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06-09-2011, 02:28 PM
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#121
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Carpal \'Tunnel
Join Date: Jun 2007
Location: A fish rots from the head down.
Posts: 8,228
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Re: Poker und Strafrecht
Das ist verständlich.
Für mich ist aber auch verständlich, dass er höchst wahrscheinlich auch 1000 Versuche oder sogar mehr gestartet hat, bis er über viele Jahre vielleicht 100 Gewinne eingefahren hat. Über all diese Versuche hat er heute keine Aufzeichnungen mehr, weil er im Traum nicht damit gerechnet hat, dass er seine Gewinne mal versteuern müsste.
Auch seine Gewinne oder Verluste aus cashgames kann er vermutlich nicht mehr nachweisen, weil sie überwiegend in Casinos realisiert wurden, wo kein vernünftiger Mensch eine Buchführung führt, um den Stand seiner Gewinne zu ermitteln.
Alles was die Finanzverwaltung in dieser Hinsicht erwartet, ist Traumtänzerei, weil ein Pokerspieler, der nur in der Konsumsphäre spielt und sich im Casino vergnügen will, normalerweise keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb mit ordnungsmäßiger Buchführung hat.
Ein Pokerspieler der mit solchen Anforderungen konfrontiert wird, könnte darüberhinaus seine Gewinne beliebig verdrücken, ohne dass die Finanzverwaltung mit Kontrollmitteilungen oder ähnlichen Dingen, die Richtigkeit der Angaben kontrollieren könnte. Allein diese Betrachtung führt bereits zur Verfassungswidrigkeit des Besteuerungsversuches. Eddy wird am Ende seinen Prozess gewinnen. Wenn nicht vor dem FG, dann vor dem BFH oder dem BVerfG.
Last edited by McSeafield; 06-09-2011 at 02:34 PM.
Reason: ....und das ganze geht aus wie ein Hornberger Schießen.
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06-10-2011, 02:21 AM
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#122
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newbie
Join Date: Mar 2004
Location: Hamburg
Posts: 42
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Re: Poker und Strafrecht
Quote:
Originally Posted by McSeafield
Ich sag mir immer, kein Casino-Spieler hat bislang seine Glückspielgewinne versteuert
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Falsch. Manche verrechnen sogar ihre dort aufgetretenen Verluste erfolgreich [=Betriebsgeprüft] mit anderen Einkünften.
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06-10-2011, 05:43 AM
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#123
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Carpal \'Tunnel
Join Date: Jun 2007
Location: A fish rots from the head down.
Posts: 8,228
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Re: Poker und Strafrecht
Ich weiß, dass du eine der wenigen Ausnahmen bist, die nie Wert auf eine gerichtliche Auseinandersetzung vor einem FG-Urteil gelegt hat. Deine Gründe könnte ich vermutlich besser verstehen, wenn ich deine anderen pokerrelated Einkünfte kennen würde.
Last edited by McSeafield; 06-10-2011 at 05:50 AM.
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06-10-2011, 11:24 AM
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#124
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newbie
Join Date: Mar 2004
Location: Hamburg
Posts: 42
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Re: Poker und Strafrecht
Ich habe keine Lust in die Sachdiskussion einzusteigen, schon gar nicht so kurz vor Abflug nach LV, nur soviel: ich kann den Frust über "Doppelmoral", [möglicher] Willkür der Finanzverwaltung und fehlender Rechtssicherheit wirklich nur zu gut nachvollziehen. Bei jedem drübernachdenken bzw. sich-damit-beschäftigen-müssen hat man Anarchiefantasien, Auswanderungsgelüste und fühlt sich latent ungerecht behandelt.
Dazu mag mit einem Blick auf das Steuerproblemman noch weniger an die Zukunft des Pokerspiels glauben.
Auch wenn ich mich vermutlich für viele damit lächerlich mache, imo ist Poker bereits stehend tot, man sieht es nur noch so richtig bzw. der Blick wird einem verstellt. Das hat auch nichts mit dem BF zu tun. Definition von "tot" ist hier, keine attraktive Perspektive mehr für semi- und professionelle Spieler und kaum Aussichten auf gute Geschäfte im "Business" rund ums Poker. Das Spiel wird bleiben, auch online und auch auf einem höherem Niveau als im Jahre 2003, aber für 99% der Spieler als nur mehr als Freizeitvergnügen und "Lottoschein".
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06-10-2011, 11:52 AM
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#125
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Carpal \'Tunnel
Join Date: Jun 2007
Location: A fish rots from the head down.
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Re: Poker und Strafrecht
Ich sehe das ein wenig anders und bin nachwievor zuversichtlich. Man muss nur alle Probleme genau definieren und das ganze Chaos in unserem Lande unseren Staat um den Mund schmieren, bis er endlich begreift, was da da alles abgeht und ungelöst ist.
Ich bin mittlerweile soweit, dass ich mir sage, dass unserer Gesetzgeber bestens beraten ist, wenn er sich alle Spiele im Internet (egal ob Skillgame oder Luckgame) um Geld sowie alle TV-Gewinnspiele etc. genau betrachtet und sich darüber klar wird, dass auch reine Skillgames um Geld reguliert werden müssen. Auch dort gibt es Betrugs- und Suchtgefahren. Außerdem muss er auch dort alle Steuerfragen rund um diese Spiel lösen.
Mir ist vollkommen unklar, wer diese erlaubten Skillgames um Geld in Deutschland überhaupt überwacht und inwiefern unser Staat hier überhaupt Vorkehrungen getroffen hat, etwaige Steueransprüche in diesem Bereich sicherzustellen.
Sofern er in diesem Bereich nichts unternimmt, ist der Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 I GG) verletzt. Zwar gibt es keine Gleichheit im Unrecht und normalerweise auch keine Neidklage. Anders allerdings, wenn die Ungleichbehandlung nicht nur "auf einen im Massenverfahren jederzeit vorkommenden Vollzugsmangel, sondern auf einem strukturellen, dem Gesetzgeber zurechenbaren Vollzugsdefizit beruht." Aus genau diesen Gründen hat z.B. das BVerfG bereits die Besteuerung von Kapitaleinkünften als verfassungswidrig erklärt.
Aus dem Gleichheitssatz ergibt sich auch ein Willkürverbot. Es darf in unserem Lande weder wesentlich Gleiches willkürlich ungleich, noch darf wesentlich Ungleiches willkürlich gleich behandelt werden. Das BVerfG bezieht dabei dieses Willkürverbot insbesondere auf die Gleichbehandlung von Vergleichsgruppen. Wenn also unser Fiskus bei der Gruppe der Pokerspieler, die auf der Hendon Mob Liste stehen, unterstellt, dass diese Leute ein Skillgabe betrieben haben und sie besteuern will, dann muss er nicht nur sicherstellen, dass er bei all diesen Leuten seine Steuern bekommt, sondern auch seine Steueransprüche bei all den Leuten sicherstellen, die sonstwo ein vermutliches Skillgame betreiben (also z.B. nicht nur bei beruflichen Backgammonspielern oder den Berufszockern im Casino, sondern auch bei Spielen wie Schach, Skat und ähnliche Spiele). Auch diese Leute können ihre Steuerpflichten u.U. beliebig umgehen.
Im grunde wird unserem Staat gar nichts anders übrigbleiben, als eine Spielesteuer (Steuer auf alle Internetspiele und vergleichbare Sachverhalte um Geld) einzuführen, wenn er alle seine Steueransprüche sicherstellen will.
Erstaunlicherweise hat es diese Überlegung bereits im Jahre 2006 mit einem Gesetzentwurf zum sog. Spieleinsatzsteuergesetz SpEStG gegeben:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/010/1601032.pdf
Da war auch Poker bereits erfasst, allerdings mit 20% vom Spieleinsatz!!! (verfassungswidrige Erdrosselungssteuer) LOL.
Interessant ist die Gesetzesbegründung. Daraus geht übrigens auch hervor, warum es keine Umsatzsteuer beim Internet-Poker geben kann.
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06-10-2011, 12:41 PM
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#126
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Carpal \'Tunnel
Join Date: Jun 2007
Location: A fish rots from the head down.
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Re: Poker und Strafrecht
In diesem Gesetzentwurf steht wortwörtlich drin, Spiele, die der Spielbankabgabe unterliegen, sind steuerfrei!
Das ist genau das, was Eddy Scharf braucht!
Und über §40 AO und dem sog. Lindman Urteil des EuGH ergibt sich eine ähnliche Betrachtung auch weitgehend für Internet-Spiele.
Aus meiner Sicht ist der Gesetzgeber gezwungen, all diese Probleme zu lösen.
Wenn er sie nicht löst, macht er imo eine Bauchlandung, die sich gewaschen hat.
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06-10-2011, 01:04 PM
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#127
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Carpal \'Tunnel
Join Date: Jun 2007
Location: A fish rots from the head down.
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Re: Poker und Strafrecht
Man muss auch mal folgendes begreifen. Deutschland ist nach der USA der größte nationale Pokermarkt. Es gibt wohl so ca. 550K aktive deutsche Pokerspieler. Darunter nur sehr wenige Regs. Aber wir sind in Europa fast doppelt so groß wie Großbritannien. Warum sollen die Engländer uns Deutschen vorschreiben, wie Internet-Poker in Deutschland zu regulieren ist. Unsere Chance besteht darin, dass wir unseren Staat dazu zwingen, sich mit der EU-Kommission auf eine vernünftige Regulierung in Europa zu verständigen. Und Deutschland muss dabei maßgeblich mitreden können. Meine Vorstellung ist die, dass wir unserem Gesetzgeber ein Konzept an die Hand geben, mit dem er all die Probleme in Europa vernünftig lösen kann und er dann keine faulen Ausreden mehr hat, sich vor einer Regulierung zu drücken.
Da es niemand anders in diese Richtung versucht, probiere ich es, weil ich nicht länger zusehen sehen kann, wie in diesem Geschäft durch alle möglichen Marktteilnehmern mit unterschiedlichen Interessenverwicklungen gestümpert wird. Ich sagte bereits. Unser Staat kann es nicht und die Glücksspielindustrie will es nicht. Aus meiner Sicht müssten wir Spieler es tun. Aber das will auch keiner. Ist viel Arbeit, die angeblich nichts bringt. LOL.
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06-10-2011, 02:04 PM
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#128
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Carpal \'Tunnel
Join Date: Jun 2007
Location: A fish rots from the head down.
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Re: Poker und Strafrecht
Quote:
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Veranstaltungen, die als Wettbewerbe ausgestaltet sind und bei denen nicht der Spielcharakter im Vordergrund steht, sondern die geprägt sind durch das fachliche (z.B. sportliche, technische, handwerkliche oder künstlerische) Können der Teilnehmer, fallen nicht unter dieses Gesetz. Dazu gehören z.B. Schach-, Dart- und Billardturniere, Preisfischen, -kegeln, -schießen und -singen. Derartige Veranstaltungen sollen aus gesellschafts- und sozialpolitischen wie auch aus verwaltungstechnischen Gründen nicht nach diesem Gesetz besteuert werden. Nach Absatz 2 Satz 2 kommen Ausnahmen für die Steuerbarkeit von Spielen an Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nicht in Betracht, da diese Spiele gesellschafts- und sozialpolitisch nicht förderungswürdig sind.
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Der Denksport Schach um Geld wird aus gesellschafts- und sozialpolitisch Gründen nicht nach diesem Gesetz besteuert, auch aus verwaltungstechnischen Gründen nicht. Der Denksport Poker um Geld ist dagegen aus gesellschafts- und sozialpolitischen Gründen nicht förderungswürdig. Preisfischen dagegen schon!
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06-10-2011, 03:10 PM
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#129
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Pooh-Bah
Join Date: May 2007
Location: Wien
Posts: 3,782
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Re: Poker und Strafrecht
Dabei geht es doch um die Besteuerung der Veranstalter, nicht der Teilnehmer?
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06-10-2011, 03:43 PM
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#130
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Carpal \'Tunnel
Join Date: Jun 2007
Location: A fish rots from the head down.
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Re: Poker und Strafrecht
All das muss eben gelöst werden. Und die wichtigste Aufgabe, die unser Gesetzgeber erfüllen muss besteht darin, 550.000 Bürger aus der Kriminalisierung herauszuholen, damit solche Dinge nicht passieren:
http://www.youtube.com/watch?v=-XjP3...yer_detailpage
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06-10-2011, 04:44 PM
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#131
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Carpal \'Tunnel
Join Date: Jun 2007
Location: A fish rots from the head down.
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Re: Poker und Strafrecht
Das sind 550.000 Europäer, die gemäß EU-Verfassung auch Rechte haben. Z.B. mit einem Schlag die EU-Komission durch geeignete Petitionen darauf hinweisen könnten, dass es in Europa eine Freizügigkeit des Dienstleistungsverkehrs gibt, die unser Gesetzgeber nicht einfach einschränken darf, um uns in Konsequenz damit zu kriminellen Subjekten abzustempeln, weil wir seinen Ansprüchen auf monopolistische Ausbeutung unserer Spielleidenschaft nicht gehorchen wollen und weil er auch nicht bereit ist, mit angemessen Argumenten ein ausreichendes Spielangebot im Internet gesetzlich zu regeln und zuzulassen.
Der Bund hat gem. Art. 73 (1) die ausschließliche Gesetzgebung über:
1. die auswärtigen Angelegenheit sowie die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung.
...
5. die Einheit des Zoll- und Handelsgebietes, die Handels- und Schiffahrtsverträge, die Freizügigkeit des Warenverkehrs und den Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Auslande einschließlich des Zoll- und Grenzschutzes;
(von Freizügigkeit des Dienstleistungsverkehr steht in unserem GG überhaupt nichts!)
5a. den Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung ins Ausland;
(550000 Pokerspieler sind wohl kein Kulturgut oder weniger wert!)
...
10. die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder
a) in der Kriminalpolizei,
sowie die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes und die internationale Verbrechensbekämpfung;
soweit ich das sehe, kann sich der Bund nicht einfach davon stehlen und die Sache den Ländern überlassen. Außerdem ist die Abschaffung oder die Änderung der Renn-/Wett-Lotteriesteuer eindeutig Bundesangelegenheit.
Ferner werden mit dem GlüStV Angelegenheiten geregelt, die im Strafgesetz bereits abschließend geregelt stehen. Gem. Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m mit Art. 71 Abs. 1 GG haben die Länder in diesem Bereich kein weiteres Gestaltungsrecht.
Der Bund ist gefordert endlich eine vernünftige Regelung zu finden.
Hab zwar nicht viel Ahnung von unserem Grundgesetz. Aber was da die Länder veranstalten, die da alle in unsere Recht eingreifen wollen, ist aus meiner Sicht nicht in Ordnung, zumal der staatliche Monopolschutz durch die Länder eindeutig auf eine Ausbeutung von uns Spielern abzielt.
Last edited by McSeafield; 06-10-2011 at 05:08 PM.
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06-10-2011, 05:39 PM
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#132
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Carpal \'Tunnel
Join Date: Jun 2007
Location: A fish rots from the head down.
Posts: 8,228
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Re: Poker und Strafrecht
Ist doch mal interessant zu wissen, welche Rechte wir in der EU haben:
CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION
...
Artikel 4
Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.
Artikel 6
Jeder Mensch hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit.
Artikel 7
Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer
Kommunikation.
Artikel 8
(1) Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.
(2) Diese Daten dürfen nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet
werden. Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten
und die Berichtigung der Daten zu erwirken.
(3) Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von einer unabhängigen Stelle überwacht.
Artikel 15
(1) Jede Person hat das Recht, zu arbeiten und einen frei gewählten oder angenommenen Beruf
auszuüben.
(2) Alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger haben die Freiheit, in jedem Mitgliedstaat Arbeit zu
suchen, zu arbeiten, sich niederzulassen oder Dienstleistungen zu erbringen.
Artikel 16
Unternehmerische Freiheit
Die unternehmerische Freiheit wird nach dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften
und Gepflogenheiten anerkannt.
Artikel 21
(1) Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen
Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten.
(2) Unbeschadet besonderer Bestimmungen der Verträge ist in ihrem Anwendungsbereich jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten.
Artikel 36
Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse
Die Union anerkennt und achtet den Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, wie er durch die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten im Einklang mit den Verträgen geregelt ist, um den sozialen und territorialen Zusammenhalt der Union zu fördern.
Artikel 38
Verbraucherschutz
Die Politik der Union stellt ein hohes Verbraucherschutzniveau sicher.
Artikel 44
Petitionsrecht
Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat haben das Recht, eine Petition an das Europäische Parlament zu richten.
Artikel 47
Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht
Jede Person, deren durch das Recht der Union garantierte Rechte oder Freiheiten verletzt worden sind, hat das Recht, nach Maßgabe der in diesem Artikel vorgesehenen Bedingungen bei einem Gericht einen wirksamen Rechtsbehelf einzulegen.
Jede Person hat ein Recht darauf, dass ihre Sache von einem unabhängigen, unparteiischen und zuvor durch Gesetz errichteten Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Jede Person kann sich beraten, verteidigen und vertreten lassen.
Personen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, wird Prozesskostenhilfe bewilligt, soweit diese Hilfe erforderlich ist, um den Zugang zu den Gerichten wirksam zu gewährleisten.
Artikel 49
Grundsätze der Gesetzmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen
(1) Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war.
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06-10-2011, 05:47 PM
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#133
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Carpal \'Tunnel
Join Date: Jun 2007
Location: A fish rots from the head down.
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Re: Poker und Strafrecht
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06-10-2011, 06:37 PM
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#134
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Carpal \'Tunnel
Join Date: Jun 2007
Location: A fish rots from the head down.
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Re: Poker und Strafrecht
Und so funktioniert das mit Online-Petitionen im Deutschen Bundestag:
http://www.bundestag.de/service/glos..._petition.html
Was ist eine Online-Petition bzw. „epetition“?
Mit der Online-Petition möchte der Bundestag die politische Willensbildung um ein basisdemokratisches Element erweitern: Der Bürger ist eingeladen, über Online-Petitionen „Bitten oder Beschwerden“ an den deutschen Bundestag einzureichen. Dazu kann sich jeder Bürger auf der Internet-Seite
http://epetitionen.bundestag.de
registrieren lassen und eine Petition einreichen, die entweder individueller Natur (sog. „Einzel-Petition“) oder von allgemeinem Interesse ist (sog. „öffentliche Petition“). I.d.R. wird die Petition dann nach etwa dreiwöchiger Prüfung zur Mitzeichnung freigegeben und auf der Plattform veröffentlicht: Wollen andere Bürgern das Anliegen der Petition unterstützen, können sie die Petition nun „mitzeichnen“.
Nach Veröffentlichung steht die Petition über eine Frist von sechs Wochen Mitzeichnern offen. Entscheidend sind dabei die ersten drei Wochen: Wird eine Petition innerhalb von 3 Wochen nach Eingang (bei öffentlichen Petitionen rechnet die Frist ab der Veröffentlichung im Internet) von 50.000 oder mehr Personen unterstützt, wird über sie im Regelfall im Petitionsausschuss öffentlich beraten. Der Petent wird zu dieser Beratung eingeladen und erhält Rederecht.
Weitere Infos zur Online-Petition gibt es hier:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=faq
Die erfolgreichsten Online-Petition, zumindest was die Anzahl der Mitzeichner betrifft, befinden sich allesamt noch „in der parlamentarischen Prüfung“:
http://de.wikipedia.org/wiki/Online-Petition
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06-11-2011, 03:18 AM
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#135
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Pooh-Bah
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Location: Wien
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Re: Poker und Strafrecht
Vergiss dabei nicht, wenn die Poker-Server einmal in Deutschland stehen und das Spielen zu kommerziellen Zwecken verboten ist, dann eine diesbezügliche Überprüfung recht einfach sein wird und die Finanz "berufliche Spieler" sehr leicht wird ausforschen können.
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