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Originally Posted by madlex
Sind zB Dienstleistungen im Umfang des staking enthalten, wie Coaching, müsste für den finanziellen Gegenwart USt abgeführt werden.
Interessant. Von der Warte hab ich das noch gar nicht betrachtet.
Nichtsdestotrotz wäre "Coaching" nichts anderes als ein im Startup-Geschäftsgebaren völlig übliches Gespräch zwischen Investor und Investee.
Was ein Richter des BFH aus dieser Sichtweise gerad mal macht, ist natürlich unklar.
Absurd wäre jedenfalls die Vorstellung, dass Peter Thiel sein hippes Startup in Prenzlberg besucht und "Tipps" gibt, woraufhin er USt-pflichtig wäre.
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Originally Posted by madlex
Was die Einkommensteuer angeht, ist erstmal zu klären ob es sich beim Betreiber um eine natürliche Person handelt oder bspw. eine Kapitalgesellschaft.
Inwiefern? Klingt absurd für mich.
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Wegen der unklaren Rechtslage betreibt niemand seinen stable von Deutschland aus, zumindest keiner der "bekannten".
Prost!