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Hauptwohnsitz in D abmelden trotz Wohnung Hauptwohnsitz in D abmelden trotz Wohnung

04-19-2010 , 08:15 AM
Hallo,

aufgrund bekannter Vorteile plane ich, meinen Hauptwohnsitz in ein Land zu verlegen, in dem Pokergewinne steuerfrei sind.

Ich habe jedoch das Problem, dass ich in D eine kleine Wohnung gemietet habe und diese gern behalten möchte in der Zeit (plane den Auslandsaufenthalt für 1-2 Jahre), auch wegen meiner ganzen Möbel. Ferner habe ich hier ein Auto angemeldet, dass ich gern in D lassen würde.

Ich habe mich informiert, dass es nur die Regelung Hauptwohnsitz im Ausland oder Hauptwohnsitz sowohl im Ausland als auch D gibt, die Regelung "nur Nebenwohnsitz in D" nicht.

Meine Frage: Kann ich in D die Wohnung als Hauptwohnsitz einfach abmelden? Was muss ich in dem Fall beachten? Sollte ich mit dem Vermieter (ein große Immobilienfirma) reden oder einfach nichts sagen? Wie sieht es mit Auto aus? Kann ich das auf deutsches Kennzeichen weiter laufen lassen, oder müsste ich es still legen oder im Ausland gar anmelden (es soll in D bleiben). Daran angeschlossen die Frage mit Versicherungen..(KFZ, Hausrat etc) und KFZ-Steuer in D.

Natürlich würde ich gern ab und zu nach D kommen und die Wohnung quasi als Urlaubswohnsitz + Auto nutzen, wenn möglich.

Dankeschön für Eure Tipps. Wie gesagt, komplette Auflösung der Wohnung etc. wäre schwierig, aber sollte ja nicht zwingend sein, sofern man sich tatsächlich nicht zum "Leben" aufhält, sondern per Urlaub in der Heimat, was soweit ich weiß steuer-juristisch den Begriff "leben" nicht betrifft.
04-19-2010 , 09:01 AM
Du kannst weder Wohnung noch Auto hier behalten.

Ich hatte die gleichen Gedanken wie du

Ob du beim Einwohnermeldeamt gemedelt bist oder nicht, ist vollkommen egal.
04-19-2010 , 09:11 AM
wie wäre es wenn alles in deutschland auf deinen bruder zum beispiel läuft und du ihm das geld monatlich überweist dafür oder einmalig oder so...
04-19-2010 , 09:36 AM
Quote:
Originally Posted by greatcall
wie wäre es wenn alles in deutschland auf deinen bruder zum beispiel läuft und du ihm das geld monatlich überweist dafür oder einmalig oder so...
...stell es dir nicht so einfach vor. Ich habe mal ein Gespräch mit einen Angestellten des Finanzamts geführt (Also Achtung, Halbwissen)... Oben genanntes ist illegal. Du bist zudem dazu verpflichtet Auskunft zu geben, wo du wann gelebt hast. Bei Verdacht auf eine Falschaussage oder bei Verdacht auf Steuerhinterziehung werden zum Beispiel alle deine Kontoumsätze geprüft. Könnte schwer werden einen Flug in Bar zu bezahlen oder mal eben kurz die Essensrechnung per KK aus Gewohnheit bezahlt, und du kannst schon Probleme bekommen. Danach wird alles auf den Kopf gestellt, inkl. Hausdurchsuchung.
04-19-2010 , 09:54 AM
ueberschreib mir einfach auto und wohnung und ich verwalte das dann!

Kumpel von mir hat damals auch das Anwesen eines bekannten schriftstellers verwaltet und ich war der sicherheitsbeauftragte und hab den einfach alle paar wochen mal geprueft, ob die sicherheitsvorkehrungen gut genug sind.
war coole zeit, hatte gaestehaus, sickes auto und nen privatstrand.
04-19-2010 , 11:03 AM
Quote:
Originally Posted by sh@dy
Du kannst weder Wohnung noch Auto hier behalten.

Ich hatte die gleichen Gedanken wie du

Ob du beim Einwohnermeldeamt gemedelt bist oder nicht, ist vollkommen egal.
Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Es gibt ja auch Menschen, die in D ein Haus besitzen, dann müssten sie es nach der Logik ja verkaufen.

Und wie gesagt, ich plane nicht, mich in D in dem Maße aufzuhalten, dass es unter "Leben" fällt, so viel zu KK Abrechnung etc.

Allerdings scheint es logisch, dass man, wenn man in D noch Immobilien oder Ähnliches hält, natürlich verstärkt vom FA überprüft wird und dann wohl besser wirklich maximal einen Urlaub in D macht und sich besser nicht heimlich laufend 4 Wochen dort aufhält.

Last edited by brunowillis; 04-19-2010 at 11:14 AM.
04-19-2010 , 11:20 AM
Es ist tatsächlich so. Du kannst nichmal ein Zimmer bei deinen Eltern behalten.

Boris Becker musste zB ein paar Millionen Steuern nachzahlen (+ 2 Jahre Bewährung), weil er bei seiner Schwester in München ein Zimmer hatte, während er in Monaco gemeldet war. Es war auch unerheblich wie oft und wie lange er in München war, entscheident war wohl, dass diese Möglichkeit grundsätzlich bestand.

Hier wird das Thema insgesamt ganz gut erklärt: http://www.steuer-schutzbrief.de/ste...ufenthalt.html
04-19-2010 , 11:30 AM
Ich kann also nicht auswandern und meine Eltern meine Wohnung weitermieten lassen, damit ich alle paar Monate hier mal für ein Wochenende wohne, wenn ich zu Besuch komme? Sick sick....wird ja immer schlimmer hier (jaja, nix neues...für mich schon) ...
04-19-2010 , 11:39 AM
danke, werde ich mir mal durchlesen...zeigt wieder, dass Recht nix mit Gerechtigkeit zu tun hat, sondern damit, dem Staat maximale Kohle zu bringen Man darf keinen Kleiderschrank haben und so ein Scheiss, ist klar...

Notfalls muss ich den ganzen Scheiss dann kostenpflichtig einlagern lassen und das Auto mit ins Ausland nehmen
04-19-2010 , 12:02 PM
Darfst theoretisch nicht mal ne eigene Zahnbürste irgendwo dauerhaft zur Verfügung bereithalten
Aber was sowas angeht wirst du hier immer sehr viele falsche Aussagen bekommen, die sich Leute mal eben so zusammenreimen. Denn wie du schon bemerkt hast, hat Steuerrecht nicht immer viel mit Gerechtigkeit oder Logik zu tun.

Geh zu nem guten Steuerberater und glaub nichts, was du hier liest :P
04-19-2010 , 12:08 PM
Mal rein hypothetisch, ohne dass ich es plane: Wie wäre die Rechtslage, wenn ich regelmäßig durch deutsche Hotels ziehen würde, diese aber ständig wechseln würde?
04-19-2010 , 04:51 PM
Quote:
Wenn Sie nur vorübergehend ins Ausland gehen und Ihr Auto mitnehmen, können Sie einen internationalen Fahrzeugschein beantragen. Dieser wird zusätzlich zum vorhandenen Fahrzeugschein erstellt und hat eine Gültigkeit von maximal 1 Jahr. Der internationale Fahrzeugschein darf nur außerhalb Deutschlands verwendet werden. Für die Beantragung bei der Zulassungsstelle benötigen Sie den deutschen Fahrzeugschein und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
kann der immer verlängert werden, oder ist das einmalig?
04-20-2010 , 12:25 PM
mal aus neugier,

diejenigen die unbedingt auswandern wollen, welche stakes spielt ihr bzw wie viel macht ihr im monat? mir kommt es inzwischen so vor dass jeder ssnl bummer auswandern will.
04-20-2010 , 12:50 PM
Weitere Frage (Bitte nicht Hinweis "Geh zum Steuerberater", möchte erst allgemein und unverbindlich Überblick bekommen, auch hinsichtlich gutem Zeitpunkt):

Wie erfolgt die Besteuerung, falls man mitten im Jahr ins Ausland geht?

Ist man

i.) anteilig für die Monate in D auf das Jahreseinkommen umgelegt
ii.) für die Monate in D exakt nach deren Gewinn-Ergebnis
iii.) oder für das gesamte Jahr unbeschränkt steuerpflichtig in D?

Das ganze basierend auf der Annahme, dass kein Doppelbesteuerungsabkommen greift, da Pokergewinne im betreffenden Ausland nicht steuerpflichtig sind.
04-20-2010 , 06:58 PM
Gib die Wohnung auf. Die Möbel kannst Du gegen etwas Geld doch einlagern lassen, für das Auto lässt sich eine Garage mieten.

      
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