Sache.
Die gehört entweder abgeschafft oder auf ne Summe beschränkt die zumindest mal nicht 1mio€ übersteigt. Alles andere kann man imo keinem Steuerzahler vermitteln.
03-13-2014 , 06:17 PM
Wir wissen nicht was in seiner Selbstanzeige steht, was er von Anfang an zugegeben und was er bereits ans Finanzamt zuzüglich Hinterziehungszinsen bezahlt hat.

Für mich sieht es danach aus, dass er zunächst nur die 3,55 Mio. zugegeben und die Steuerfahndung danach nachgebohrt und bis heute weitere 25 Mio. gefunden hat. Das musste er im Strafprozess zugeben und deshalb wurde er mE bestraft. Wenn es bei den 3,55 Mio. geblieben wäre, dann wäre er vermutlich nicht bestraft worden. Eine strafbefreiende Selbstanzeige mit großen Erinnerungslücken, die alles umfasst und auf doofe Finanzbeamten hofft, gibts nicht. Wenn dann, hätte er gleich 30 Mio. zugeben und auf dieser Basis erst mal vorläufig Steuern bezahlen müssen. Bei kleinen Formfehler mit geringen Auswirkungen hätte der Richter vermutlich eine Lösung mit einer angemessenen Geldstrafe gefunden oder es hätte erst gar keinen Strafprozess gegeben.

Wir leben in einem Rechtsstaat und in keinem Staat, in dem sich jeder Wurstfabrikant das Recht beliebig selbst zusammenwursten kann.
03-13-2014 , 08:24 PM
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Originally Posted by madlex
Die gehört entweder abgeschafft oder auf ne Summe beschränkt die zumindest mal nicht 1mio€ übersteigt. Alles andere kann man imo keinem Steuerzahler vermitteln.
Ich finde das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige hat sich über Jahrzehnte unter Berücksichtigung der Hinterziehungszinsen gut bewährt. Was man aus dem H Fall bestenfalls lernen kann, ist, dass unser Staat die Verjährungszeiten um mindestens 5 Jahren verlängern sollte. Dann wäre im H Fall auch die Zeit von 1997 - 2002 noch aufzuklären.

H hat im übrigen auch von der verunglückten Selbstanzeige profitiert. Ohne diese wären H aufgrund des Umfangs der Hinterziehung vermutlich 8,5 Jahre aufgebrummt worden. Wenn er in Revision geht muss er befürchten, daß in der Zwischenzeit die Steuerfahndung die Höhe der Hinterziehung noch genauer nachrechnet und den strafrechtlichen Vorgang noch umfassender aufklärt. Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass H sich die Revision noch sehr gut überlegen wird. Er hat vermutlich noch nicht begriffen, dass er insgesamt sehr milde behandelt wurde und er auch von seinen Staranwälten keine Wunderdinge erwarten konnte.
03-13-2014 , 09:22 PM
1. Die Staatsanwaltschaft verklagt Hoeneß wegen 3,5 Millionen.
2. Hoeneß gibt zu Prozessbeginn 18,5 Millionen zu.
3. Steuerfahnderin sagt: Best-Case (für Hoeneß) 27,2 Millionen.
4. Hoeneß' Anwälte stimmen 27,2 Millionen zu und sagen die Selbstanzeige decke bis zu 70 Millionen.

Ich weiß ja nicht welche Form so eine Selbstanzeige haben muss, aber für mich klingt das alles nicht als könne sie auch nur annähernd "vollständig" sein.


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Originally Posted by madlex
Die Revision wird in erster Linie auf die Frage abzielen, wie die Selbstanzeige aussehen muss um strafbefreiend zu sein. Da besteht Hoffnung, dass der BGH der Meinung ist die gängige Praxis aus "Selbstanzeige vollständig und fehlerfrei = du bist komplett straffrei raus" und "Selbstanzeige enthält Fehler oder ist nicht vollständig, egal wie wenig falsch ist = Pech gehabt" widerspricht rechtsstaatlichen Grundsätzen.
Gibt scheinbar schon ein Urteil dazu: http://www.fr-online.de/panorama/urt...,26551354.html

Last edited by Michman; 03-13-2014 at 09:41 PM.
03-13-2014 , 10:21 PM
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Originally Posted by madlex
Die gehört entweder abgeschafft oder auf ne Summe beschränkt die zumindest mal nicht 1mio€ übersteigt. Alles andere kann man imo keinem Steuerzahler vermitteln.
Aber das sind doch gerade die interessanten Summen. Die Verjährung müsste abgeschafft werden imo. Aber wenn jemand tatsächlich Reue zeigt und den entstandenen Schaden ersetzt und zusätzlich noch hohe Strafzinsen bezahlt, finde ich das ok. Könnte man auch für andere Verbrechen einführen, bei denen das möglich ist imo.
03-13-2014 , 10:46 PM
Das Problem ist, dass man im Zweifel nicht überprüfen kann, ob sich jemand tatsächlich aus Reue selbst anzeigt oder weil sich die Wahrscheinlichkeit der Tataufdeckung erhöht hat.

      
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