No Problem - ich kann auch anders!
Passt als Wiederholung und zur Erinnerung zum alten GlüStV gerade in den Zusammenhang (dieses elektronischen Notizzettels):
Bußgeldtatbestände des GlüStV AusfG NRW verfassungswidrig
Quote:
V. Die fehlende Gesetzgebungskompetenz der Länder führt zur Nichtigkeit der gesetzlichen Regelungen. Deshalb sind die Regelungen in § 21 Abs. 1 lit. a, b, c, d, f, k AusfG-NRW mangels Gesetzgebungskompetenz des Landes Nordrhein-Westfalen verfassungswidrig.
VI. Gleiches gilt für die vergleichbaren Regelungen der anderen Bundesländer, die Sanktionstatbestände zur Bekämpfung des Glücksspiels erlassen haben."
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Das Gutachten zeigt einmal mehr, wie dilettantisch die Landesgesetzgeber bei der Schaffung der neuen Gesetze gehandelt haben.
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Bei der neuen Gesetzgebung sind für meine Begriffe auch wieder Dilettanten am Werk. Die machen was sie wollen, halten ihre Eckpunkte unter Verschluss, niemand weiß, was sie wirklich vorhaben, niemand kann in dieser Demokratie mitreden und am Ende kommt wieder Mist heraus, weil sie mit solchen Dingen absolut überfordert sind, kein vernünftiges Konzept in der Birne haben, stattdessen aber ratlos umherirren und dabei nach Pfründen oder Parteispenden Ausschau halten. Von Stuttgart 21 und einer parteiübergreifenden öffentlichen Diskussion haben sie absolut nichts gelernt. Wird Zeit dass sie abgewählt, in die Wüste geschickt und vorher die Taschen entleert werden.
Man hört auch nichts mehr von der
Gauselmann Spendenaffäre.
Bin mal gespannt, was aus dieser
Protestaktion gegen Verschleierung von Politiker-Nebeneinkünften wird.