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07-17-2008, 03:03 AM
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#31
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newbie
Join Date: Sep 2007
Posts: 47
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Re: Steuern
Aus persönlichen Erfarhungen kann ich nichts berichten was Dir weiterhilft.
Nur sollte man bedenken das wenn man Gewinne aus Onlineglücksspielen, und so wird poker rechtlich eingestuft, angibt dies auch noch andere Auswirkungen haben kann als Abgaben. Illegales Glücksspiel und die Teilanhem daran sind strafbar in D. sollten meine gewinne irgendwann mal steigen so würde ich mir gut überlegen ob man diese angibt, gewinne aus liveturnieren in casinos sind unproblematisch da steuerfrei.
Was die die schätzung des fa angeht so glaube ich nicht das es einen abschließenden bescheid gibt da ansonsten viele diesen weg gehen würden.
ob es sinnvoll ist diese frage in einem forum zu stellen.... kann man drüber streiten. eine verbindliche auskunft von jemanden der sich auch mit der rechtlichen seite auskennt wird man hier normalerweise nicht bekommen.
somit bleibt eigentlcih nur der gang zu stb und/oder ra, allerdings muss man hier auch den richtigen finden..... haben zwar alle was gelernt aber ob das einem weiterhilft bleibt mmn oft die frage.
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07-17-2008, 07:50 AM
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#32
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veteran
Join Date: Apr 2007
Posts: 2,266
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Re: Steuern
Wie soll die Versteuerung in der Praxis funktionieren?
Was ist Gewinn? Alles was er ausbezahlt hat oder alles was er bis zu einem bestimmten Tag gewonnen hat?
Angenommen das FA überprüft einen potentiellen Pro und bemerkt Überweisungen von Neteller, Moneybookers oder von einem Pokerraum. Wie soll nachgewiesen werden, dass es sich hierbei tatsächlich um Pokergewinne handelt?
Selbst wenn das Geld mit einem Pokerraum in Verbindung gebracht werden kann, so kann das Geld genauso gut beim Roulette, Black Jack o.ä. gewonnen worden sein und wäre damit nicht zu versteuern.
Was ist mit Tourneywinnings? Angeblich ja steuerfrei.. Wenn dieser Pro vielleicht breakeven-Player im Cashgame ist aber bei 2 oder 3 Turnieren mal groß gecasht hat?
Was ist mit Rakeback? Auch zu versteuern?
Worauf ich hinauswill: Ich glaube nicht, dass alle Pokerräume alle HHs oder Ergebnisse ihrer Spieler herausgeben. Der Nachweis über die Herkunft des Geldes wird dem FA also nicht richtig gelingen. Eine korrekte Besteuerung ist imo somit nicht möglich.
Last edited by pokerbot_v7; 07-17-2008 at 07:58 AM.
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07-17-2008, 09:29 AM
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#33
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old hand
Join Date: May 2008
Posts: 1,691
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Re: Steuern
Quote:
Originally Posted by pokerbot_v7
Wie soll die Versteuerung in der Praxis funktionieren?
[...]
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Das ist genau mein Punkt. Es ist nicht nachweisbar, wie die Gewinne erzielt wurden, und ob es sich tatsächlich um gewerblich erwirtschaftete Pokergewinne handelt.
Das Finanzamt muss die Besteuerung mit Hilfe von Gewinnschätzungen ansetzen. Mit der Steuergerechtigkeit ist dies nicht vereinbar. Ein Steuerpflichtiger kann neben dem Onlineglücksspiel im Casino spielen, der Nachweis über die genauen Gewinne ist hier noch schwerer zu führen. Können Fahrtkosten und Verpflegung geltend gemacht werden? Wie sieht es mit Computerequiment aus, kann man das steuerlich absetzen?
Eine Besteuerung bleibt ohne konkrete Nachweise die reinste Lotterie. Niemand kann Nachweise liefern (enventuell cashout-Belege vom Neteller-Konto?), weil er dann eine Anklage wegen illegalen Glücksspieles und Geldwäsche fürchten muss.
Mich interessieren folgende Punkte:
1. Wie geben Pokerspieler (die bereits Steuern zahlen) ihre Onlinegewinne an?
2. Wie werden eventuelle Livegewinne angegeben?
3. Welche Nachweise müssen erbracht werden?
4. Wie hoch soll der Steuersatz betragen?
5. Müssen kleine Einkünfte (klein im Verhältnis zum normalen Gehalt im Hauptberuf) ebenfalls versteuert werden?
Aber eigentlich kann ich keine Steuerpflicht erkennen. Der Beruf des professionellen Glücksspielers hat keine konkreten Gewinnaussichten, und kann deshalb auch nicht besteuert werden.
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07-17-2008, 01:13 PM
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#34
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enthusiast
Join Date: May 2007
Posts: 92
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Re: Steuern
Quote:
Originally Posted by chePoker
Mich interessieren folgende Punkte:
1. Wie geben Pokerspieler (die bereits Steuern zahlen) ihre Onlinegewinne an?
2. Wie werden eventuelle Livegewinne angegeben?
3. Welche Nachweise müssen erbracht werden?
4. Wie hoch soll der Steuersatz betragen?
5. Müssen kleine Einkünfte (klein im Verhältnis zum normalen Gehalt im Hauptberuf) ebenfalls versteuert werden?
Aber eigentlich kann ich keine Steuerpflicht erkennen. Der Beruf des professionellen Glücksspielers hat keine konkreten Gewinnaussichten, und kann deshalb auch nicht besteuert werden.
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zu 1. Man reicht eine Steuererklärung beim FA ein, in der erklärst, dass du Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielst.
zu 2. Siehe 1
zu 3. Du gibst die Beträge an, die ausgecasht und auf dein Konto überwiesen hast. Das FA kann dies bei Bedarf bei deiner Bank überprüfen. Des Weiteren ist zu beachten, dass du nur Gewinne versteuern musst, die du aus tatsächlich ausgecasht hast. Bankrollmehrungen auf den Pokerseiten oder bei Neteller musst du nicht angeben, solange du sie für das Spielen nutzt.
zu 4. Es gibt keinen festen Steuersatz in Deutschland. Der Grundfreibetrag beträgt 7664 €. Einkünfte in Höhe des Grundfreibetrags sind steuerfrei. Danach haben wir in Deutschland einen progressiven Steuersatz, der sich mit steigenden Einkünften erhöht. Darüber hinaus fällt Gewerbesteuer an. Diese variiert von Gemeinde zu Gemeinde. Die Höhe hängt von dem Hebesatz in der Gemeinde ab und liegt zwischen min. 7% und max. 15%.
zu 5. Es müssen alle Gewinne angegeben werden. Allerdings kann ein normaler Beruf indizieren, dass du nicht das Spielvolumen eines gewerbsmäßigen Pokerspielers erfüllst. Dies hängt jedoch vom Einzelfall ab und lässt sich hier nicht pauschal beantworten.
Und nun zur Steuerpflicht. Jede in Deutschland lebende Person ist steuerpflichtig. Das Einkünfte aus Glückspiel unter bestimmten Voraussetzungen steuerbar sind, ist bereits vom BFH bejaht worden.
Mein Rat daher lautet, ab einem Gewinn der 10.000€ p.a übertrifft, einen StB aufsuchen und sich beraten lassen.
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07-17-2008, 01:29 PM
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#35
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journeyman
Join Date: Jan 2008
Posts: 361
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Re: Steuern
Der Pokeraccount ist mit einem Konto gleichzusetzen, was bedeutet, dass du auch Gewinne, die du noch nicht ausgezahlt hast, natürlich versteuern musst. Ob der Staat davon jemals erfahren würde ist eine andere Frage, aber ich denke, dass Herr Zumwinkel usw. sich auch sehr sicher gefühlt haben und die hatten sicherlich die teuersten Steuerberater.
Livegewinne, Onlinegewinne, Rakeback, Bonuszahlungen usw. ist alles gleich zu versteuern.
In der Praxis dürfte der Steuersatz bei etwa 50-60% liegen (insgesamt).
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07-17-2008, 01:30 PM
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#36
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old hand
Join Date: May 2008
Posts: 1,691
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Re: Steuern
Braucht man als Gewerbetreibender nicht einen Gewerbeschein?
Kann mir nicht vorstellen, dass das zuständige Ordnungsamt da mitmacht.
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07-17-2008, 04:14 PM
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#37
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Carpal \'Tunnel
Join Date: Jun 2007
Location: A fish rots from the head down.
Posts: 8,228
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Re: Steuern
Eine Menge ungeklärter Fragen!
Quote:
Originally Posted by Tron77767
Gewinne aus liveturnieren in casinos sind unproblematisch da steuerfrei.
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Wenn dem so wäre, dann wäre imho die Besteuerung von Online-Gewinnen verfassungswidrig. Es kann ja wohl nicht angehen, dass die Besteuerung von Online-Gewinnen nur deshalb zu besteuern ist, weil es sich nach deutschem Recht um eine verbotene Aktivität handelt. Damit wären unmittelbar auch europarechtliche Fragen bei der Besteuerung zu prüfen und es wäre strikt zu trennen, woher die Gewinne stammen.
Zu den technischen Fragen:
Den Gewinn oder Verlust als Pokerspieler kann man durch einfache Einnahme-/Überschussrechnung ermitteln.
Quote:
Originally Posted by hijack
Bankrollmehrungen auf den Pokerseiten oder bei Neteller musst du nicht angeben, solange du sie für das Spielen nutzt.
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Die Bankrollmehrungen auf den Pokerseiten oder bei Neteller würden imho bereits den Gewinn erhöhen. Umgekehrt würden Bankrollminderungen den Gewinn reduzieren.
Da es von den Pokerseiten keine Saldenbestätigungen gibt, kann das Finanzamt gar nichts - oder nicht viel - nachprüfen - nur die Echtheit meines Screen-Ausdrucks. Und eins ist wohl klar, Bankrolls kann man problemlos verschieben und Verluste auch künstlich generieren. Wenn ich zuviel gewonnen habe, könnte ich mir Jemanden suchen, der mit mir Heads-Up spielt und mir meine Gewinne wieder abnimmt.
Quote:
Originally Posted by chePoker
Braucht man als Gewerbetreibender nicht einen Gewerbeschein? Kann mir nicht vorstellen, dass das zuständige Ordnungsamt da mitmacht.
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Man kann als Gewerbetreibender auch ohne Gewerbeschein der Besteuerung unterworfen werden. Es ist tatsächlich eine Frage, ob ein professioneller Pokerspieler ein Gewerbe ausübt, da er normalerweise nichts anbietet oder zu verkaufen hat (Es sei denn er gibt Pokerunterricht und erzielt aus dieser Aktivität Einnahmen). Ob man einen Gewerbeschein hat oder nicht ist imho egal.
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07-17-2008, 04:40 PM
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#38
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enthusiast
Join Date: May 2007
Posts: 92
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Re: Steuern
Quote:
Originally Posted by sh@dy
Der Pokeraccount ist mit einem Konto gleichzusetzen, was bedeutet, dass du auch Gewinne, die du noch nicht ausgezahlt hast, natürlich versteuern musst. Ob der Staat davon jemals erfahren würde ist eine andere Frage, aber ich denke, dass Herr Zumwinkel usw. sich auch sehr sicher gefühlt haben und die hatten sicherlich die teuersten Steuerberater.
Livegewinne, Onlinegewinne, Rakeback, Bonuszahlungen usw. ist alles gleich zu versteuern.
In der Praxis dürfte der Steuersatz bei etwa 50-60% liegen (insgesamt).
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Die Gewinne müssen der privaten Spähre zufließen. Das heißt, die Gewinne müssen erst ausgecasht werden und meinem Konto zufließen. Der Spitzensteuersatz beträgt in Deutschland 42%; ab 250.000€ 45%.
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07-17-2008, 04:53 PM
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#39
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Carpal \'Tunnel
Join Date: Jun 2007
Location: A fish rots from the head down.
Posts: 8,228
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Re: Steuern
Maßgeblich für die Frage, wann Gewinne zugeflossen sind, ist der Zeitpunkt, in dem der Steuerpflichtige die tatsächliche wirtschaftliche Verfügungsmacht erzielt (BFHE 145, 538 und 335, BStBl II 86, 342). Meines Erachtens ist die wirtschaftliche Verfügungsmacht bereits gegeben, wenn der Gewinn meine Bankroll bei einer Pokerseite erhöht hat. Wenn es nur auf den Zu- und Abfluß von meinem Bankkonto ankäme, dann könnte ich meine Gewinne bereits durch Einzahlungen bei einer Pokerseite oder durch Stehenlassen manipulieren.
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07-17-2008, 04:57 PM
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#40
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enthusiast
Join Date: May 2007
Posts: 92
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Re: Steuern
Auch Gewinne die in Spielbanken erzielt wurden, sind unter bestimmten Vorraussetzungen steuerbar.
Dies hängt vom Spielvolumen ab.
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07-17-2008, 05:03 PM
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#41
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enthusiast
Join Date: May 2007
Posts: 92
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Re: Steuern
Quote:
Originally Posted by McSeafield
Maßgeblich für die Frage, wann Gewinne zugeflossen sind, ist der Zeitpunkt, in dem der Steuerpflichtige die tatsächliche wirtschaftliche Verfügungsmacht erzielt (BFHE 145, 538 und 335, BStBl II 86, 342). Meines Erachtens ist die wirtschaftliche Verfügungsmacht bereits gegeben, wenn der Gewinn meine Bankroll bei einer Pokerseite erhöht hat. Wenn es nur auf den Zu- und Abfluß von meinem Bankkonto ankäme, dann könnte ich meine Gewinne bereits durch Einzahlungen bei einer Pokerseite oder durch Stehenlassen manipulieren.
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Zitiertes Urtel bezieht sich auf einen anderen Sachverhalt. Dabei ging es um die Frage ob regelmäßige Bezüge vorlagen oder nicht.
Die Einkommensteuer ist nunmal eine Jahressteuer § 25 I EStG.
Entscheidend ist der Gewinn am Ende des Jahres.
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07-17-2008, 05:08 PM
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#42
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Carpal \'Tunnel
Join Date: Jun 2007
Location: A fish rots from the head down.
Posts: 8,228
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Re: Steuern
Quote:
Originally Posted by hijack
Auch Gewinne die in Spielbanken erzielt wurden, sind unter bestimmten Vorraussetzungen steuerbar.
Dies hängt vom Spielvolumen ab.
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Wo steht das? Wer hat Gewinne aus Spielbanken schon mal versteuert?
Wahrscheinlich keiner, weil alle verloren haben. Womit wir wieder beim eigentlichen Thema sind.
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07-17-2008, 05:11 PM
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#43
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enthusiast
Join Date: May 2007
Posts: 92
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Re: Steuern
Quote:
Originally Posted by McSeafield
Wo steht das? Wer hat Gewinne aus Spielbanken schon mal versteuert?
Wahrscheinlich keiner, weil alle verloren haben. Womit wir wieder beim eigentlichen Thema sind.
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Einfach mal Suchfunktion nutzen.
BGH XI R 48/91 BHF/NV 94, 622; 98, 854, BHF V R 20/91 BStBl. II 94, 54
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07-17-2008, 05:11 PM
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#44
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Carpal \'Tunnel
Join Date: Jun 2007
Location: A fish rots from the head down.
Posts: 8,228
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Re: Steuern
Quote:
Originally Posted by hijack
Zitiertes Urtel bezieht sich auf einen anderen Sachverhalt. Dabei ging es um die Frage ob regelmäßige Bezüge vorlagen oder nicht.
Die Einkommensteuer ist nunmal eine Jahressteuer § 25 I EStG.
Entscheidend ist der Gewinn am Ende des Jahres.
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Du erzählst hier echt ziemlichen Unsinn. Das von mir zitierte Urteil regelt generell das Zu- und Abflussprinzip bei der Einnahme-/Überschussrechnung und ist auch für die Ermittlung des Gewinns eines Pokerspielers relevant.
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07-17-2008, 05:18 PM
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#45
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enthusiast
Join Date: May 2007
Posts: 92
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Re: Steuern
Quote:
Originally Posted by McSeafield
Du erzählst hier echt ziemlichen Unsinn. Das von mir zitierte Urteil regelt generell das Zu- und Abflussprinzip bei der Einnahme-/Überschussrechnung und ist auch für die Ermittlung des Gewinns eines Pokerspielers relevant.
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Ich erzähle keinen Unsinn. Der Tenor lautete
"Bei der Gewinnermittlung eines Arztes durch Überschußrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) sind die jeweils für Dezember des Vorjahres Anfang Januar des Folgejahres zu leistenden Abschlagszahlungen der Kassenärztlichen Vereinigung gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG als regelmäßig wiederkehrende Einnahmen des Arztes dem vorangegangenen Kalenderjahr zuzurechnen."
Unsinn erzählen hier höchstens 98% der Leute, die hier Gesinnungsaufsätze bezüglich der Besteuerung in Deutschlnd posten.
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