Open Side Menu Go to the Top
Register
Besteuerung von Staking Besteuerung von Staking

10-21-2016 , 02:58 PM
Moin!

Wie wird Staking derzeit in Deutschland besteuert bei jemandem, der nicht professionell spielt?

A) Per Einkommensteuer, weil der Stakee ESt-pflichtig ist/wäre?
B) Per Kapitalertragssteuer, weil es ein Investment ist und ich das Geld auch in Superduperbonusgarantiefonds investieren könnte?
C) Gar nicht, weil ich das Geld auch in Lottoscheine anlegen könnte?
D) ???
E) Bastard?

Hat jemand damit Erfahrung gemacht?
02-02-2017 , 03:46 PM
Mal angenommen, dass jemand von Deutschland aus nen Stable betreiben würde, wäre es doch sicher ESt-pflichtig, da der Betreiber eines random Hedgefonds auch ESt-pflichtig auf die Performancegebühren seiner Erträge wäre.
Insofern könnte das Finanzamt bzw. der Bundesfinanzhof da einen klaren Zuschlaggrund finden.

Aber wäre er auch umsatzsteuerpflichtig?

Ich zahle keine Umsatzsteuer auf meine Kapitalerträge. Wenn jetzt A von B Kapital leiht, um an den Pokermärkten zu "zocken", muss dann A Umsatzsteuer zahlen?
Muss B Umsatzsteuer zahlen?
Und wie verträgt es sich mit der Kapitalertragssteuer, die eine Abgeltungssteuer ist?

D. h. warum muss ich nur 25% auf Kapitalerträge zahlen, während ich auf Poker im Moment 60% zahlen würde, wenn ich professionell spielen würde?
02-02-2017 , 05:22 PM
Als erstes müsste exakt bestimmt werden, was der "stable" überhaupt macht bzw. darstellt.

Sind zB Dienstleistungen im Umfang des staking enthalten, wie Coaching, müsste für den finanziellen Gegenwart USt abgeführt werden. Wenn Dienstleistungen den überwiegenden Teil des Angebots darstellen, ist evtl. sogar alles umsatzsteuerpflichtig. Deshalb fällt auf manche Kreditgeschäfte Umsatzsteuer an.

Was die Einkommensteuer angeht, ist erstmal zu klären ob es sich beim Betreiber um eine natürliche Person handelt oder bspw. eine Kapitalgesellschaft.

Wegen der unklaren Rechtslage betreibt niemand seinen stable von Deutschland aus, zumindest keiner der "bekannten".
03-31-2017 , 01:06 PM
Quote:
Originally Posted by madlex
Sind zB Dienstleistungen im Umfang des staking enthalten, wie Coaching, müsste für den finanziellen Gegenwart USt abgeführt werden.
Interessant. Von der Warte hab ich das noch gar nicht betrachtet.
Nichtsdestotrotz wäre "Coaching" nichts anderes als ein im Startup-Geschäftsgebaren völlig übliches Gespräch zwischen Investor und Investee.
Was ein Richter des BFH aus dieser Sichtweise gerad mal macht, ist natürlich unklar.
Absurd wäre jedenfalls die Vorstellung, dass Peter Thiel sein hippes Startup in Prenzlberg besucht und "Tipps" gibt, woraufhin er USt-pflichtig wäre.

Quote:
Originally Posted by madlex
Was die Einkommensteuer angeht, ist erstmal zu klären ob es sich beim Betreiber um eine natürliche Person handelt oder bspw. eine Kapitalgesellschaft.
Inwiefern? Klingt absurd für mich.

Quote:
Wegen der unklaren Rechtslage betreibt niemand seinen stable von Deutschland aus, zumindest keiner der "bekannten".
Prost!
03-31-2017 , 02:37 PM
Quote:
Originally Posted by bla
Interessant. Von der Warte hab ich das noch gar nicht betrachtet.
Nichtsdestotrotz wäre "Coaching" nichts anderes als ein im Startup-Geschäftsgebaren völlig übliches Gespräch zwischen Investor und Investee.
Was ein Richter des BFH aus dieser Sichtweise gerad mal macht, ist natürlich unklar.
Ich glaube nicht, dass sich das mit einem normalen Gespräch vergleichen lässt. Wenn wir bei der Startup Analogie bleiben wollen, ist der Stable ein Inkubator oder venture builder. Wenn der Investor regelmäßig einen seiner Mitarbeiter in ein Unternehmen schickt um den Leuten dort bspw. Logistik oder AdWords zu erklären, erbringt er dort eine Dienstleistung. Wie genau das abgerechnet werden muss weiß ich nicht, aber bspw. müssen Gewerbetreibende die Tauschgeschäfte betreiben, dafür Rechnungen stellen, selbst wenn die Transaktion steuerneutral ist.
Quote:
Inwiefern? Klingt absurd für mich.
Die Kapitalgesellschaft unterliegt nicht dem Einkommensteuerrecht.
03-31-2017 , 02:54 PM
Quote:
Originally Posted by madlex
Ich glaube nicht, dass sich das mit einem normalen Gespräch vergleichen lässt. Wenn wir bei der Startup Analogie bleiben wollen, ist der Stable ein Inkubator oder venture builder. Wenn der Investor regelmäßig einen seiner Mitarbeiter in ein Unternehmen schickt um den Leuten dort bspw. Logistik oder AdWords zu erklären, erbringt er dort eine Dienstleistung. Wie genau das abgerechnet werden muss weiß ich nicht, aber bspw. müssen Gewerbetreibende die Tauschgeschäfte betreiben, dafür Rechnungen stellen, selbst wenn die Transaktion steuerneutral ist.
Superinteressant!
Immer gut, mit Dir zu quatschen. Danke!

Last edited by bla; 03-31-2017 at 03:02 PM.
04-01-2017 , 11:01 AM
vice versa.

Lass uns wissen falls du einen Steuerberater dazu befragst oder von jemandem hörst der das getan hat. Gerne auch fürs Startup- statt Poker Umfeld.

      
m