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Originally Posted by McSeafield
Solange der Anwalt bereit ist, seine Gebühren ausschließlich nach BRAGO (Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung) abzurechnen und das hinbiegen kann, dass er seine Gebühren in voller Höhe der Staatskasse in Rechnung stellen kann, würde ich den komplizierten und kostspieligen Weg gehen, d.h. den Anwalt etwas verdienen lassen und auch von ihm bestimmen lassen, wie in einem solchen Verfahren gegenüber dem Polizei- und Schnüffelstaat Deutschland im Zusammenhang mit einem vermutlich rechtswidrigen Geldwäscheschnüffelgesetz, daß auch die "illegalen" EU-Glückspielanbieter bekämpfen soll, reagiert werden soll.
Problem ist halt, daß die meisten guten Anwälte nur auf der Basis einer Honorarvereinbarung arbeiten wollen und mit Honorarsätzen jonglieren, die weit über die Anwaltsgebührenordnung hinausgehen. Diese überhöhten Kosten übernimmt die Staatskasse natürlich nicht. Deshalb rate ich auch davon ab, beim Rechtsanwalt unüberlegt eine Honorarvereinbarung zu unterzeichnen.
Da damit zu rechnen ist, daß sich ähnliche Probleme in Zukunft häufen, wäre ein anderer gangbarer Weg, daß sich OP oder sein Anwalt mit Full Tilt in Verbindung setzt und das weitere Vorgehen gegenüber dem Staat mit Full Tilt abstimmt. Ich denke, daß Full Tilt in einem solchen Fall sofort Hilfsbereitschaft signalisieren würde.
Danke, habe dich vollkommen überlesen wegen madlex Antwort.
Werde ich so versuchen, erstmal bei Fulltilt um Nachweis ohne Screenname bitten, und fragen, wie vorzugehen ist
(zwecks Wahrung der Anonymität meiner Accounts), und dann Montag zum Anwalt zur allgemeinen Beratung. Hoffentlich schon mit FullTilt Antwort.